Förderungen für Betreiber*innen von Clubs bzw. Musikspielstätten, Veranstalter*innen und Kulturschaffende
Wir geben euch hier eine Übersicht über Förderungen, die ihr als Betreiber*in, Veranstalter*in oder Kulturschaffende beziehen könnt.
Inhalt
Förderungen der Stadt Wien
Einladung zur Konzepteinreichung: Mobile Awareness-Teams im öffentlichen Raum
Was: Die Stadt Wien lädt zur Konzepteinreichung für “mobile Awareness-Teams” zur Unterstützung der Feierkultur im öffentlichen Raum in den Abend- und Nachtstunden ein, um eine strategische Verbesserung des nieder- schwelligen Angebots für nächtliche Feierkultur zu gewährleisten.
Wer: Es sind Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten bzw. Tätigkeiten für die Zielgruppen vorausgesetzt. Das heißt Förderanträge können z.B. von gemeinnützigen Vereinen, gemeinnützigen Unternehmen und gemein- nützigen juristischen Personen mit Sitz in Wien gestellt werden und bestimmte Förderrichtlinien der Stadt Wien - Bildung und Jugend (MA13) müssen erfüllt sein.
(Alle detailierten Richtlinien und Voraussetzungen in der Einladung der Stadt Wien im Link hier unten)
Projektzeitraum: Einsatzzeitraum ist der 26.05.-17.09.23, Freitage, Samstage und an Tagen vor Feiertagen von 19:00- 04:00, inkl. Vor- und Nachbereitung des Projektes.
Kostenumfang: ingesamt 180.000 Euro
Wie und wann: Konzepteinreichungen bis 28.02.23 per Mail an jugend@ma13.wien.gv.at.
Bei Rückfragen bitte Kontakt der Ansprechperson dem hier angehängten Einladungsdokument entnehmen.
Links: Konzepteinreichung Mobile Awareness-Teams und Einladung und detaillierte Infos
Creative_pioneer
Wer: Das Förderprogramm creative_pioneer unterstützt Gründerinnen und Jungunternehmer der Kreativwirtschaft, die neue Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse entwickeln.
Was: Jungunternehmen, wobei die Gründung längstens 12 Monate vor dem Einreichdatum liegt. Die Unternehmerinnen und Unternehmer können auf eine Ausbildung oder einschlägige Erfahrung aus folgenden Branchen vorweisen:
- Architektur
- Design
- Filmwirtschaft
- Kunstmarkt
- Mode
- Musikwirtschaft
- Multimedia (inkl. Gamedesign, AI & AR)
- Verlagswesen
Wofür: Personalkosten und zugekaufte Leistungen, Beratungskosten, branchenspezifische Erstausstattung, Sach- und Materialkosten
Förderkriterien: kreativ-künstlerische Qualität des Vorhabens, Kooperationen und Synergien, Hintergrund der Gründerinnen- und Gründerpersönlichkeit
Frauen-Bonus: Geförderte Projekte, die nachweislich von einer Frau geleitet werden, erhalten zusätzlich 2.000 Euro.
Wie: Einreichungen sind laufend über das Online-Einreichformular der Wirtschaftsagentur Wien möglich. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen.
Wann: Einreichzeitraum laufend vom 01.01.2018 bis 31.12.2023. Nächste Deadline: 31.03.2023 (weitere: 31.07.2023, 30.11.2023)
Links: Alle Unterlagen creative_pioneer
Creative_project
Was: Das Förderprogramm creative_project unterstützt Unternehmen der Kreativwirtschaft bei der Entwicklung kreativer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse. Der Fokus des Förderprogramms liegt auf einer kreativ-künstlerischen Qualität und der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit des Vorhabens.
Wer: Unternehmen in Gründung, kleine, mittlere und große UnternehmenWofür: Personalkosten und zugekaufte Leistungen, projektspezifische Spezialausstattung, Sach- und Materialkosten
Förderkriterien: Kreativ-künstlerische Qualität des Vorhabens, Additionalität fürs Unternehmen, wirtschaftliche Nachhaltigkeit, Adäquate Projektplanung, ausreichende Ressourcen
Frauen-Bonus: Geförderte Projekte, die nachweislich von einer Frau geleitet werden, erhalten zusätzlich 5.000 Euro.
Wie: Einreichungen sind online mit vorheriger Registrierung und laufend auf der Website der Wirtschaftsagentur möglich. Bitte den Förderantrag vor Projektbeginn einreichen.
