08 Nachhaltigkeit, Jugendschutz, Steuern

Der Open Air Guide der Vienna Club Commission und der IG Kultur Wien macht es Veranstalter*innen einfacher unter freiem Himmel zu veranstalten. Darin sind Praxistipps und wichtige Vorschriften enthalten. In Kapitel 8/8 bekommst du Infos zu Nachhaltigkeit, Jugendschutz und Steuern.

Inhalt

08.1 Soziale Nachhaltigkeit

Unter dem Schlagwort „soziale Nachhaltigkeit“ soll hier Raum für Überlegungen gegeben werden, die dazu verhelfen, Freiluftveranstaltungen fairer, diverser, angenehmer und inklusiver für alle Beteiligten zu gestalten. Dabei gilt der Grundgedanke, die eigene Veranstaltung nicht als isoliertes Happening zu sehen, sondern im größeren Zusammenhang der gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung, die mit der Rolle des*der Organisator*in einhergeht.

Fair Pay bedeutet faire Entlohnung von kultureller und künstlerischer Arbeit, auch im freien Kulturbereich.

Mit Honorarrichtlinien können zeitgerechte Mindeststandards erreicht werden. Vor allem bei geförderten Projekten helfen diese, alle Beteiligten gerecht zu entlohnen. Je nach Tätigkeit können die Honorargrenzen variieren.

Wer also zum Beispiel für Kalkulationszwecke oder Anfrageschreiben finanzielle Orientierungshilfe benötigt, kann sich beispielsweise bei der jeweiligen Interessengemeinschaft zu den Fair-Pay-Richtlinien erkundigen. Online finden sich Berechnungen für selbstständige Kulturarbeit sowie für Angestellte von Kulturvereinen oder künstlerische Darbietungen. 

Informationen zu Honorarrichtlinien und -empfehlungen im Kulturbereich findet ihr auf der Webseite der IG Bildende Kunst oder auf der Webseite von mica – music austria.

Veranstaltungen zu organisieren bedeutet meist auch, eine gesellschaftspolitisch verantwortungsvolle Rolle innezuhaben. Hier lohnt es sich, Geschlechter- bzw. Machtverhältnisse bewusst wahrzunehmen und im eigenen Handeln zu berücksichtigen.

Um die Diversität und Beteiligung aller Geschlechter bei Events (ob vor oder hinter den Kulissen) zu steigern, können verschiedenste Maßnahmen getroffen werden.

Folgende Hinweise dienen als Anregungen zur Beachtung genderbezogener Aspekte im Veranstaltungsbereich.

  • Genderverhältnis bei Artists und Bühnendarbietungen
    Bei der Programmierung einer Veranstaltung sollte darauf geachtet werden, dass die auftretenden Künstler*innen im ausgewogenen Geschlechterverhältnis vertreten sind. Das soll Chancengleichheit sowie Sichtbarkeit für unterrepräsentierte Gruppen sicherstellen. In der Planung sollte immer wieder die Frage gestellt werden, wie viele Personen bereits für Darbietungen vorgesehen sind und welches Verhältnis von Frauen, Männern und anderen Identitäten sich im Programm ergibt.

    Um weibliche* Künstlerinnen* zu finden, gibt es spezialisierte Plattformen, um die Suche auch zu erleichtern.

    Weitere Informationen findet auf der Webseite von Female Pressure, Femdex, Frauendomäne und Speakerinnen
  • Genderverhältnis bei Mitarbeiter*innen
    Nicht nur auf der Bühne, sondern im gesamten Veranstaltungsprozess kann darauf geachtet werden, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen. Ob es sich dabei um organisatorische Tätigkeiten, das Grafikdesign, die Social-Media-Betreuung oder alle helfenden Hände vor Ort handelt. Wie divers ist unsere Gruppe? Wie sind die Führungspositionen besetzt? Welche Aufgaben werden von wem übernommen und folgen wir dabei den gängigen Rollenklischees oder versuchen wir, diese aufzubrechen?

