Glossar: Wichtige Begriffe im Club- und Veranstaltungskontext
Das Glossar dient als Angebot um viele wichtige Begriffe, an einem Ort zu erfassen, die einem im Club- und Veranstaltungskontext in Wien begegnen. So divers wie das clubkulturelle Leben in Wien ist, so divers sind auch die verschiedenen Begrifflichkeiten, die damit einhergehen. Begriffe rund um die Themen Veranstalten, Diversität, Gleichstellung und Antidiskriminierung werden hier kurz und knackig erklärt. Das Glossar wird laufend ergänzt.
Von Awareness oder Abfallwirtschaftskonzept über Harm Reduction bis zu Musikfachbeirat der Stadt Wien gibt es beim Veranstalten in Wien viele Begriffe, die sich nicht einfach googlen lassen. In diesem Glossar sind diverse Begriffe fürs Veranstalten erklärt. Außerdem weitgehend verlinkt.
A
Abfallwirtschaftskonzept
Bei Großveranstaltungen von mehr als 2.000 Personen (über alle Tage) braucht es ein Abfallwirtschaftskonzept. Dieses beschreibt alle abfallrelevanten Abläufe, die Anzahl der Personen, die Art, Menge und den Verbleib der im Zuge der Veranstaltung zu erwartenden Abfälle oder auch die Maßnahmen zur Abfallvermeidung.
Siehe auch im Glossar > Großveranstaltungen
Link zu MA 48 – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark
AKM-Gebühren
Dienen zur Abgeltung von Urheberrechtsansprüchen und Leistungsschutzrechten. Für ihre Berechnung gibt es Orientierungsmodelle, die etwa Lage und Fassungsvermögen der Musikspielstätte einberechnen. Rabatte hängen vom individuellen Verhandlungsgeschick ab.
Anmeldepflichtige Veranstaltungen
Veranstaltungen müssen ab gewissen Grenzwerten bei der MA 36 (Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen) angemeldet werden. Wenn nämlich 300 oder mehr Besucher*innen gleichzeitig teilnehmen können, wenn 200 oder mehr Besucher*innen in Räumlichkeiten oder in Zelten gleichzeitig teilnehmen können und wenn 120 oder mehr Besucher*innen in unter dem Erdgeschoss liegenden Räumlichkeiten gleichzeitig teilnehmen können. Veranstaltungen müssen zudem angemeldet werden, wenn die üblichen Sperrzeiten überschritten werden oder wenn eine unzumutbare Lärmbelästigung entsteht.
Siehe auch im Glossar > Unzumutbare Lärmbelästigung
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
Anmeldung einer Veranstaltung
Ihr benötigt dann u. a. Lichtbildausweis, Meldezettel, Auszug aus dem Firmenbuch bzw. Auszug aus dem Vereinsregister, Genehmigungen, Datum, Uhrzeit, Ort, Kapazität, Beschreibung der Veranstaltung und musikalischer Darbietungen.
Siehe auch im Glossar > Anmeldepflichtige Veranstaltung
Siehe auch im Glossar > Anzeigepflichtige Veranstaltung
Anrainer*innen-Schutz
Anrainer*innen haben den Anspruch, dass sich Lärmemissionen in gewissen Grenzen halten. Lärm ist der häufigste Grund für Konflikte mit Anrainer*innen. Ein Leitfaden der Vienna Club Commission bietet Lösungen, um diese Konflikte zu entschärfen.
Anzeigepflichtige Veranstaltungen
Diese Veranstaltungen können ohne Genehmigungsverfahren stattfinden, die Behörden müssen aber informiert werden. Das gilt, wenn die Veranstaltung innerhalb bestimmter Grenzwerte, was Kapazität, Sperrzeiten und Lautstärke betrifft, liegt. Sollte von den Behörden kein Einspruch eingelegt werden, gilt die Veranstaltung als genehmigt.
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
Arbeitsinspektorat
Kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitnehmer*innen-Schutz vor Ort, darunter fallen Vorschriften zur Belastung durch Lärmeinwirkung, zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, zum Lichteinfall, zu Arbeitsräumen und sanitären Anlagen sowie zur Arbeitszeit und Arbeitsruhe.
Aufsichtsperson
Während einer Veranstaltung muss eine Aufsichtsperson anwesend sein, die auf die Einhaltung der Auflagen achtet und den Behörden jederzeit Auskunft geben kann.
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
Ausländer*innen-Steuer
Die Besteuerung ausländischer Künstler*innen und Sportler*innen in Österreich erfolgt üblicherweise mit einer 20%igen Umsatzsteuer auf die Bruttogage von nicht in Österreich gemeldeten Künstler*innen. Sie fällt jedenfalls ab € 2000 pro Jahr an.
Awareness
Awareness bezeichnet das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für Situationen, in denen die Grenzen anderer überschritten werden oder wurden. Alle Formen von Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt können dabei eine Rolle spielen, es geht aber auch um Sensibilität für das Wohlbefinden einer Person.
