04 Sonderprogrammpunkte
Der Open Air Guide der Vienna Club Commission und der IG Kultur Wien macht es Veranstalter*innen einfacher unter freiem Himmel zu veranstalten. Darin sind Praxistipps und wichtige Vorschriften enthalten. In Kapitel 4/8 bekommst du Infos zu Sonderprogrammpunkten.

04.1 Einleitung
Neben den allgemein gültigen Veranstaltungsregelungen für Open Airs gibt es zusätzlich Regelungen, falls eure Veranstaltung die in folgenden Kapiteln besprochenen Sonderprogrammpunkte bietet.
04.2 Filmvorführungen
Sind im Zuge eures Open Airs auch Filmvorführungen geplant, so habt ihr darauf zu achten, nur Personen Zutritt zur Filmvorführungen zu gewähren, für die der Film laut Altersfreigabe freigegeben ist, und dies deutlich sichtbar kundzumachen.
Wichtig für öffentliche Filmvorführungen (jede Vorführung, die nicht im Kreis der Familie passiert, ist hier als öffentlich zu verstehen) ist außerdem:
- Findet bei der Veranstaltung eine Filmvorführung statt, ist die Veranstaltung jedenfalls anmeldepflichtig.
- Die Konzession für Audiovisionsveranstaltungen muss bei der AKM beantragt werden.
- Ihr benötigt darüber hinaus die jeweilige Lizenz des Filmverleihers.
04.3 Bildende Kunst im öffentlichen Raum
Kunst im öffentlichen Raum kann vielgestaltig und vielfältig sein. Wenn in der Stadt Wien von „Kunst im öffentlichen Raum“ gesprochen wird, ist damit die „Belebung des öffentlichen Raums der Stadt Wien mit permanenten bzw. temporären künstlerischen Projekten“ gemeint.
Im Rahmen eurer Veranstaltungen könnt ihr unter Berücksichtigung aller sicherheitsrelevanten Aspekte Skulpturen und Installationen aufstellen. Bedenkt allerdings, dass diese von einem*einer Ziviltechniker*in abgenommen werden müssen. Diese müssen darüber hinaus auch in eurem Geländeplan vermerkt werden (siehe Kapitel 05.2).
Das Aufstellen von Skulpturen oder Installationen ohne Genehmigung abseits von Veranstaltungen zieht neben allfälligen Strafen bisweilen auch ihre Entfernung nach sich.
Die Kunst im öffentlichen Raum GmbH (KÖR) vergibt Aufträge an Künstler*innen, lobt Wettbewerbe aus oder vergibt Förderungen. Bei der KÖR können auch permanente oder temporäre Projekte eingereicht und mit deren Hilfe und Unterstützung umgesetzt werden.
Weiter geht es im Kapitel 05 - Veranstaltungssicherheit