Wann: Einreichzeitraum laufend vom 01.01.2018 bis 31.12.2023. Nächste Deadline: 28.02.2023 (weitere: 31.08.2023, 31.12.2023)
Förderung der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien
Wer: Vereine, Unternehmen, Künstler*innen, kunstschaffende Selbstständige sowie kunstschaffende natürliche Personen. Gefördert werden Clubs bzw. Musikspielstätten, Ensembles, Orchester, Chöre und Projekte wie Konzertveranstaltungen und Festivals auf hohem künstlerischen Niveau.
In den letzten Jahren wurden Clubs, Veranstaltungen oder Festivals gefördert, wie z.B. Basstrace, Chelsea, czirp czirp, Das Werk, Fluc + Fluc Wanne, Hyperreality, Loft, Nachtigall Podcast, Parken, Rhiz, RRRIOT, Sounds Queer?, Struma+Iodine, Viennese Soulfood, Viper Room, Waves Vienna, Werk. Alle geförderten Projekte findet ihr im Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsbericht der Stadt Wien 2021 (S. 72-80).
Wofür: Seit 2018 legt die Stadt Wien Kultur verstärkten Fokus auf die Clubkultur und möchte diese weiter unterstützen.
Was: Einzelförderungen, Gesamtförderungen über ein oder mehrere Jahre. Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung, Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung. Eine Gesamtförderung kann für 1 Jahr oder nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat für mehrere Jahre vergeben werden. Mehrjahresförderungen erhalten in der Regel aber nur Institutionen, die glaubhaft derart umfangreiche Projekte abwickeln können.
Wie: Online-Einreichung über die Kulturabteilung der Stadt Wien MA 7
Wann: Nächster Einreichschluss ist am 15.3.2023 für Einzelförderungen bzw. 15.10.2023 für Gesamtförderungen.
Links: MA 7 - Musik Förderungsantrag / Förderrichtlinien im Bereich der Musik
IG Kultur - Preis der freien Szene Wien
Wer: Die Projekte können sowohl von Einzelpersonen als auch von Vereinen, Gruppen, Initiativen und Kooperationen eingereicht werden, deren rechtlicher Sitz in Wien ist und deren eingereichte Projekte in Wien oder großteils in Wien stattfinden. Ihre Tätigkeit darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Weiters muss die Unabhängigkeit von Einrichtungen der öffentlichen Hand, Körperschaften öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, Kirchen oder Parteien gegeben sein.
Was: Seit 2004 vergibt die IG Kultur Wien den von der Stadt Wien finanzierten Preis der freien Szene. Ziel ist die Sichtbarkeit und Vernetzung unter den freien und autonomen Kulturschaffenden zu stärken und die Vielfalt der Szene abzubilden.
Vergeben werden insgesamt drei Preise in der Höhe von insgesamt 7000,-. Honoriert werden unabhängige Projekte, welche in der Stadt Wien oder großteils in der Stadt Wien realisiert wurden.
Zur Verleihung gelangen drei Preise:
1 Preis der freien Szene Wiens, dotiert mit € 3.000,– (1. Platz)
2 Förderpreise der freien Szene Wiens, dotiert mit je € 2.000,– (zwei 2. Plätze)
Die Preise werden von den Mitgliedern der IG Kultur Wien sowie von allen einreichenden Projekten vergeben. Jede*r hat eine Stimme und kann diese bis zur Preisverleihung vergeben. Im Zeitraum der Abstimmungsphase werden alle eingereichten Projekte präsentiert sowie in Form eines Kataloges veröffentlicht.
Wann: Die Einreichfrist für die Preisvergabe 2023 wurde noch nicht veröffentlicht. Üblich ist ein Termin im 2. Quartal jeden Jahres.
kültüř gemma! Stipendienprogramm.
Was: kültüř gemma! vergibt jährlich vier sechsmonatige Arbeitsstipendien, die mit monatlich 1.300 Euro dotiert sind. Die Kandidat*innen bewerben sich mit einem Konzept für ein Projekt, das innerhalb des Förderzeitraums umzusetzen ist.
Wer: Die Kandidat*innen bewerben sich mit einem Konzept für ein Projekt, das innerhalb des Förderzeitraums umzusetzen ist. In Frage kommen alle künstlerischen Sparten und Genres. Eine jährlich wechselnde Jury sichtet die Bewerbungen und vergibt die Stipendien.
Wann: Open Calls werden auf der Website bekanntgegeben.