    Immer noch sind viele Tätigkeiten klassisch verteilt, z. B. kümmern sich Männer vorrangig um handwerkliche und technische Angelegenheiten, Frauen sind hingegen mit Dekoration oder Verpflegung beschäftigt.

  • Gendergerechte Sprache
    Egal ob im Beschreibungstext oder im Titel der Veranstaltung, auf Hinweisschildern vor Ort oder in der internen Kommunikation: Eine inklusive (Bild-)Sprache hilft, alle Geschlechter gleichermaßen anzusprechen.

    Es gibt mehrere Varianten für gendergerechte bzw. genderneutrale Formulierungen. In Bezug auf das Beispiel „Mitarbeiter“ würde es folgende Möglichkeiten geben: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Paarform), MitarbeiterInnen (Binnen-I), Mitarbeiter_innen bzw. Mitarbeiter*innen bzw. Mitarbeiter:innen (Gender-Gap bzw. Gendersternchen, um nichtbinäre Geschlechtsidentitäten zu inkludieren), Mitarbeitende (geschlechtsneutraler Begriff).

Darüber hinaus gilt es, stereotype oder diskriminierende Beschreibungen insgesamt zu vermeiden, wenn das Ziel besteht, alle Geschlechter in ihrer Vielfalt zu berücksichtigen.

Mehr dazu auch im Leitfaden für geschlechtergerechtes Formulieren und eine diskriminierungsfreie Bildsprache der Stadt Wien.

Bei lauter Musik wird das Gehör stark beansprucht. Vor allem wenn mehrere Stunden in geräuschstarker Kulisse verbracht werden, empfiehlt es sich, für Besucher*innen oder Mitarbeiter*innen eines Events einen Gehörschutz zu verwenden.

Einweg-Gehörschutz kann in Apotheken, Drogerien, Baumärkten oder im Elektronikfachhandel in großen Mengen gekauft werden. Vor allem (Klein-)Kinder sollten vor extremer Lautstärke geschützt und mit einem Gehörschutz ausgestattet werden.

Im Normalfall tragen die Eltern dafür Sorge, aber eigene Gehörschutz-Reserven für Kinder am Eventgelände können nicht schaden (gilt vor allem, wenn tagsüber veranstaltet wird).

Generell gilt die Lautstärke betreffend im Publikumsbereich ein Grenzwert von 93 dB. Wird von vornherein angestrebt, diesen Wert zu überschreiten, müssen unentgeltlich Ohrschützer mit einer Schalldämmung von zumindest 15 dB z. B. beim Eingang oder bei der Bar verteilt werden.

Nähere Details dazu finden sich online in den Lärmschutzrichtlinien für Veranstaltungen des Umweltbundesamtes oder im Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG).  

Der*die Veranstalter*in hat auf Barrierefreiheit zu achten, wenn die Errichtung technisch und wirtschaftlich verhältnismäßig ist.

Bis 100 Personen sind zwei Rollstuhlplätze, je zusätzlichen 100 Personen ein weiterer zu einzurichten (maximal 20).

Unter Barrierefreiheit wird jene Gestaltung der Umgebung bezeichnet, die es Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglicht, alle zur Verfügung stehenden Räume ohne Risiken oder zusätzliche Hilfe besuchen können. Der Begriff bezieht sich dabei sowohl auf körperliche wie psychische Einschränkungen oder die eingeschränkte Sinneswahrnehmung im Allgemeinen. Es geht bei Barrierefreiheit also nicht nur um die uneingeschränkte Mobilität von Menschen, sondern auch um das Einbeziehen sogenannter unsichtbarer Behinderungen.

Bei der Gestaltung des Geländes und der Infrastruktur sollten deshalb alle Faktoren mitbedacht werden, die Menschen mit bestimmten Bedürfnissen die Teilnahme am Event erschweren oder verwehren würden. Diese Erschwernisse können in Form von baulichen, aber auch sprachlichen, finanziellen oder technischen Barrieren auftreten.

