VCC-Workshop: Energiekostenzuschuss und Key Facts zum Förderprogramm "Klimafitte Kulturbetriebe"

Wir präsentieren euch im Workshop Details zur Förderfähigkeit, Förderhöhe, Deadlines und einen Walkthrough zum Beantragungsprozess. Außerdem noch Key Facts zum Förderprogramm "Klimafitte Kulturbetriebe".

Wo: FaniaLive, U-Bahn Bogen Gürtellinie 22-23, 1080
Wann: 22.11.2022, 14:00-16:00
Teilnahme: Kostenlos
Anmeldung an: info@viennaclubcommission.at   

Die stark gestiegenen Preise bei Strom, Erdgas und Treibstoffen bedeuten auch für Clubs bzw. Musik- und Veranstaltungsstätten eine große Mehrbelastung. Was viele nicht wissen: Der Energiekostenzuschuss des Bundes ersetzt gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen bzw. die unternehmerischen Bereiche von gemeinnützigen Vereinen grundsätzlich 30% der entstandenen Energiemehrkosten im Vergleich zum Vorjahr.

Wir präsentieren euch im Workshop Details zur Förderfähigkeit, Förderhöhe, Deadlines und einen Walkthrough zum Beantragungsprozess. Außerdem noch Key Facts zum Förderprogramm "Klimafitte Kulturbetriebe".

Der erste Schritt ist die Voranmeldung – dies geschieht durch Übermittlung von einigen wenigen Daten. Die Voranmeldung startet mit 07.11.2022 bis 28.11.2022. Es gilt das First-Come-First-Served-Prinzip – eine zeitnahe Beantragung ist sehr sinnvoll! Auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen wird ein Zeitraum zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der einer Budgetobergrenze unterliegenden Zuschussmittel maßgeblich. Die Antragszeiträume starten frühestens am 29.11.2022 und enden spätestens am 15.02.2023. 

Energiekostenzuschuss im Detail

Wer: Der Energiekostenzuschuss richtet sich an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Als energieintensiv gelten Unternehmen, deren jährliche Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens 3 % des Produktionswertes belaufen. Um kleinere Unternehmen sowie unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen zu unterstützen, entfällt bei Jahresumsätzen bis 700.000 Euro das 3 %- Energieintensitätskriterium.

Daher wird auch grundsätzlich der gewerbliche Betrieb von Clubs und Musikspielstätten von der Förderfähigkeit umfasst.

Was: Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel). Diese Energie-Mehrkosten werden für den Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022 gefördert. Es gibt insgesamt 4 verschiedene Förderstufen, wobei für Clubs und Musikspielstätten voraussichtlich Stufe 1, Stufe 2 und das Pauschalfördermodell für Klein- und Kleinstbetriebe von Relevanz sind.

Förderstufe 1: In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 % der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro bis max. 400.000 Euro (d.h. es müssen insgesamt zumindest 6.666 Euro Mehrkosten im Förderungszeitraum entstanden sein, damit die Zuschussgrenze von 2.000 Euro erreicht wird).
Förderstufe 2: Voraussetzung für den Zuschuss ist mindestens die Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas. In diesen Fällen werden bis zu 70 % des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 % gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 2 Mio. Euro pro Unternehmen. Treibstoffe werden in dieser Stufe nicht gefördert. 
Für Kleinst- und Kleinbetriebe werden die Energiekosten des Unternehmens 2022 halbiert (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 % pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (dies entspricht insgesamt 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten).

Voraussetzung: Als Förderkriterium setzen Förderungswerber*innen bis 31.03.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich um. Für die Förderungseinreichung benötigt ihr auf jeden Fall eure Strom/Gas Jahresabrechnung für 2021 sowie ein Schreiben eurer Energieversorger zu den bisherigen Preiserhöhungen 2022.
Im besten Fall, bringt ihr das zum Workshop mit. 

Wie: Online-Registrierung und Beantragung auf der aws-Antragsplattform "Fördermanager" 

Wann: Der erste Schritt ist die Voranmeldung – dies geschieht durch Übermittlung von einigen wenigen Daten. Die Voranmeldung startet mit 7. November 2022 bis 28. November 2022. Es gilt das First-Come-First-Served-Prinzip – eine zeitnahe Beantragung ist sehr sinnvoll! Auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen wird ein Zeitraum zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der einer Budgetobergrenze unterliegenden Zuschussmittel maßgeblich. Die Antragszeiträume starten frühestens am 29. November 2022 und enden spätestens am 15. Februar 2023. 

Links: Infopaket Energiekostenzuschuss; FAQs 

Weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss und weiteren Förderungen findet ihr hier.

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