Ein-Personen-Unternehmen (EPU)
Was: Förderung von Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Gefördert werden Projekte, die eine wesentliche Änderung im Unternehmen abzielen und dafür einen plausiblen Lösungsansatz aufzeigen. Dies kann z.B. eine Neuausrichtung oder wesentliche Anpassung des Geschäftsmodells, die Erschließung neuer Kundschaftskreise, die Etablierung neuer Produkte und/oder Dienstleistungen oder die Eröffnung neuer Vertriebswege oder Märkte bedeuten. Förderungen unter anderem für
- zugekaufte Leistungen
- projektbezogene Investitionen
- Personalkosten.
Wer: Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die zumindest sechs Monate vor Einreichung gegründet wurden. Max. ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Einreichung.
Förderkriterien: Beitrag der Maßnahmen zur Zukunftssicherheit des Unternehmens und Realisierbarkeit des Projekts
Förderquote: 60%, max. Fördersumme: 10.000 Euro pro Unternehmen; Mindestprojektgröße: 1.000 Euro; max. Projektdauer: 1 Jahr
Wie: Einreichungen sind online mit dem Online-Förderantrag auf der Website der Wirtschaftsagentur möglich. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen. Die Bewertung der Anträge erfolgt im Wettbewerbsprinzip.
Wann: Die Einreichperiode wird bis 31.12.2023 verlängert. Der Einreichzeitraum ist daher laufend vom 01.01.2022 bis 31.12.2023.
Förderprogramm Bau- und Investitionskostenzuschuss der Stadt Wien MA7
Wer: Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Wien, eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien, Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
Wofür: Im Vordergrund steht es, die Vielfalt und Infrastruktur der Wiener Kulturlandschaft sicherzustellen.
Was: Gefördert werden zeitlich abgegrenzte und sachlich bestimmte Bau- und Investitionsvorhaben von kulturellen Institutionen und Vereinigungen durch finanzielle Zuschüsse. Die geförderten Objekte müssen sich in Wien befinden.
Ein öffentliches Interesse ist notwendig: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit dem geförderten Vorhaben in Zusammenhang stehen. Die Kosten werden in dem Ausmaß gefördert, das zur Erreichung des Förderzwecks unbedingt erforderlich ist.
Wie: Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der MA7 möglich.
Wann: Es kann laufend eingereicht werden.
Links: Förderrichtlinien Bau- und Investitionskostenzuschuss der MA7
Energiespar-Förderung der Wirtschaftsagentur Wien
Wer: Kleinst- und kleine Unternehmen, die zum Antragszeitpunkt seit mindestens einem Jahr bestehen und über eine Betriebsstätte in Wien verfügen. Gastronomiebetriebe sind ebenfalls Teil der förderbaren Unternehmen.
Was: Unterstützung für kleine Unternehmen, die nachhaltige Maßnahmen zur Einsparung von Energie und/oder Steigerung der Energieeffizienz setzen.
Förderquote: 60%, max. Fördersumme: 20.000 Euro pro Betriebsstätte, Mindestprojektgröße: 1.000 Euro, max. Projektdauer: 1 Jahr
Gefördert werden Investitionen sowie dazugehörige Beratungskosten, die zu Energieeinsparungen und/oder einer Steigerung der Energieeffizienz führen.
Förderkriterien: Beitrag der Maßnahmen zu Energieeinsparungen oder einer Steigerung der Energieeffizienz, Realisierbarkeit und ausreichende Darstellung des Projekts
Wann: Einreichzeitraum ist von 01.02.2023 bis 31.12.2023 (vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Gemeinderat). Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen. Die Bewertung der Anträge erfolgt im Wettbewerbsprinzip.
Wie: Via Online-Fördercockpit auf der Website der Wirtschaftsagentur Wien
Förderung Kunst im öffentlichen Raum (KÖR)
Wer: Die Projekte können von Einzelpersonen (Künstler*innen), Personengemeinschaften (ARGE, GesbR) oder juristischen Personen, die als Träger*innen des Projekts fungieren, eingereicht werden (Projektträger*innen). Projektträger*innen müssen ihren Sitz im EWR oder der EFTA haben, wobei das Auswahlkuratorium im Einzelfall Ausnahmen genehmigen kann.
Wofür: Die Aufgabe von Kunst im öffentlichen Raum GmbH (KÖR) ist die Belebung von öffentlichem Raum der Stadt Wien mit permanenten oder temporären, künstlerischen Projekten und die Auseinandersetzung mit künstlerischen Projekten im urbanen Raum
Was:
- Gegenstand der Förderung sind Projekte, bei denen die Auseinandersetzung von Künstler*innen mit dem urbanen Raum zu einer Ausprägung der urbanen Identität der Stadt und deren Stadtteile beiträgt.