Als Veranstalter*in kann darauf geachtet werden, diese Ausschlusskriterien möglichst minimal zu halten. In jedem Falle ist es für Betroffene sehr nützlich, in der Beschreibung oder Einladung über das Maß an Barrierefreiheit der Veranstaltung informiert zu werden.

Falls auf dem Eventgelände keine gänzliche Barrierefreiheit umsetzbar ist, kann nach individuellen Lösungen gesucht werden. Beispielsweise durch den Einsatz von geschultem Personal, das gegebenenfalls Unterstützung leistet.

Um besser auf die Bedürfnisse von Personen mit Behinderungen einzugehen, kann auch eine eigene Kontaktadresse für Fragen rund um den barrierefreien Zugang zum Events eingerichtet werden.

Weitere Informationen findet ihr auf der Webseite von Barriere-Check und bei ÖkoEvent.

Awareness (englisch für Bewusstsein, Aufmerksamkeit) bzw. ein Awareness-Konzept beschreibt den Versuch, mittels organisierter Strukturen das Wohlbefinden aller Anwesenden während einer Veranstaltung zu gewährleisten. Im Vordergrund steht dabei der bewusste und unterstützende Umgang bei Diskriminierung, Konflikten und anderen herausfordernden Situationen.

Je nach Beschaffenheit des Konzepts kann die Idee der Awareness unterschiedlich transportiert und organisiert werden.

Auf manchen Partys gibt es Poster, die darauf hinweisen, sich beim Security- oder Barpersonal zu melden oder eine Hotline anzurufen, falls Unterstützung gebraucht wird. So werden die Besucher*innen darin bestärkt, nicht jedes Problem allein lösen zu müssen, sondern sich Hilfe zu holen.

Selbstermächtigung ist genauso ein Ziel von Awareness-Arbeit wie die Stärkung der Solidarität untereinander.

Sogenannte Awareness-Teams können noch umfassender auf das Miteinander auf einer Party einwirken. An einer festen Station oder als mobile Gruppe sind sie sichtbar als Ansprechpersonen unterwegs und haben ein Auge auf die Befindlichkeit aller Anwesenden. Denn immer noch herrschen bei vielen Menschen Hemmungen, bei Problemen das Sicherheitspersonal anzusprechen.

Grenzüberschreitendes oder verletzendes Verhalten kann nicht immer verhindert werden, jedoch können Awareness-Strukturen dabei helfen, dass möglichst viele Menschen eine Veranstaltung als sogenannten „Safe Space“ oder diskriminierungsfreien Raum wahrnehmen und auch danach handeln, nämlich verantwortungsbewusst und respektvoll.

Online sind viele Ideen darüber zu finden, wie Awareness-Konzepte geplant und umgesetzt werden können. Es gibt aber auch Unterstützungsstrukturen, die Awareness-Teams stellen können oder die dabei helfen, eigene Teams zu schulen.

Bei AwA_wien könnt ihr mehr Informationen zu Awareness bei Veranstaltungen abrufen.

Safer Use bezieht sich auf den risiko- und verantwortungsbewussten Umgang mit Drogenkonsum und den damit zusammenhängenden Nebenwirkungen.

Im Veranstaltungsbereich haben sich in diesem Kontext Praxen etabliert, um die vermeidbaren Schäden beim Konsumieren von Drogen (ob legal oder illegal) möglichst zu minimieren. Dazu zählen Maßnahmen wie die ausreichende Versorgung der Gäste mit kostenlosem Trinkwasser oder Obst sowie das Verteilen von sterilen Utensilien, um das Infektionsrisiko beim Drogenkonsum zu verringern.

In Wien kann außerdem ein mobiles Labor der Organisation checkit! für Veranstaltungen beauftragt werden, welches Substanzen untersucht, die vor Ort zum chemischen Check abgegeben werden. Außerdem gibt es zahlreiches Infomaterial zum Safer Use und den Wirkungen und Nebenwirkungen einzelner Substanzen zum Auflegen oder Verteilen.