Awareness-Arbeit zielt darauf ab, dass sich alle Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Herkunft, Aussehen und körperlichen Fähigkeiten möglichst wohl, frei und sicher fühlen können. Grenzüberschreitende Situationen und (sexualisierte) Gewalt sollen durch Bewusstmachung von Strukturen und deren Reflexion bereits im Voraus verhindert werden. Wenn sie doch auftreten, gibt es geschultes Personal, an das sich betroffenen Personen wenden können, um Beratung, Unterstützung und gegebenenfalls Hilfe zu bekommen.
Durch Awareness-Arbeit versuchen Veranstalter*innen, das Wohlbefinden aller Anwesenden während einer Veranstaltung zu gewährleisten. Selbstermächtigung kann genauso Ziel sein wie größere Solidarität untereinander. Awareness-Teams können ebenfalls auf das Miteinander auf einer Party einwirken.
Eine der drei VCC Fokusgruppen Safer Nightlife beschäftigt sich vorwiegend und kontinuierlich mit der Awareness Thematik.
Zudem hat die VCC im März 2023 eine Umfrage ins Leben gerufen, die sich im weitesten Sinne mit Sicherheit im Wiener Nachtleben beschäftigt, um repräsentative Daten zu Awareness Tools für die Zukunft zu erhalten.
Link zur Know-How-Datenbank der Awareness Akademie in Berlin
B
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Bereiche des täglichen Lebens für alle Menschen gleichermaßen ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Dazu gehören zum Beispiel Gebäude, öffentliche Plätze, Wohnungen, Arbeitsplätze, Verkehrsmittel, Dienstleistungen oder der Zugang zu Informationen. Konkret bedeutet dies, dass Rampen, Aufzüge, Dolmetscher*innen für Gebärdensprache oder Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung stehen. Absolute Barrierefreiheit ist kaum in allen Lebensbereichen möglich, deswegen ist oftmals der Begriff Barrierearmut zutreffender.
Veranstalter*innen haben, wenn die Errichtung technisch und wirtschaftlich verhältnismäßig ist, auf Barrierefreiheit zu achten. Bei Open Air Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen sind zwei Rollstuhlplätze einzurichten, für zusätzliche 100 Personen ein weiterer etc. Maximal sind 20 Rollstuhlplätze einzurichten.
Betriebsanlage
Betriebsanlagen sind Gebäude, Räume, Flächen und betrieblichen Einrichtungen, in denen nicht nur vorübergehend ein Gewerbe ausgeübt wird. Sie müssen vom Magistratischen Bezirksamt genehmigt werden und dem Stand der Technik entsprechen. In Betriebsanlagen müssen Veranstaltungen weder genehmigt noch angezeigt werden.
Siehe auch im Glossar > Magistratisches Bezirksamt
Siehe auch im Glossar > Projektsprechtage in den Bezirksämtern
Siehe auch im Glossar > Stand der Technik
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
Betriebsanlagenservice der WKO Wirtschaftskammer Wien
Ist zentrale Anlaufstelle für rechtliche und technische Betriebsanlagenberatungen, etwa bei Unternehmensgründungen oder Betriebsübernahmen, bei neuen oder veränderten Betriebsanlagen, bei Augenscheinverhandlungen und bei Projektsprechtagen bzw. bei Kontrollen. Bei Bedarf werden Besichtigungen vor Ort angeboten.
Link und Kontakt zum Betriebsanlagenservice der WKO Wirtschaftskammer Wien
Bezirksvertretungen Kultur
Sind für das kulturelle Programm in den Bezirken mitverantwortlich und mögliche Fördergeber*innen. Förderungen müssen mindestens sechs Wochen vor Veranstaltung beantragt werden. Es besteht darauf allerdings kein Anspruch. Es empfiehlt sich deshalb, frühzeitig mit der Kulturkommission im Bezirk Kontakt aufzunehmen. Die Beträge sind i. d. R. überschaubar.
Black, Indigenous, and People of Color – BIPoC
Black, Indigenous, and People of Color – abgekürzt BIPoC – ist eine Selbstbezeichnung von und für Menschen mit Rassismuserfahrungen. Der Begriff markiert eine politische gesellschaftliche Position und versteht sich als emanzipatorisch und →solidarisch. Er positioniert sich gegen Spaltungsversuche durch →Rassismus und Kulturalisierung sowie gegen diskriminierende Fremdbezeichnungen durch die weiße Mehrheitsgesellschaft. Black, Indigenous und People of Color machen jeweils unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen und werden daher auch getrennt gekennzeichnet. Wenn Personen nur über eine bestimmte Personengruppe dieser Gruppe sprechen, sollten auch nur die genannt werden, über die gesprochen wird. Die Bezeichnung PoC schließt alle Menschen mit ein, die aufgrund von Hautfarbe, Sprache, Namen, Herkunft und/ oder Religion markiert und rassistisch und/ oder intersektional diskriminiert werden. Für queere, trans und interBlack, Indigenous und People of Color wird die Abkürzung QTIBIPoC benutzt.
Bundeskanzleramt
Kann Reisekosten für Künstler*in fördern und fördert vereinzelt Kultureinrichtungen.