- Die Projekte müssen im frei zugänglichen, öffentlichen Raum der Stadt Wien, in dem Kunst von jedem*jeder erlebt werden kann, umgesetzt werden und müssen kostenfrei zugänglich und erlebbar sein.
- Die Projekte können temporär oder permanent sein.
- Eine Mindestdauer für das Projekt besteht nicht, für temporäre Projekte beträgt die Höchstdauer 12 Monate ab Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, bei denen kommerzielle Interessen im Vordergrund stehen.
Wie: Der Förderantrag ist per Post einzureichen. Weitere Infos sind in den Förderrichtlinien zu finden.
Wann: Es gibt drei Einreichtermine pro Jahr (15.01.,15.05., 15.09.): Die nächste Deadline ist daher der 15.05.2023 (Poststempel).
Links: FAQs zur Förderung
Bezirkskulturförderungen
Wer: Wiener Kulturschaffende, Kunst- und Kulturinstitutionen und Vereine aller Kunstrichtungen.
Was: Die Bezirke fördern Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung (bisher "Projektförderung") und Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung (bisher "Jahresförderung"). Unterstützt werden Stadtteilkultur-Projekte, Aktivitäten, die einen Bezug zu einzelnen Bezirken haben sowie interkulturelle Projekte und Vorhaben. Im Fokus steht dabei, das soziale Miteinander im Bezirk zu fördern sowie die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abzubilden.
Wie: Der Antrag kann Online gestellt werden. Wir empfehlen vorab Kontakt mit der Kulturkommission des Bezirkes aufzunehmen um euer Anliegen zu besprechen.
Wann: Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin, jedoch spätestens bis Ende Oktober des laufenden Jahres gestellt werden. Die Fristen des jeweiligen Bezirks sind zu beachten.
SHIFT
Wer: Wiener Kulturschaffende, Kunst- und Kulturinstitutionen und Vereine aller Kunstrichtungen sind eingeladen Projektanträge einzureichen.
Was: Mit SHIFT werden 30 eingereichte Projekte mit festen Summen gefördert.
Shift (1): 3 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 100.000 Euro
Shift (2): 4 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 75.000 Euro
Shift (3): 9 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 50.000 Euro
Shift (4): 14 Projekte zur Förderung künstlerischer Arbeit zu je 20.000 Euro
Das Förderprogramm SHIFT ist ein Instrument, welches das Spektrum des Wiener Kunst- und Kulturlebens erweitert. Gefördert werden Projekte aller künstlerischen Genres, die in der gesamten Stadt künstlerische und kulturelle Impulse setzen. Eingereichte Projekte erfüllen zumindest eine der folgenden Zielsetzungen:
- Kulturelle Nahversorgung in dezentraleren Teilen Wiens verbessern
- Trans- und multidisziplinäre künstlerische Arbeiten
- Kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung bzw. die Identifikation der Bewohner:innen mit ihrem Lebens- und Wohnraum stimulieren
Wie: Online-Einreichung
Wann: Die Einreichfrist für SHIFT wurde noch nicht veröffentlicht.
Link: Basis.Kultur.Wien
Förderungen des Bundes
Bei vielen Förderungen des Bundes ist zu beachten, dass diese „nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften“ bewilligt werden. Das bedeutet, dass andere Gebietskörperschaften wie Bundesländer, Städte etc. ebenfalls Förderungen auszahlen müssen, um für Förderungen des Bundes infrage zu kommen. Die Zusagen der regionalen Fördergeber müssen bei der Antragstellung noch nicht vorgelegt werden, sondern können nachgereicht werden.
Förderprogramm "Energiekostenzuschuss I"
Wer: Der Energiekostenzuschuss richtet sich an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Als energieintensiv gelten Unternehmen, deren jährliche Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens 3 % des Produktionswertes belaufen. Um kleinere Unternehmen sowie unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen zu unterstützen, entfällt bei Jahresumsätzen bis 700.000 Euro das 3 %- Energieintensitätskriterium.
Daher wird auch grundsätzlich der gewerbliche Betrieb von Clubs und Musikspielstätten von der Förderfähigkeit umfasst.