Bei checkit! findet ihr mehr Informationen zu Safer Use. 

08.2 Ökologische Nachhaltigkeit

Besonders im Outdoor-Veranstaltungsbereich gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ressourcenschonender und umweltfreundlicher zu arbeiten. Mitten im Grünen und ohne feste Infrastruktur werden oft einfachste Lösungen herangezogen, die jedoch häufig auf Kosten der Umwelt gehen.

Folgende Punkte können bei Open-Air-Veranstaltungen beachtet werden, um den ökologischen Fußabdruck möglichst klein zu halten.

Nahezu für jedes Problem gibt es eine umweltfreundliche Lösung, jedoch bedarf es in manchen Belangen längerer Suche oder Vorbereitung.

Deshalb sollte im Anfangsstadium der Veranstaltungsplanung bereits die Frage gestellt werden, welche speziellen Anforderungen gegeben sind und ob diese umweltschonend zu lösen sind.

  • Wie versorgen wir unser Event mit Strom und Energie?
  • Wie viel Müll produzieren wir durch den Verkauf von Getränken oder Essen?
  • Bieten wir die Möglichkeit, vor Ort Müll zu trennen?
  • Ist das Dekorationsmaterial wiederverwendbar?
  • Welche Transportmittel kommen zum Einsatz?
  • Wie können wir die Eventbesucher*innen bestmöglich auf unsere umweltbezogenen Anliegen hinweisen und zum Mithelfen animieren?

Wenn diese Fragen von vornherein mitbedacht werden, steigen die Chancen, nachhaltig zu agieren.

Am effektivsten lässt sich das Thema Nachhaltigkeit in der Planung und Umsetzung verfolgen, indem im Organisationsteam eigens dafür Verantwortlichkeiten bestimmt werden. Konzepte, Ideen und Angebote zu ökologisch verträglicheren Events lassen sich im Internet ebenso finden wie beratende und unterstützende Strukturen, die auch die nötigen Kontakte mitbringen, um Alternativen zu herkömmlichen Lösungen zu finden.

Mehr Infos findet ihr in der Infothek Green Events.

Bei kleineren Open-Air-Veranstaltungen wird der Toilettensituation manchmal wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Jedoch zeigt sich nach einigen Stunden bereits die Belastung für Umwelt und Nachbarschaft, wenn viele Menschen die Umgebung unkontrolliert als Toilette benutzen. Auch hygienische Mindeststandards können ohne Möglichkeit zum Händewaschen schwer eingehalten werden.

Praxistipp: Dabei können kleine Maßnahmen einen Unterschied machen. Installiert (beleuchtete) Mistkübel auch abseits des Dancefloors und richtet eine Händewaschstation mit Wasserkanistern und Desinfektionsmitteln ein. Oder positioniert euch von vornherein in der Nähe einer öffentlichen Toilettenanlage.

Wer mobile Klos für eine Veranstaltung benötigt, kann zur umweltfreundlichen Variante der Kompostklos übergehen. Dabei werden keine schädlichen Chemikalien eingesetzt und die Abfallmasse wird wieder zu organischem Material kompostiert.

Angebote könnt ihr zum Beispiel unter oeklo.at erhalten.

Beim Thema Transport kann ein großer Teil schädlicher Umwelteinwirkungen eingespart werden.

Einerseits, wenn alle nötigen Fahrten gut geplant werden, um überflüssige Wege zu vermeiden. Andererseits, indem Eventorte gewählt werden, die öffentlich gut erreichbar sind und keine Anfahrt per Taxi oder Auto erfordern.

Außerdem kann versucht werden, Transporte mit Elektro- oder Hybridautos oder sogar mit Lastenrädern zu bewerkstelligen.

Veranstalter*innen können auch Fahrrad-Rikschas als Shuttle-Service anbieten, die den Besucher*innen als Alternative zum Taxi dienen.