Brandschutz
Eine Reihe von Vorschriften gelten, um Brände bei Veranstaltungen zu vermeiden, etwa Löschhilfen, schwer entflammbares Material bei Bühnen und Deko oder ggf. ein*e Brandschutzbeauftragte*r.
C
checkit!
Drogen-Info- und -Beratungsstelle der Suchthilfe Wien, bei der einmal im Monat bei Veranstaltungen gratis und anonym Drogen auf ihre Inhaltsstoffe getestet werden können
Clubkulturförderung
€ 3 Millionen wurden im Herbst 2020 zur Förderung der Clubkultur im Wiener Gemeinderat beschlossen. Clubs können bis zu € 30.000 Förderung beantragen. Die Wirtschaftsagentur Wien wickelt die Förderung ab.
D
dB(A)
Gibt den Schalldruck an. Null ist die Hörschwelle, bei 120 dB beginnt die Schmerzschwelle. Die A-Werte spiegeln die Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs im Durchschnitt wider. Grenzwerte gelten nicht für die Spitzen, sondern für das Mittel über die gesamte Veranstaltungsdauer.
Siehe auch im Glossar > Lautstärkemessung
dB(C)
Gibt den Schalldruck an. Null ist die Hörschwelle, bei 120 dB beginnt die Schmerzschwelle. Die C-Werte spiegeln dabei Bassfrequenzen wider. Grenzwerte gelten nicht für die Spitzen, sondern für das Mittel über die gesamte Veranstaltungsdauer.
Siehe auch im Glossar > Lautstärkemessung
Diversität
»Der Diversitätsansatz problematisiert gesellschaftliche Machtverhältnisse in ihrer Intersektionalität, die über NormenDiskriminierung und Privilegierungen in Verbindung mit zugeschriebenen Kategorien wie »Hautfarbe«, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Religion, Gender, sexuelle Orientierung, Behinderung, Alter und sozialer Herkunft oder sozialem Status verknüpft sind. Diversität bedeutet also nicht nur Vielfalt oder Vielseitigkeit, sondern auch Diskriminierungskritik, Macht- und Normenkritik, Empowerment und Powersharing sowie eine intersektionale Perspektive.«
Stellt sicher, dass Bevölkerungsteile angemessen repräsentiert werden. Das gilt auf und hinter der Bühne. Traditionell sind männlich gelesene Personen und Personen weißer Hautfarbe bzw. ohne Migrationshintergrund auf Veranstaltungen überrepräsentiert. Diversität schaut aktiv auf ein ausgewogenes Team, Booking und Außenwirkung.
In dem Zusammenhang gibt es auch den Begriff Diversitätsorientierte Organisationsentwicklung
Diversitätsorientierte Organisationsentwicklung ist eine Strategie für Einrichtungen, die die gesellschaftliche Vielfalt nicht ausreichend abbilden. Das Ziel ist es, Chancengleichheit für alle Mitglieder der Organisation zu erhöhen und (struktureller) Diskriminierungentgegenzuwirken. Die Diversitätsorientierte Organisationsentwicklung reagiert auf den steigenden Bedarf und die Notwendigkeit, Diversität als Querschnittsthema in Institutionen zu verankern. Dabei werden Ansätze der Antidiskriminierungsarbeit mit Ansätzen der Organisationsentwicklung kombiniert.
E
Eignungsfeststellung
Wurde an einem Ort schon einmal eine Veranstaltung durchgeführt, kann die im Zuge dessen festgestellte Eignung wiederverwendet werden, und zwar unabhängig von Veranstalter*in und Veranstaltungsart. Nur wenn es diese noch nicht gibt, muss die Eignung in einem Verfahren festgestellt werden.
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
Eignungsvermutung
Wurde mit dem Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG) abgeschafft.
Erholungsgebiet
Keine juristisch definierte Kategorie. Das Wiener Veranstaltungsgesetz kennt fünf Gebietskategorien mit Grenzwerten für Lärm. Die strengsten Grenzwerte gelten für Ruhegebiete, Kurgebiete und Krankenhäuser (45 dB/30 dB).
Siehe auch im Glossar > Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
Erste Hilfe
Jede Veranstaltung muss mit zumindest einem Verbandskasten ausgestattet sein. Ab 20 Personen muss zu jeder Zeit eine nachweislich in Erster Hilfe ausgebildete Person anwesend sein.
F
Fair Pay
Stellt eine faire Entlohnung für Kulturarbeit sicher. Die IG Kultur Wien hat dazu ein Gehaltsschema herausgegeben.
Fluchtwege
Müssen ein rasches Verlassen einer Arbeitsstätte in einem Gefahrenfall ermöglichen. Für sie gibt es zahlreiche Vorschriften.
