07 Wichtige Unterlagen
Der Open Air Guide der Vienna Club Commission und der IG Kultur Wienfreiem Himmel zu veranstalten. Darin sind Praxistipps und wichtige Vorschriften enthalten. In Kapitel 7/8 findest du wichtige Unterlagen zu Versicherungen, Abfall, Sicherheit, uvm.
Inhalt

07.1 Abfallwirtschaftskonzept
Mit 01.01.2011 trat eine neue Bestimmung im Wiener Abfallwirtschaftsgesetz in Kraft, die für Veranstaltungen, in deren Verlauf zusammengerechnet mehr als 2.000 Personen teilnehmen können, die Erstellung eines Abfallkonzeptes vorschreibt.
Schon ab 1.000 Besucher*innen dürfen nach Möglichkeit nur Mehrweggebinde ausgegeben werden.
Veranstalter*innen können sich bei der ÖkoEvent-Beratung der Stadt Wien beraten lassen. Vereine, öffentliche Einrichtungen und sozialökonomische Betriebe erhalten eine kostenlose Beratung, gewerbliche Veranstalter*innen eine geförderte.
07.2 Sicherheitskonzept
Die Grundlagen für Sicherheitskonzepte werden im Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG) festgehalten:
„§ 31. (1) Veranstaltungen, an denen mehr als 5.000 Besucherinnen bzw. Besucher gleichzeitig teilnehmen können, hat die Veranstalterin bzw. der Veranstalter der Anmeldung der Veranstaltung ein Sicherheitskonzept anzuschließen. Bei Veranstaltungen, die ein besonderes Gefahrenpotenzial für die in § 18 Abs. 1 genannten Schutzinteressen aufweisen, kann die Behörde auch bei Unterschreitung dieser Personenzahl die Vorlage eines solchen Konzepts verlangen.
(2) Das Sicherheitskonzept hat jedenfalls folgenden Mindestinhalt aufzuweisen:
- Gefährdungsanalyse und Risikobeurteilung samt den sich daraus ergebenden erforderlichen Maßnahmen,
- Ordnungsdienst,
- Darstellung der Erreichbarkeit der Veranstaltung mit öffentlichen und individuellen Verkehrsmitteln,
- Lenkung der Besucherinnen- bzw. Besucherströme,
- Zufahrts- und Zutrittskontrollen,
- Personenzählsystem,
- Schutzmaßnahmen zur Abwehr von Personenschäden,
- Technische Maßnahmen zur Weitergabe von Informationen an die Besucherinnen bzw. Besucher der Veranstaltung,
- Organisation der Einsatzorganisationen und Kommunikation mit der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter sowie untereinander, und
- Alarm-, Räumungs- und Evakuierungspläne, unter Beachtung der Sicherheit von Menschen mit einer Behinderung.
(3) Das Sicherheitskonzept ist auf Basis der durch die Landespolizeidirektion Wien erfolgten Einschätzung der abstrakten und konkreten Gefahrenlage durch die Veranstalterin bzw. den Veranstalter zu erstellen.“
07.3 Sanitäreinrichtungen
Die Ausstattung und genaue Anzahl an notwendigen Sanitäranlagen ist im Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG) (§ 28) und auch in den Richtlinien der Österreichischen Instituts für Bauwesen (OIB-Richtlinien) nicht explizit geregelt.
Fest steht, dass „ausreichend“ Toilettenplätze zur Verfügung gestellt werden müssen.
Wie viele das sind, obliegt der Einschätzung des Magistrats.
Uns wurde berichtet, dass die Erfahrung gemacht wurde, dass meist ein Sanitäranhänger der MA 48 mit drei bzw. fünf Damenabteilen, einem Herrensitzabteil und fünf Urinalen für 600 bis 1.000 Menschen ausreichend ist.
Von Veranstalterseite wurde berichtet, dass das oft nicht ausreicht.
Eine Orientierung könnte auch die Mindestausstattungsverordnung der Stadt Wien für Gastronomiebetriebe bieten.

¹Empfehlung der Vienna Club Commission.
Letztendlich gilt in diesem Fall, dass ihr mindestens so viele Toiletten zur Verfügung stellen müsst wie vorgeschrieben, ihr euch aber überlegen solltet, ob das wirklich ausreicht. Niemand möchte lange warten, um ein dringliches Geschäft zu erledigen, und niemand mag Uringeruch.
Hinweis: Ihr müsst Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit einer WC-Benutzung bieten, bedenkt dies beim Anmieten.
Bei größeren Open-Air-Veranstaltungen mit mehreren Bühnen empfehlen wir euch, die Laufwege zu den Toiletten kurz zu halten und diese deshalb zentral zwischen den Bühnen zu positionieren oder auf mehrere Orte aufzuteilen. Ebenso macht es bei Konzerten, wo es nach einem Bandauftritt zu einem höheren Andrang bei den Sanitäranlagen kommt, Sinn, die Kapazitäten zu erhöhen, um Wartezeiten zu verkürzen.
Anbieter*innen von Mobil-WCs gibt es viele und über die MA 48 können auch ganze Sanitärcontainer angemietet werden.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass die Anlagen täglich entleert und gereinigt werden müssen.

07.4 Finanzplan
Hinweis: Bedenkt bei der Budgetplanung, dass mit aller Wahrscheinlichkeit Vorauszahlungen werdet leisten müssen, wenn ihr als Unternehmer*in das erste Mal mit einem*einer Lieferanten*Lieferantin (Technik, Getränke, Ausstattung etc.) arbeitet.
07.5 Versicherung
Hinweis: Die Ausführungen zu Versicherungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
07.6 Sponsoring
Weiter geht es im Kapitel 08 OAG - Weiterführende Infos