Des Weiteren kann auch das Programm-Booking unter dem Umweltaspekt gestaltet werden – mit dem Ziel, Fernreisen (vor allem jene mit dem Flugzeug) möglichst zu vermeiden.

Hohe Priorität bei Open-Air-Events sollte das spurenlose Verlassen des Veranstaltungsortes sein.

Wenn es darum geht, den bespielten Platz aufzuräumen, gilt das Motto: „Sauberer als vorher“.

Vor allem das gerechte Entsorgen von Zigarettenstummeln sollte gezielt angestrebt werden. Dabei helfen sogenannte Taschen-Aschenbecher für die Besucher*innen, genügend ausgewiesene Mistkübel und das gründliche Säubern am Ende der Veranstaltung.

Hierzu empfehlen sich gute Lichtverhältnisse und am besten mehrere helfende Hände, um eine große Fläche gänzlich abzugehen, um keine Müllreste zu übersehen (im Sinne eines großen Rechens).

08.3 Jugendschutz

Bei Open Airs gelten die gleichen Regelungen für den Jugendschutz wie auch an allen anderen Orten, wo Alkohol ausgeschenkt wird, also überall im öffentlichen Raum.

Bei der Wirtschaftskammer Österreich findet ihr die wichtigsten Aushänge, die gut sichtbar bei jeder Bar angebracht werden müssen.

Das Wiener Jugendschutzgesetz gilt für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren, die in Wien leben oder in Wien zu Besuch sind
  • Eltern, Erziehungsberechtigte, Unternehmer*innen und Veranstalter*innen
  • alle, die mit Jugendlichen unter 18 Jahren zu tun haben

Praxistipp: Wir empfehlen an dieser Stelle, im Zweifelsfall einen Lichtbildausweis zu verlangen, selbst wenn in Österreich keine Ausweispflicht besteht. Fotokopien von solchen solltet ihr im Zeitalter von Photoshop streng vermeiden.

Als Open-Air-Veranstalter*in solltet ihr dementsprechend auf folgende Punkte achten:

  • Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche allein unterwegs sein?
    • Bis zum 14. Lebensjahr zwischen 05:00 und 23:00 Uhr.
    • Vom 14. bis zum 16. Lebensjahr von 05:00 bis 01:00 Uhr.
    • Ab dem 16. Lebensjahr gibt es keine Beschränkung.
  • Ab wann darf Alkohol konsumiert, gekauft oder besessen werden?
    • Bis zum 16. Lebensjahr sind alle Formen von Alkohol verboten.
    • Vom 16. bis zum 18. Lebensjahr keinen gebrannten Alkohol (z. B. Bier, Spritzer und Sekt sind erlaubt, Tequila und Wodka nicht).
    • Ab dem 18. Lebensjahr sind alle Formen von Alkohol erlaubt.

  • Tabak und nikotinhaltige Produkte (Shishas, E-Zigaretten usw.) dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr konsumiert, gekauft und besessen werden.

  • Verboten sind für unter 18-Jährige alle Substanzen, die berauschend, betäubend, erregend oder/und süchtig machend wirken. Daher sind unter anderem auch Kräutermischungen verboten.

08.4 Steuern und Abgaben

Bei Open Airs gilt der gleiche Grundsatz wie bei allen anderen Lebensbereichen auch: Steuern müssen immer gezahlt werden.

Allerdings gibt es Unterschiede, wann welche Steuern anfallen und zu entrichten sind.

Wir werden hier kurz die gängigsten aufzählen und erklären.

Eine Steuer für Warenlieferungen und Dienstleistungen von Unternehmen, die vom Unternehmen selbst berechnet und ans Finanzamt per Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet werden muss.

Der Normalsteuersatz beträgt 20 Prozent, es gibt aber auch reduzierte Steuersätze von 10 und 13 Prozent. 