G
Geschlechtergerechte Sprache
Anreden und Bezeichnungen werden in der deutschen Sprache häufig nur in der maskulinen Variante / im generischen Maskulinum verwendet. Damit sich FLINTA* Menschen auch angesprochen fühlen, sollten sie auch explizit genannt und sichtbar gemacht werden. Durch die Adressierung und Nennung von Menschen aller Geschlechter werden stereotype Rollenbilder aufgehoben. Es besteht die Möglichkeit, genderneutral zu formulieren (Beispiel: Techniker -> technische Fachkraft; Wegbegleiter -> wegbegleitende Person) oder sie durch den Genderstern, den Gender-Gap oder den Gender-Doppelpunkt sichtbar zu machen. Wir haben uns auf unserer Website für den Gender-Doppelpunkt entschieden, da er Menschen mit meint, die sich weder als Frau noch als Mann identifizieren. Diese Variante hat die bisher höchste Barrierefreiheit und erleichtert den Lesefluss.
Großveranstaltungen
Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmer*innen haben spezielle Auflagen zu erfüllen. Dies kann etwa eine Haus- und Platzordnung betreffen, notwendige Sanitäter*innen oder Notärzte*Notärztinnen, vorgeschriebene Mehrweggebinde, Abfallkonzepte, zusätzliche Sicherheits- und Erste-Hilfe-Konzepte.
H
Haftung
Die Person, die für die Veranstaltung wirbt, und auf deren Rechnung die Veranstaltung läuft, ist der*die Veranstalter*in. Diese Person muss auch die Aufsichtspflicht wahrnehmen und bürgt für die Einhaltung aller Auflagen. Es lohnt sich deshalb, Zuständigkeiten im Vorhinein vertraglich festzuhalten.
I
IG Kultur Wien
Vertritt die Interessen freier und autonomer Kulturschaffender, veröffentlicht Informationsbroschüren (Gründung Kulturverein, Finanzierung, Veranstalten in Wien), betreibt Kulturinfoservice mit Beratungsangeboten für Mitglieder und Nichtmitglieder, vergibt den „Preis der freien Szene“, gefördert durch die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7)
IG Club Kultur
Setzt sich als Interessenvertretung und Interessengemeinschaft für Clubkultur für alle damit verbundenen Belange ein. Vernetzt, artikuliert, bezieht Position und setzt sich für gute Arbeits- und Schaffensbedingungen, generell im Bereich Kunst und Kultur, und speziell in der Clubkultur ein.
J
Jugendschutz
An Jugendliche unter 16 Jahren darf kein Alkohol und kein Tabak verkauft werden. Sie dürfen weiters nicht ohne eine von den Eltern bestimmte Begleitperson von 1 Uhr früh bis 5 Uhr früh allein unterwegs sein. Über 16 Jahren dürfen Bier, Wein und leichter Alkohol konsumiert werden. Ab 18 Jahren gelten keine besonderen Beschränkungen.
K
Kapazität
Gesetzlich auch „Teilnehmerzahl“. Diese bestimmt, welche Auflagen eingehalten werden müssen, ob die Veranstaltung etwa angezeigt oder angemeldet werden muss. Für Großveranstaltungen gelten zusätzliche Auflagen.
Siehe auch im Glossar > Anmeldepflichtige Veranstaltung
Siehe auch im Glossar > Anzeigepflichtige Veranstaltung
Siehe auch im Glossar > Großveranstaltungen
KIS - Kulturinfoservice der IG Kultur Wien
Wird betrieben von der IG Kultur Wien und bietet Beratungen zur Organisation von Veranstaltungen, zur Gründung und zum Betrieb von Kulturvereinen sowie zur Publikation von Leitfäden.
Kreative Räume Wien
Serviceagentur für Zwischennutzungen, die Raumsuchende in rechtlichen Fragen zu Zwischennutzungen berät.
L
Lärmschutzfonds
Lärmschutzfonds wurden in mehreren europäischen Städten eingerichtet. Clubs können Förderungen beantragen, um bei sich Schallschutz umzusetzen. So kann sichergestellt werden, dass das kulturelle Angebot im Grätzel durch Gentrifizierung nicht verdrängt wird. Für Wien gibt es solchen Fonds derzeit noch nicht.
Lärmschutz
Lärmschutzvorkehrungen sind äußerst komplex und von vielen Faktoren (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Art der Tonanlage, Schallrichtung etc.) abhängig. Einige beispielhafte Maßnahmen zum Lärmschutz sind im Open-Air-Guide der Vienna Club Commission beschrieben. Eine Richtlinie des Österreichischer Arbeitsring für Lärmbekämpfung enthält ausserdem Grundlagen zur Beurteilung von Schallemissionen aus Gaststätten, insbesondere Diskotheken.
Link zum Open Air Guide - Lärmschutz
Link zu Schalltechnischen Grundlagen für die Errichtung von Gastgewerbebetrieben
Lautstärke
Führt nach Müll am häufigsten zu Beschwerden. Wird in dB(A) und dB(C) gemessen
Siehe auch im Glossar > Lautstärke-Messung
Lautstärke-Messung
Bei Veranstaltungen kann vom Magistrat eine Lautstärke-Messung durch eine*n Ziviltechniker*in zur Eignungsfeststellung angeordnet werden, v. a. wenn über 1000 Besucher*innen erwartet werden oder in eng verbauten Gebieten. Die Kosten müssen dabei von den Veranstalter*innen getragen werden. Die Grenzwerte – § 23 (3) Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG) – gelten dort, wo Publikum oder Anrainer*innen am stärksten betroffen sind.
