FAQs: Förderwettbewerb "Clubkultur Wien"
Seit dem 16. November können Betreiber*innen die Clubkulturförderung der Stadt Wien über die Wirtschaftsagentur Wien beantragen. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen dazu. Nächste Einreichung bis 30.06.2021.

Wir bieten zum Förderwettbewerb natürlich unsere kostenlose Unterstützung an. Egal, ob ihr Fragen habt oder eure Idee mit uns besprechen wollt, wir werden versuchen euch zu helfen. Bitte schreibt uns an info@viennaclubcommission.at
01 Welche Clubs können einreichen?
Der Musikclub muss sich in Wien befinden, älter als ein Jahr sein und regelmäßig Programm mit Musiker*innen oder DJs gemacht haben. Das Projekt selbst muss außerdem in Wien durchgeführt werden.
02 Können Veranstalter*innen ohne Betriebsstätte einreichen?
Die Förderung ist an eine Betriebsstätte gebunden. Das heißt, Veranstalter*innen, die keine Betriebsstätte betreiben oder besitzen, können nicht einreichen.
03 Was wird gefördert?
Es werden Programme gefördert. Dafür braucht es ein Konzept, das eine Förderung rechtfertigt.
Eine Jury entscheidet, ob dieses Konzept stimmig ist. Sie orientiert sich an Kriterien, die gemeinsam von der Wirtschaftsagentur Wien und der Vienna Club Commission erstellt wurden. Sollte das künstlerische Konzept noch nicht passen, muss die Jury das begründen. Es kann nachgebessert und ein weiteres Mal eingereicht werden, sofern der Call noch nicht ausgelaufen ist.
04 Welche Kosten werden gefördert?
- Eigenleistungen
- Personalkosten
- Gagen für Künstler*innen
- Pandemierelevante bauliche Maßnahmen und Investitionen
Interne Personalkosten werden genauso berücksichtigt wie externe Personalkosten. Ausgenommen davon ist normaler Gastrobetrieb. Es können sowohl Konzeption, Sach- und Materialkosten wie auch Reisekosten für Künstler*innen gefördert werden. Bauliche Investitionen, die aufgrund der Pandemie getätigt wurden, können sogar rückwirkend bis zum Beginn der Pandemie gefördert werden.
05 Was ist mit Miete, Steuerberatung, Gastro, usw.?
Kosten müssen im Bezug zum Projekt stehen.
Der Gemeinkostenzuschlag kann prinzipiell für alles verwendet werden, etwa auch Telefongebühren.
Für Miete sollte man nicht davon ausgehen. Steuerberatung gehört grundsätzlich auch nicht dazu, außer es besteht ein Zusammenhang mit dem Projekt. Der normale Gastrobetrieb ist grundsätzlich nicht förderbar.
06 Was bedeuten diese ganzen Zahlen? Förderquote 90%, Akonto 70%, maximale Fördersumme € 30.000, Mindestprojektgröße € 5.000?
Man bekommt immer 90 Prozent von dem, was man auch tatsächlich vorweisen kann.
Wenn also ein Projekt mindestens € 5.000 schwer ist, bekommt man davon € 4.500. Bei einer Projektgröße von € 33.333 Euro würde man die maximale Fördersumme von € 30.000 bekommen.
Akonto bedeutet, dass es vorab bereits ganze 70% der Fördersumme gibt, sofern man das will. Der restliche Betrag wird überwiesen, wenn das Projekt abgeschlossen ist. Sollte das Projekt am Ende etwas kleiner ausfallen, werden eben davon 90 Prozent gefördert.
07 Was ist eine De-Minimis-Förderung?
De-Minimis sind kleine Förderungen, die nicht weiter ins Gewicht fallen.
Eine Förderung durch die MA 7 Kultur und die Clubkulturförderung schließen sich somit nicht grundsätzlich aus. Es dürfen nur dieselben Kosten nicht zweimal gefördert werden. Betroffen davon sind üblicherweise nur Wirtschaftsförderungen.
Konkret sollte das im Bescheid zur jeweiligen Förderung ersichtlich sein.
08 Welche Förderungen müssen bei der De-minimis Erklärung angehängt werden?
Beim Online-Antrag bei der Wirtschaftsagentur wird jede Förderung automatisch in ein Excel eingebettet. Nur dieses Excel muss unterfertigt und wieder hochgeladen werden. Es braucht keine weiteren Belege.
10 Wann kann eingereicht werden?
Es kann laufend eingereicht werden.
Die nächste Deadline ist am 31.03.2021 und die vorerst letzte am 30.06.2021.
Dann entscheidet eine Jury darüber, ob das eingereichte Projekt überzeugt.
11 Was muss ich unter der Eigenfinanzierung angeben?
Wenn ein Projekt eher klein ist und somit mit der Förderung gut finanziert werden kann, sollte die Finanzierung über Eigenleistungen gut darstellbar sein.
Sind die Eigenleistungen unter 30% bietet ein Kontoauszug zusätzliche Sicherheit für die Jury bei der Entscheidung.
Projekte, die sehr groß sind und hohe Investitionen beinhalten, müssen für diese auch eine Finanzierung haben. Dazu braucht es Nachweise, die nachgereicht werden können.
12 Was muss beim bei der Selbstauskunft zu Covid-19-Verordnungsverstößen angehängt werden?
Dieses Schreiben haben wir leider noch nicht erhalten. Es wird von den Magistratischen Bezirksämtern ausgearbeitet. Wir werden es als Download bereitstellen, sobald es verfügbar ist.
Es kann generell nachgereicht werden, sollte man es in den Weihnachtsfeiertagen nicht mehr rechtzeitig fertigstellen können.
13 Kann ich zweimal einreichen?
Nein. Ein Unternehmen kann nur eine Förderung bekommen.
14 Wie vollständig muss mein Programm sein?
Je konkreter desto besser. Die Jury muss sich ein Bild machen können. Von einzelnen Namen oder einer vollständigen Künstler*innenliste wird es aber nicht abhängen.
15 Was kann ich tun, wenn mein Projekt abgelehnt wird?
Die Jury muss eine Ablehnung begründen. Das Projekt kann dann überarbeitet und neu eingereicht werden. Insofern empfiehlt es sich, nicht bis zum letzten Termin zu warten.
16 Wann muss das Projekt stattfinden?
Man hat grundsätzlich ein Jahr Zeit. Sollte das durch Covid-19 nicht möglich sein, kann von Seiten der Wirtschaftsagentur noch verlängert werden.
17 Vielleicht gibt es weitere Lockdowns. Was muss unbedingt stattfinden?
Mindestens eine Veranstaltung muss tatsächlich vor Publikum in Wien stattfinden. Dazu zählen auch Streaming-Veranstaltungen. Es können natürlich auch mehr Veranstaltungen über einen längeren Zeitraum sein.
18 Kann es sein, dass ich die Förderung zurückzahlen muss?
Ja. Das passiert, wenn gar keine Veranstaltung stattfindet.
Grundsätzlich werden 90% von dem gefördert, was nachgewiesen werden kann.
Was sicher nicht gehen wird, ist ein großes Projekt einreichen, 70% vorab kassieren und dann nur eine Mini-Veranstaltung machen.
19 Was passiert, wenn von den 3 Millionen der Förderung etwas übrig bleibt?
Die gesamte zugesicherte Clubförderung der Stadt Wien muss dabei Clubs zugute kommen. Immerhin gibt es dazu einen gültigen Gemeinderatsbeschluss.
Bei Fragen oder wenn ihr eure Idee mit uns besprechen wollt, schreibt uns bitte an info@viennaclubcommission.at