08 Nachhaltigkeit, Jugendschutz, Steuern
Der Open Air Guide der Vienna Club Commission und der IG Kultur Wien macht es Veranstalter*innen einfacher unter freiem Himmel zu veranstalten. Darin sind Praxistipps und wichtige Vorschriften enthalten. In Kapitel 8/8 bekommst du Infos zu Nachhaltigkeit, Jugendschutz und Steuern.
Inhalt

08.1 Soziale Nachhaltigkeit
Unter dem Schlagwort „soziale Nachhaltigkeit“ soll hier Raum für Überlegungen gegeben werden, die dazu verhelfen, Freiluftveranstaltungen fairer, diverser, angenehmer und inklusiver für alle Beteiligten zu gestalten. Dabei gilt der Grundgedanke, die eigene Veranstaltung nicht als isoliertes Happening zu sehen, sondern im größeren Zusammenhang der gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung, die mit der Rolle des*der Organisator*in einhergeht.
08.2 Ökologische Nachhaltigkeit
Besonders im Outdoor-Veranstaltungsbereich gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ressourcenschonender und umweltfreundlicher zu arbeiten. Mitten im Grünen und ohne feste Infrastruktur werden oft einfachste Lösungen herangezogen, die jedoch häufig auf Kosten der Umwelt gehen.
Folgende Punkte können bei Open-Air-Veranstaltungen beachtet werden, um den ökologischen Fußabdruck möglichst klein zu halten.

08.3 Jugendschutz
Bei Open Airs gelten die gleichen Regelungen für den Jugendschutz wie auch an allen anderen Orten, wo Alkohol ausgeschenkt wird, also überall im öffentlichen Raum.
Bei der Wirtschaftskammer Österreich findet ihr die wichtigsten Aushänge, die gut sichtbar bei jeder Bar angebracht werden müssen.
Das Wiener Jugendschutzgesetz gilt für:
- Jugendliche unter 18 Jahren, die in Wien leben oder in Wien zu Besuch sind
- Eltern, Erziehungsberechtigte, Unternehmer*innen und Veranstalter*innen
- alle, die mit Jugendlichen unter 18 Jahren zu tun haben
Praxistipp: Wir empfehlen an dieser Stelle, im Zweifelsfall einen Lichtbildausweis zu verlangen, selbst wenn in Österreich keine Ausweispflicht besteht. Fotokopien von solchen solltet ihr im Zeitalter von Photoshop streng vermeiden.
Als Open-Air-Veranstalter*in solltet ihr dementsprechend auf folgende Punkte achten:
- Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche allein unterwegs sein?
- Bis zum 14. Lebensjahr zwischen 05:00 und 23:00 Uhr.
- Vom 14. bis zum 16. Lebensjahr von 05:00 bis 01:00 Uhr.
- Ab dem 16. Lebensjahr gibt es keine Beschränkung.
- Ab wann darf Alkohol konsumiert, gekauft oder besessen werden?
- Bis zum 16. Lebensjahr sind alle Formen von Alkohol verboten.
- Vom 16. bis zum 18. Lebensjahr keinen gebrannten Alkohol (z. B. Bier, Spritzer und Sekt sind erlaubt, Tequila und Wodka nicht).
- Ab dem 18. Lebensjahr sind alle Formen von Alkohol erlaubt.
- Tabak und nikotinhaltige Produkte (Shishas, E-Zigaretten usw.) dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr konsumiert, gekauft und besessen werden.
- Verboten sind für unter 18-Jährige alle Substanzen, die berauschend, betäubend, erregend oder/und süchtig machend wirken. Daher sind unter anderem auch Kräutermischungen verboten.
08.4 Steuern und Abgaben
Bei Open Airs gilt der gleiche Grundsatz wie bei allen anderen Lebensbereichen auch: Steuern müssen immer gezahlt werden.
Allerdings gibt es Unterschiede, wann welche Steuern anfallen und zu entrichten sind.
Wir werden hier kurz die gängigsten aufzählen und erklären.
Der Open-Air Guide sowie alle damit zusammenhängenden Inhalte werden für die Dauer des Pilotprojekts Vienna Club Commission von mica - music austria zur Verfügung gestellt.
Verfasst und herausgegeben wurde er in Kooperation mit IG Kultur Wien (IGKW) und Kulturinfoservice (KiS).
Für die redaktionelle Aufbereitung waren unter der Leitung von Laurent Koepp, Fabian Burger, Tobias Kovar (Pilotprojekt VCC), Gerhard Kettler und Magdalena Augustin (IGKW, KiS) zuständig.
Sabine Reiter, Franz Hergovich (mica – music austria), Ali Sabahi (Spontan Techno, Lighthouse Festival) und Stefan Niederwieser (Pilotprojekt VCC) haben zusätzlich beraten und korrigiert.