Lautstärke im Publikumsbereich
Im Publikumsbereich darf der Grenzwert von 100 dB(A) sowie 118 dB(C) nicht überschritten werden. Ab 93 dB(A) bzw. 111 dB(C) ist auf die mögliche Gefahr für die Gesundheit hinzuweisen und den Besucher*innen sind Ohrenstöpsel mit einer Schalldämmung von zumindest 15 dB kostenfrei anzubieten.
M
MA 7 Kultur
Die Kulturabteilung der Stadt Wien vergibt Förderungen für innovatives, zeitgenössisches, urbanes Musikschaffen. Der Musikbeirat macht dabei Vorschläge, die von der Stadträtin i. d. R. angenommen werden.
MA 15 – Gesundheitsdienst
Beurteilt mögliche Gesundheitsgefährdungen in medizinischer Hinsicht, etwa durch Schall, führt Schallmessungen in Bezug auf Anrainer*innen durch. Die Beurteilung schädigender Wirkung erfolgt nach Einschätzung der*des Ärztin*Arztes.
MA 19 – Architektur und Stadtgestaltung
Die Außengestaltung von Lokalen kann durch Gutachter*innen vorgeschrieben werden, dies betrifft insbes. Gastgärten und Fassaden, in Wien etwa relevant für Gürtellokale.
MA 28 – Straßenverwaltung und Straßenbau
Die bei der MA 28 angesiedelte Koordinationsstelle für das Zielgebiet Donaukanal ist bei Begehungen und Verhandlungen von Clubs und Locations am Donaukanal i. d. R. anwesend.
MA 36 – Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
Ist für die Anmeldung von Veranstaltungen und die Eignungsfeststellung von Veranstaltungsstätten zuständig (Personenanzahl, Feuerschutz, Schallschutz, Notausgänge etc.), erteilt Auflagen, zieht andere Fachdienststellen hinzu und führt Lokalaugenscheine durch. Mit dem Eventcenter bietet die MA 36 eine Beratungsstelle für Veranstalter*innen an.
MA 37 – Baupolizei
Ist zuständig für Bauansuchen, Einreichungen mit Plänen, Genehmigungen, Statik oder Brandschutz. Betrifft große Bauvorhaben (tragende Wände, statische Gutachten), nicht bei Arbeiten im Bestand (wie Lüftung, Heizung, kleine Adaptionen).
Die Baupolizei sollte bei Bauvorhaben oder neuen Betriebsanlagengenehmigungen rechtzeitig hinzugezogen werden. Sie kann zur baulichen Substanz Auskunft geben und beraten.
MA 42 – Wiener Stadtgärten
Öffentliche Parkanlagen werden in Wien fast immer von den Wiener Stadtgärten erhalten, dementsprechend muss für dort geplante Veranstaltungen bei der MA 42 mindestens acht Wochen im Voraus um Genehmigung angesucht werden.
MA 45 – Wiener Gewässer
Erteilt Benutzungsbewilligungen für Wiener Gewässer und ist für die Liegenschaftsverwaltung von Flächen, die an Wiener Gewässern liegen, zuständig. Davon ausgenommen sind die Alte Donau und der Donaukanal, die unter die Zuständigkeit der via donau fallen.
MA 46 – Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen müssen ebenfalls bewilligt werden. Anträge müssen mindestens vier Wochen vorab eingereicht werden.
MA 48 – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark
Bietet ein Komplettservice für Veranstalter*innen, berät im Vorfeld, sorgt während und nach der Veranstaltung für Entsorgung.
MA 57 – Frauenservice Wien
Fördert Fraueneinrichtungen und Genderprojekte. Das Projekt „Rettungsanker“ gegen sexuelle Belästigung wurde im Mai 2019 als Pilotprojekt auf Nachtlokale ausgeweitet.
MA 58 – Wasserrecht
Ist einzubeziehen, wenn Veranstaltungen direkt auf dem Wasser stattfinden und den Schiffsverkehr beeinflussen.
MA 59 – Marktservice und Lebensmittelsicherheit
Kontrolliert Rauchverbot sowie Einhaltung von Hygienestandards.
Magistratisches Bezirksamt
Erteilt Genehmigungen von Betriebsanlagen. Als Betriebsanlagen gelten alle Gebäude, Räume, Flächen und betrieblichen Einrichtungen, in denen nicht nur vorübergehend ein Gewerbe ausgeübt wird. Darunter zählen im Kontext von Clubs und Gastronomie etwa Musik- und Lüftungsanlagen.
Link [Betriebsanlagenzentren der Magistratischen Bezirksämter]
Müll
Müll führt noch vor Lärm zu den größten Konflikten mit Anrainer*innen. Die Vienna Club Commission hat deshalb einen Leitfaden „Best Practice Anrainer*innen-Schutz” erstellt, der auch das Thema Müll behandelt.