Was: Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel). Diese Energie-Mehrkosten werden für den Zeitraum 01.02.2022 bis 30.12.2022 gefördert. Es gibt insgesamt 4 verschiedene Förderstufen, wobei für Clubs und Musikspielstätten voraussichtlich Stufe 1, Stufe 2 und das Pauschalfördermodell für Klein- und Kleinstbetriebe von Relevanz sind.
- Förderstufe 1: In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 % der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro bis max. 400.000 Euro.
- Förderstufe 2: Voraussetzung für den Zuschuss ist mindestens die Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas. In diesen Fällen werden bis zu 70 % des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 % gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 2 Mio. Euro pro Unternehmen. Treibstoffe werden in dieser Stufe nicht gefördert.
Für Kleinst- und Kleinbetriebe werden die Energiekosten des Unternehmens 2022 halbiert (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 % pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (dies entspricht insgesamt 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten).
Voraussetzung: Als Förderkriterium setzen Förderungswerber*innen bis 31.03.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich um.
Wie: Online-Registrierung und Beantragung auf der aws-Antragsplattform "Fördermanager"
Wann: Der erste Schritt ist die Voranmeldung – dies geschieht durch Übermittlung von einigen wenigen Daten. Die Voranmeldung startet mit 7. November 2022 bis 28. November 2022. Es gilt das First-Come-First-Served-Prinzip – eine zeitnahe Beantragung ist sehr sinnvoll! Auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen wird ein Zeitraum zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der einer Budgetobergrenze unterliegenden Zuschussmittel maßgeblich. Die Antragszeiträume starten frühestens am 29. November 2022 und enden spätestens am 15. Februar 2023.
Update (10.12.2022): In einer Nachfrist vom 16. bis 20. Jänner 2023 wird eine Voranmeldung nochmals möglich sein.
Update (22.12.2022): Am 22. Dezember 2022 hat die Bundesregierung die Verlängerung des förderfähigen Zeitraum bis Ende Dezember 2022 bekannt gegeben. Für das 4. Quartal wird es eine eigene Antragsphase geben.
Links: Infopaket Energiekostenzuschuss; WKÖ Infoportal Energiekostenzuschuss
Förderprogramm "Energiekostenzuschuss II"
Wer: Wie beim Energiekostenzuschuss I sind mit einigen branchenspezifischen Ausnahmen alle Unternehmen antragsberechtigt, darunter auch der gewerbliche Betrieb von Clubs und Musikspielstätten.
Was: Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel), Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf und Heizöl.
Diese Energie-Mehrkosten werden für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 gefördert. Es gibt insgesamt fünf verschiedene Förderstufen, wobei für Clubs und Musikspielstätten voraussichtlich Stufe 1 und Stufe 2 von Relevanz sind. Im Gegensatz zum Energiekostenzuschuss I entfällt das Kriterium der “Energieintensität” für Stufe 1 und Stufe 2.
FÖRDERSTUFE 1: In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 60 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 3.000 Euro bis max. 2 Mio Euro.
FÖRDERSTUFE 2: In Stufe 2 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 50 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2 Mio Euro bis max. 4 Mio Euro.
Wie und Wann: Die Antragsstellung wird wie beim Energiekostenzuschuss I in der aws-Antragsplattform "Fördermanager" möglich sein.
Links: WKÖ Infopage Energiekostenzuschuss
Update (23.12.2022): Diese Seite wird laufend aktualisiert, sobald weitere Detailinformationen verfügbar sind.
Förderprogramm "Klimafitte Kulturbetriebe"
Wer: Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräume
Wofür: Das Ziel des Programmes "Klimafitte Kulturbetriebe" ist die Ökologisierung im Kunst- und Kulturbereich voranzutreiben und Nachhaltigkeit im Kunst- und Kulturbereich zu fördern. Die Maßnahmen sollen zur Senkung von CO2-Emissionen im Kunst- und Kulturbetrieb beitragen und Kulturbetriebe als öffentlichkeitswirksame Vorbilder für Klimaschutzmaßnahmen etablieren.
Was: Gefördert werden folgende ökologische Vorhaben zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen in allen zu einem Kunst- und Kulturbetrieb zugehörigen Gebäuden in Österreich:
- Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
- Nutzung erneuerbarer Energieträger
- Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme
- Thermische Gebäudesanierung
- Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emmissionen
Die maximale Förderhöhe beträgt 250.000 Euro pro Förderungsnehmer*in und Ausschreibung, die Förderintensivität liegt zwischen 50 % bis 75 %.
