03 Wo möchtest du dein Open Air veranstalten?

Der Open Air Guide der Vienna Club Commission und der IG Kultur Wien macht es Veranstalter*innen einfacher unter freiem Himmel zu veranstalten. Darin sind Praxistipps und wichtige Vorschriften enthalten. In Kapitel 3/8 bekommst du Infos zu Veranstaltungen in Parks, auf Plätzen, Märkten, uvm.

Inhalt

03.1 Allgemein

Wien hat für Open-Air-Veranstaltungen eine Vielzahl spannender Orte zu bieten, jedoch ist nicht immer klar, wem diese Flächen gehören bzw. wer sie verwaltet.

Egal ob öffentlich, halb öffentlich oder privat, in jedem Fall ist eine Genehmigung des*der Eigentümers*Eigentümerin oder des*der Eigentumverwalters*Eigentumverwalterin einzuholen, bevor ihr die Veranstaltung bei der MA 36 anmeldet.

Nachfolgend findet ihr einige der größten zuständigen Stellen für Freiflächen in Wien. Sollte sich euer gewünschter Veranstaltungsort nicht einordnen lassen, dann ist das lokale Bezirksamt immer eure erste Anlaufstelle. Auch ein Blick ins Grundbuch kann Aufschluss geben.

Nach Rücksprache mit den unterschiedlichen Magistratsabteilungen empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Park auswählen und herausfinden, wer für die Verwaltung zuständig ist. Im Zweifelsfall an die Vienna Club Commission wenden.

  • Anschließend solltet ihr euch mit einem gut ausgearbeiteten Konzept an die für das Gelände zuständige Verwaltung wenden.

  • In eurem Konzept sollte die Nachhaltigkeit eures Projektes nachweisbar sein. Bedenkt bei eurer Planung und Konzeptionierung also Schlagworte wie Baumgutachten, Mehrwegbecher, Stromanschluss (Dieselaggregate = böse), Abfallwirtschaftskonzept und Logistik. Die Zufahrt in die Parkanlagen Wiens mit motorisierten Vehikeln ist nur mit Genehmigung der Behörden gestattet. Lastenfahrräder könnten Abhilfe schaffen.

  • Nachdem die zuständige Verwaltung euch eine Zustimmung erteilt hat, solltet ihr die Veranstaltung unbedingt bei der MA 36 anmelden.

  • Zusammengefasst: Zuerst zuständige Verwaltung, dann MA 36. Vorher: Konzepte für Abfall, Stromzufuhr, Transport, Umwelt. Solltet ihr bei einem dieser Punkte Probleme haben, könnt ihr euch jederzeit an die Vienna Club Commission wenden.

03.2 Halb öffentliche Veranstaltungen

Längst ist nicht alles öffentlich, was frei zugänglich ist.

Ein großer Teil des frei zugänglichen Raums ist im Eigentum von Personen oder Körperschaften. In diesem Fall wird oft von „halb öffentlichem Raum“ gesprochen. An solchen Orten haben die Eigentümer*innen ein Hausrecht. Auf Anfrage und zumeist gegen Geld können sie die Nutzung auch für Veranstaltungen erlauben.

Für Veranstaltungen in „halb öffentlichen“ Bereichen ist daher die privatrechtliche Genehmigung der Inhaber*innen dieser Flächen oder Gebäude einzuholen – auch wenn diese wiederum ganz oder teilweise in öffentlichem Besitz sind. Das Veranstaltungsgesetz ist zusätzlich einzuhalten.

Beispiele für „halb öffentliche Räume“:

03.3 Veranstaltungen in Parks

Wenn die Veranstaltung in einem Park stattfinden soll, ist zuerst zu unterscheiden, wem der Park gehört.

  • Wiener Stadtgärten (MA 42)
    Zu den Wiener Stadtgärten gehören die meisten Parkanlagen in Wien – von kleineren Parks in allen Bezirken bis zu großen wie dem Donaupark und Prater.

    Für Veranstaltungen in Wiener Stadtgärten muss mindestens acht Wochen vor der Veranstaltung bei der MA 42 um Genehmigung angefragt werden. Sollen für die Veranstaltung auch irgendwelche Anlagen errichtet werden, muss die Anmeldung zwölf Wochen vorher erfolgen. Veranstaltungen dürfen den Erholungswert der Parkanlage nicht beeinträchtigen.