Siehe auch im Glossar > Abfallkonzept
Siehe auch im Glossar > Nachhaltigkeit
MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA)
mica – music austria bietet Beratung von Musiker*innen sowie Veranstalter*innen von Konzerten und Festivals, Rechtsberatung, etwa zur Registrierkassenpflicht.
Musikfachbeirat der Stadt Wien
Gibt seit 2018 Empfehlungen zur Förderung durch die Kulturabteilung (MA 7) ab. Die Förderungen betrugen bisher insgesamt knapp über € 1.000.000, etwa ein Viertel davon können urbaner Kultur und Clubkultur zugerechnet werden.
N
Nachhaltigkeit
Veranstaltungen sollten umweltfreundlich und ressourcenschonend geplant werden. Das betrifft Strom, Müll, Mehrweggebinde, Dekoration, Transport bei der Vorbereitung sowie des Publikums. Langfristige Planung lässt sich am besten durch Verantwortliche sicherstellen.
Nachtburgemeester Amsterdam
2003 in Amsterdam installiert, hat sich mittlerweile die unabhängige Organisation N8BM A’DAM geformt, um die Clubkultur zu unterstützen. Ihr steht der Nachtburgemeester vor. N8BM A’DAM versteht sich als aktive Diskussionspartnerin zwischen nächtlichen Akteur*innen hin zu Stadtregierung.
Nicht anmeldepflichtige Veranstaltungen
Wenn Veranstaltungen in Clubs, Diskotheken etc. („Betriebsanlagen mit entsprechenden Genehmigungen“) stattfinden, muss die MA 36 nicht mehr informiert werden. Wenn Veranstaltungen innerhalb von bestimmten Grenzwerten (Kapazität, Sperrzeiten, Lautstärke) stattfinden, müssen sie lediglich angezeigt werden.
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
Notausgänge
Müssen ein rasches Verlassen einer Arbeitsstätte in einem Gefahrenfall ermöglichen. Für sie gibt es Vorschriften zur Mindestbreite.
Ö
Öffentliche Veranstaltungen
Sind allgemein zugänglich oder werden gegenüber einem unbestimmten Personenkreis beworben. Dazu gehören auch Veranstaltungen von geschlossenen Vereinigungen, für die Tagesmitgliedschaften erworben werden.
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
ÖkoEvent
Unterstützt die Eventbranche dabei, ihre Vorhaben umweltfreundlicher zu gestalten. Stellt umfangreiches Praxiswissen zur Verfügung, um Veranstaltungen nachhaltiger zu gestalten.
O
Open Club Day
Der Open Club Day findet alljährlich am ersten Samstag im Februar in ganz Europa statt. Clubs öffnen tagsüber. Die Nachbarschaft aus dem Grätzel, aber auch die Bezirksräte*Bezirksrätinnen und Bezirksvorsteher*innen können eingeladen werden, um ein bisschen Clubluft zu schnuppern.
P
Permanenzdienst der Magistratsdirektion
Wird vor allem in Abend- und Nachtstunden eingeschaltet, wenn Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahr im Verzug gesetzt werden müssen. Seine Expert*innen sind befugt, im Notfall behördliche Maßnahmen aller Art zu setzen.
Link und Kontakt zum Permanenzdienst der Magistratsdirektion
Personenzählsystem
Der*Die Veranstalter*in hat dafür zu sorgen, dass die zugelassene Kapazität eingehalten wird. Dazu muss ein*e Veranstalter*in den Behörden jederzeit Auskunft über die Anzahl der Besucher*innen geben können. Bis 300 Personen reichen dafür i. d. R. “Klicker”.
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
Prekäre Arbeitsverhältnisse
Liegen vor, wenn das Lohnniveau bzw. die soziale Absicherung unter den geltenden Standards liegt. Das kann der Fall sein bei freien Dienstnehmer*innen oder bei Selbständigen, bei geringfügiger oder befristeter Anstellung, wenn die Bezahlung niedrig ist oder die Rahmenbedingungen nur kurzfristige Planung zulassen.
Projektsprechtage in den Bezirksämtern
Beraten regelmäßig bei Errichtung oder Veränderung von Betriebsanlagen. Anwesend sind Expert*innen der Wirtschaftsagentur Wien. Um Anmeldung bei einem Termin in einem der vier Betriebsanlagenzentren wird gebeten.
Siehe auch im Glossar > Magistratisches Bezirksamt
Publikumstanz
Ob Publikumstanz stattfindet oder nicht, ist entscheidend für die Berechnung der AKM-Gebühren.
Siehe auch im Glossar > AKM-Gebühren
R
Registrierkasse
Veranstalter*innen unterliegen indoor ab € 7.500 netto Jahresumsatz der Registrierkassenpflicht. Im Freien steigt die Grenze aufgrund der Kalte-Hände-Regelung auf € 30.000 netto.