Praxistipp: Kleinstunternehmen, die im Jahr nicht mehr als 35.000 Euro erwirtschaften, sind von der Umsatzsteuer befreit. All jene, die diese Grenze überschreiten, sind umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer ist bei Open Airs in der Regel auf Getränke und im Falle von Eintritt auf Tickets zu entrichten.

Achtung: Die Umsatzsteuer auf eure Tickets/Eintritte beträgt nur dann 20 Prozent, wenn das Line-up nur aus DJs ohne Live-Musik besteht. Sofern ein DJ live spielt oder eine Band auftritt, reduziert sich der Steuersatz auf 13 Prozent.

Unter Vorsteuern werden die Umsatzsteuerbeträge verstanden, die von einem*einer anderen Unternehmer*in in einer Rechnung gesondert ausgewiesen werden.

Damit nicht doppelt besteuert wird, werden diese Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer beim Finanzamt erfasst und mit den Umsatzsteuerbeträgen des eigenen Unternehmens ausgeglichen. 

Praxistipp: In einer Beispielrechnung kostet das Bier, das während der Veranstaltung verkauft wird, im Einkauf 1 Euro inkl. 20 Prozent Umsatzsteuer. 0,20 Euro sind also bereits als Umsatzsteuer bezahlt worden. Das Bier kostet bei der Veranstaltung 4 Euro inkl. Umsatzsteuer, welche in dem Fall 0,80 Euro ausmacht. Durch den Vorsteuerabzug ist dann lediglich die Differenz von 0,60 Euro zu zahlen. 

Achtung: Die Umsatzsteuer muss dennoch komplett an das Finanzamt überwiesen werden. Der Vorsteuerausgleich wird erst im Nachhinein berechnet und es kommt dann unter Umständen zu einem Guthaben.

Diese Steuer wird inoffiziell auch Ausländer*innen-Steuer genannt.

Sie dient in erster Linie dazu, die Einkommen von nicht in Österreich gemeldeten Künstler*innen zu besteuern.

Dabei muss der*die Veranstalter*in grundsätzlich entweder 20 Prozent von Honorar und Kostenersätzen (Bruttobesteuerung) oder 35 Prozent von den Honoraren ohne Kostenersätze (Nettobesteuerung) bzw. bei juristischen Personen 25 Prozent von den Honoraren abziehen und abführen. Ausnahmen gibt es bei Honoraren unter 1.000 Euro, wenn der*die Honorarempfänger*in schriftlich erklärt, im laufenden Jahr nicht mehr als 2.000 Euro Einnahmen in Österreich zu haben.

Praxisbeispiel: Ein*e Künstler*in mit nicht österreichischem Wohnsitz verlangt für seinen*ihren Auftritt 500 Euro brutto. Dementsprechend wären davon 100 Euro zu besteuern. 

Praxistipp: Ein*e Künstler*in muss nicht ausschließlich über Honorare bezahlt werden. Es können ebenfalls Produktionskosten in Rechnung gestellt werden.

Mit den meisten Staaten gibt es zudem Doppelbesteuerungsabkommen, damit die Gage nicht doppelt besteuert wird. Eine genaue Liste aller Länder und nähere Erklärungen zu dieser Steuer findet ihr hier.

Der Open-Air Guide sowie alle damit zusammenhängenden Inhalte werden für die Dauer des Pilotprojekts Vienna Club Commission von mica - music austria zur Verfügung gestellt.

Verfasst und herausgegeben wurde er in Kooperation mit IG Kultur Wien (IGKW) und Kulturinfoservice (KiS).

Für die redaktionelle Aufbereitung waren unter der Leitung von Laurent Koepp, Fabian Burger, Tobias Kovar (Pilotprojekt VCC), Gerhard Kettler und Magdalena Augustin (IGKW, KiS) zuständig. 

Sabine Reiter, Franz Hergovich (mica – music austria), Ali Sabahi (Spontan Techno, Lighthouse Festival) und Stefan Niederwieser (Pilotprojekt VCC) haben zusätzlich beraten und korrigiert.

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