    Achtung: Je öfter in einer Grünanlage oder in einem Park veranstaltet wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, eine Genehmigung zu erhalten. So soll garantiert werden, dass der Erholungswert nicht verloren geht.

  • Bundesgärten
    Zu dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus  (BMLRT) zugeordneten Bundesgärten zählen zum Beispiel der Augarten, der Belvederegarten, die Hofburggärten und der Schlosspark Schönbrunn. Es ist rechtzeitig um eine Bewilligung anzusuchen. Je nach Art der Veranstaltung kann die Bearbeitung rasch erfolgen oder auch mehrere Wochen beanspruchen und mit unterschiedlichen Kosten verbunden sein.

03.4 Veranstaltungen auf Straßen und Plätzen

Für Veranstaltungen auf Straßen und Plätzen – dazu zählen nicht nur die Fahrbahnen, sondern auch Fuß- und Radwege und die Gehsteigbereiche – muss zusätzlich zur veranstaltungsgesetzlichen Berechtigung eine Bewilligung der MA 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten) eingeholt werden.

Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung eingereicht werden und wird nach Möglichkeit mit allen betroffenen Stellen (Magistratsabteilungen, Polizei usw.) gleichzeitig verhandelt.

Bei größeren Flächen kann es zu einer Ortsverhandlung kommen, nach der eine Bewilligung erteilt wird.

Grundsätzlich ist der Behörde die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses wichtig, weshalb bei der Planung berücksichtigt werden sollte, das Hauptverkehrsadern (gilt auch für Radwege, insbesondere Donauinsel) nicht unnötig lang beeinträchtigt werden. 

Nach Möglichkeit sollen diese Verhandlungen künftig gemeinsam mit dem Anmeldeverfahren der MA 36 geführt werden. Es ist dennoch jedenfalls ratsam, das Projekt schon vor der Einreichung mit der MA 46 zu besprechen.

03.5 Veranstaltungen in Wäldern und auf Wiesen

Wälder und Wiesen obliegen zumeist der MA 49 (Forst- und Landwirtschaftsbetrieb).

03.6 Veranstaltungen in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten

Veranstaltungen in Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebieten bzw. im Bereich von Naturdenkmälern und geschützten Biotopen sind nur mit Genehmigung der MA 22 (Umweltschutz) erlaubt.

Der Landschafts- und Naturschutz hat gegenüber Veranstaltungen natürlich Priorität, weshalb eine Vorsprache und ein gutes Naturschutzkonzept notwendig sind, um das Amt zu überzeugen. 

03.7 Veranstaltungen auf Märkten

Veranstaltungen auf Märkten müssen grundsätzlich von der MA 59 (Marktamt) bewilligt werden.

Praxistipp: Wir raten euch, eine Kooperation mit lokalen Gastronom*innen einzugehen, um dem Magistrat Zuspruch aus der Marktgemeinschaft zu signalisieren und die zusätzliche Infrastruktur und den Ausschank der Gastronom*innen einfacher in Anspruch nehmen zu können.

03.8 Veranstaltungen im Wiener Donaubereich

Veranstaltungen im Wiener Donaubereich müssen mindestens acht Wochen vorher bei der MA 45 (Wiener Gewässer) angemeldet werden. Sollen Anlagen beim oder im Wasser errichtet werden, ist dies zwölf Wochen vorher zu tun.

In das daran anschließende Verfahren werden von der MA 45 die betroffenen Bezirke, Bundesdienststellen und andere betroffene Dienststellen eingebunden.

Danach kann mit dem Grundstückeigentümer, im Fall des Donaukanals und der Alten Donau ist dies die viadonau – Österreichische Wasserstraßen-GmbH, ein Grundbenutzungsvertrag abgeschlossen werden, welcher mit einer Grundnutzungsgebühr verbunden ist, die sich an der Flächengrößen, der Nutzungsdauer und insbesondere an der Gewinnabsicht (Eintritt Ja/Nein) orientiert.

Um die Sicherheit von Personen und Schifffahrt nicht zu gefährden, sind umfassendere Auflagen zu beachten als bei Veranstaltungen an Land.

Weiter geht es im Kapitel 04 OAG - Sonderprogrammpunkte

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