S
Safer Use
Mit Safer Use sind Handlungen und Handlungsstrategien gemeint, welche den Konsum von psychoaktiven Substanzen so risikoarm wie möglich gestalten. Hierbei geht es zum einen darum, unerwünschte Wirkungen und Überdosierung zu vermeiden. Zum anderen dienen Safer Use-Praktiken dazu, das Risiko der Übertragung von Infektionen zu vermeiden. Drogenkonsum ist niemals risikofrei. Mit bestimmten Safer Use-Praktiken lassen sich jedoch die begleitenden Risiken stark minimieren.
Schallschutz
Siehe auch im Glossar > Lärmschutz
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt umfasst alle sexuellen Handlungen, die Personen aufgedrängt oder aufgezwungen werden. Sie ist ein Akt der Aggression und des Machtmissbrauchs, nicht das Resultat unkontrollierbarer sexueller Triebe. Sexualisierte Gewalt reicht von der sexuellen Belästigung oder Vergewaltigung erwachsener Frauen und geht bis zum sexuellen Missbrauch von Kindern.
Der Begriff »sexualisiert« soll deutlich machen, dass sexuelle Handlungen benutzt werden, um Gewalt und Macht auszuüben. Beispiele für sexualisierte Gewalt sind unerwünschte Berührungen, sexuelle Belästigungen, unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen, verbale Anspielungen bis hin zu sexuellem Missbrauch, sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Ebenso sind ein unnötiger Körperkontakt, unerwünschte sexualisierte Bemerkungen sowie Kommentare oder Witze über das Äußere von Beschäftigten als sexuelle Belästigungen zu bezeichnen. Die Schaffung eines feindlichen Umfeldes ist dabei im Unterschied zur Belästigung keine Voraussetzung.
Sex Positivity
Sex ist in unserer Gesellschaft mit sehr viel Normen, Regulierungen und Scham behaftet und auch oft ein Tabuthema, das oft nur im Privaten bleibt. Sex Positivity ist hingegen eine Einstellung gegenüber Sex, die die persönliche Handlungsfähigkeit und Vorlieben in den Vordergrund stellt und moralische Urteile minimiert und Freiheiten maximiert. Die Sex-Positivity-Bewegung soll keine große Orgie verkörpern, in der es nur um öffentlichen Geschlechtsverkehr geht. Das eigene Körperbild soll zelebriert werden, und zwar so, wie jede Person es möchte. Der Body Positivity Aspekt ist daher ein wichtiger Bestandteil der Sex Positivity. Einige Kollektive und Clubs definieren ihre Partys auch als sex-positiv. Damit wird Personen einen im besten Falle Safer Space gegeben und eine Art »Erlaubnis« erteilt, Sexualitäten und nackte Körper zu feiern sowie sexuelle Handlungen frei und öffentlich auszuleben. Diese Partys haben meist eine strenge Kuration an der Clubtür zur Folge und Konsens steht an oberster Stelle. Für jede Person kann Sex Positivity aber auch etwas anderes bedeutet. Für manche Personen ist es das nackte Tanzen auf Partys oder Sex im Darkroom oder auf der Tanzfläche, für andere Personen bedeutet es das schamlose Reden über das eigene Sexleben, Masturbation oder die Lust nach nach wechselnden Sexualpartner*innen ohne jegliche emotionale Bindung.
Sicherheitsgebühren
Bei Großveranstaltungen kann das Magistrat oder die Landespolizeidirektion eine Anzahl an Polizeibeamt*innen bestimmen, die während der Veranstaltung durchgehend vor Ort sein müssen. Die Kosten dafür müssen vom*von der Veranstalter*in getragen werden.
Siehe auch im Glossar > Großveranstaltungen
SKE – Soziale und Kulturelle Einrichtungen
Vergeben Jahresstipendien an Künstler*innen und Förderungen an kleine Labels, die teils der Clubkultur zuzurechnen sind. Außerdem fördern sie Aufführungen (im Jahr 2018 etwa mit € 195.000).
Sperrzeiten
Der Zeitpunkt, zu dem die Gastgewerbebetriebe geschlossen werden müssen (Sperrstunde), und der Zeitpunkt, in dem sie geöffnet werden dürfen (Aufsperrstunde), sind gesetzlich festgeschrieben. In Wien müssen etwa Bars von 04:00 Uhr bis 10:00 Uhr und Diskotheken von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr geschlossen sein.
Sponsoring
Beim Sponsoring oder auch Sponsorship werden Finanzmittel, Sachgüter, Know-how oder Dienstleistungen bereitgestellt. Dafür gibt es vonseiten der Veranstalter*innen eine Gegenleistung.
Link zum Leitfaden: Sponsoring für Veranstalter*innen und Clubbetreiber*innen
Stand der Technik
Die technischen Mittel, die für die Sicherheit auf einer Veranstaltung sorgen, müssen in großen Teilen dem Stand der Technik entsprechen. Zur Orientierung hat die MA 36 die Broschüre „Veranstaltungsstättenrichtlinie“ erstellt, die regelmäßig ergänzt werden soll.
Link zur Veranstaltungsstättenrichtlinie
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
T
Toilettenplätze
Die Zahl der notwendigen Toilettenplätze in einer Betriebsanlage ist einerseits von der Gästezahl abhängig, für die die Betriebsstätte zugelassen ist, andererseits von der Zahl an Angestellten, die in der Betriebsanlage arbeiten. Sie betrifft Sitzzellen, Pissoirs sowie barrierefreie Toiletten.
Link zur Rechtsvorschrift für Einrichtung, Ausstattung und Betriebsführung von Gastgewerbebetrieben
Transfeindlichkeit/ Cissexismus
Transfeindlichkeit und Cissexismus bezeichnen die Diskriminierung von trans Menschen. Dies äußert sich z.B. durch Ablehnung, Ausgrenzung, Wut, Intoleranz, Vorurteile, Unbehagen oder körperliche bzw. psychische Gewalt gegenüber trans Personen oder Menschen, die als trans wahrgenommen werden. Cissexismus soll im Unterschied zu Transfeindlichkeit außerdem die Gewaltförmigkeit und systemische Verankerung des Zweigeschlechtersystems betonen und auch die Spezifika der Ablehnung von trans im Vergleich zu Sexismus deutlich machen. Cissexismus beinhaltet auch, dass Personen nicht bedenken, dass es trans Personen gibt. Ein Beispiel für Cissexismus ist die Aussage »Ich date nur cis Frauen«.
U
Unzumutbare Lärmbelästigung
In Räumen gelten 75 dB(A) als zumutbar. Sofern diese Räume schallgeschützt sind, kann der Wert höher liegen. Die Grenzwerte im Freien finden sich im Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG) unter § 23 (3) und gelten vor den Fenstern der nächstgelegenen Anrainer*innen. Eine gesundheitsschädigende Lärmbelästigung stellt dagegen eine Überschreitung der Auflagen ab 10 dB dar.
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)]
V
VVAT – Veranstalterverband Österreich
Gewährleistet Transparenz und Gleichbehandlung in Bezug auf AKM-Gebühren für seine Mitglieder. Diese sind Unternehmen der Freizeitwirtschaft (Diskotheken, Jazz-Clubs, Bars und Hotels, Konzertveranstalter*innen etc.). Er vergibt im Rahmen seiner Möglichkeiten Förderungen für innovative Veranstaltungskonzepte an seine Mitglieder.
Siehe auch im Glossar > AKM-Gebühren
Veranstalter*in
Veranstalter*in ist die Person, die für die Veranstaltung wirbt, und auf deren Rechnung die Veranstaltung läuft. Sie muss auch die Aufsichtspflicht wahrnehmen und bürgt für die Einhaltung aller Auflagen. Es lohnt sich deshalb, Zuständigkeiten im Vorhinein vertraglich festzuhalten. Der Name des*der Veranstalters*Veranstalterin ist vor dem Eingang Veranstaltungsstätten mit einem Aushang bekannt zu machen.
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
Veranstaltungen in geeigneten Betriebsanlagen
Sie müssen weder angezeigt noch angemeldet werden, sich aber an die im Gesetz definierten Regeln halten.
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
Vergnügungssteuer
Wurde in Wien mit 01.01.2017 abgeschafft.
via donau
Liegenschaftsverwaltung an der Alten Donau und am Donaukanal sowie auf Teilen der Donauinsel. Bei Veranstaltungen kommt es zu einer privatrechtlichen Vereinbarung, für einmalige Veranstaltungen werden Tagessätze vereinbart, bei langfristiger Nutzung (Lokalbetrieb) ist eine Umsatzbeteiligung der via donau erforderlich.
W
Wiederkehrende Überprüfung
Inhaber*innen von Veranstaltungsstätten, die mindestens 500 Personen fassen, müssen mindestens alle fünf Jahre im Rahmen einer „wiederkehrenden Überprüfung“ die Einhaltung der Bewilligungsbescheide und sonstiger Vorschriften protokollieren.
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
Ermöglicht u. a. einfachere Verfahren für Veranstaltungen, einfacheres Veranstalten in Betriebsanlagen. Beurteilt die Angemessenheit von technischen Einrichtungen vielfach nach dem Stand der Technik. Die Vienna Club Commission hat einen ausführlichen Guide zum Gesetz veröffentlicht.
Siehe auch im Glossar > Stand der Technik
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
Vertritt die Interessen der Wiener Unternehmer*innen und bietet verschiedene Beratungsstellen, etwa zum Thema Gründung. Bietet zudem Beratungen über ihr Betriebsanlagenservice, das bei Verhandlungen anwesend ist.
Z
Zumutbare Lautstärke
Bei Veranstaltungen in Räumen sind bis zu 75 dB(A) auf jeden Fall im Rahmen. Im Freien lässt sich keine allgemeingültige Aussage treffen. Die Grenzwerte finden sich im Wiener Veranstaltungsgesetz unter §23 (3) und gelten jeweils vor den Fenstern der nächstgelegenen Anrainer*innen.
Link zum Leitfaden: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
Dir fehlt ein Begriff in unserem Glossar? Schreib uns gerne an info@viennaclubcommission.at.