Wie: Online-Einreichung
Wann: 1. Ausschreibung (Start: 15.10.2022 ; Ende: 15.03.2023, 24:00 Uhr)
2. Ausschreibung (Start: 16.03.2023; Ende: 29.09.2023, 12:00 Uhr)
Links: Förderprogramm „Klimafitte Kulturbetriebe“ auf der Website des Klima- und Energiefonds / Sonderrichtlinien des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport für die Gewährung von Förderungen für klimafitte Kulturbetriebe
Aktion Barriere:freie Unternehmen
Wer: Unternehmen bis maximal 49 Mitarbeiter*innen, die gemäß § 5 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) im Kalendermonat des Rechnungsdatums ihre Beschäftigungspflicht zur Einstellung begünstigter Behinderter erfüllen bzw. die keiner Einstellungspflicht unterliegen.
Was: Rampen, Eingangstüren, Einbau von Liften, Überwindung von Niveauunterschieden, Leitsysteme, Antirutschbeschichtungen, Ausstattung von Sanitärräumen, Adaptierung von Webseiten, Onlineplattformen, die helfen Barrieren zu überwinden, Nachrüstung von Liftanlagen. Pauschalabgeltung in Höhe von 25 % der Gesamtkosten.
Wie: Online-Antrag auf Gewährung einer Förderung für Dienstgeber*innen beim Sozialministerium
Wann: Laufend
Link: Aktion "Barriere:freie Unternehmen" des Sozialministeriums
Jahresprogrammförderung für Konzertveranstalter*innen und Musiktheater
Wer: Vereine, kunstschaffende Selbstständige sowie kunstschaffende natürliche Personen. Förderung von österreichischen Konzertveranstalter*innen, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können.
Was: Teilfinanzierung des künstlerischen Programms.
Wie: Online-Antrag sowie postalisch über das Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport.
Wann: Spätestens am 31. Oktober für Programme des Folgejahres.
Musikfonds - Produktionsförderung, Toursupport, Exportförderung
Was: Der österreichische Musikfonds (finanziert durch den Bund sowie weiteren Institutionen der österreichischen Musikwirtschaft) bietet drei verschiedene Fördermodelle:
1) Produktionsförderungen (Albumproduktionen, titelbezogene Förderungen im Umfang von mindestens drei Titeln)
Das eingereichte Projekt sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die Produktion darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein und darf geltende Rechte nicht verletzen. Auftragsproduktionen, insbesondere Werbungs- oder Filmmusik, sowie Samplerproduktionen werden nicht gefördert Gefördert werden maximal 50% der Produktionskosten (mit einem Maximalbetrag von 50.000 Euro). Die eingebrachten Eigenmittel können (teilweise) auch in Form von bewerteten Sach - und Personalleistungen (im Kalkulationsformular verkürzt "Eigenleistung" genannt) erbracht werden.
Ergänzend können Videoproduktions- und Marketingaufwendungen mit jeweils bis zu 5.000 Euro gefördert werden.
2) Toursupport Inland
Das Toursupport-Programm steht all jenen Künstlern und Bands offen, die bereits im Rahmen der Musikfonds-Produktionsförderung gefördert wurden. Die vom Musikfonds geförderte Produktion muss innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Tourneestart veröffentlicht worden sein. Die eingereichte Tournee muss in direktem Zusammenhang mit der geförderten Produktion stehen, d.h. vorrangig deren Promotion dienen.
Gefördert werden Live-Auftritte im Rahmen einer Tournee, die in Form von Konzerten, Festivalauftritten oder speziellen Einzelveranstaltungen (CD Release Party oä.) innerhalb Österreichs stattfinden, wobei unter Tournee eine Serie von Live-Auftritten unter dem gleichen Programmtitel und innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten verstanden wird. Bezuschusst werden Künstlergagen sowie Positionen, die zur Realisierung und Bewerbung der Auftritte notwendig sind (Anmietung von technischem Equipment, Technikergagen, Plakatkosten, Reisekosten, etc.). Die Bezuschussung erfolgt individuell je nach Gegebenheiten und Bedürfnissen und wird zweckgebunden und nach Aufwand abgerechnet. Bezuschusst werden maximal 1.000 Euro pro Konzert, insgesamt maximal 10.000 Euro pro Tournee.
3) Exportförderung
Im Mittelpunkt der Export-Maßnahmen steht die Förderung von internationalen Showcases heimischer Künstler und die Entwicklung von Maßnahmen zur Verstärkung internationaler Verwertung öst. Repertoires. Der Österreichische Musikfonds versteht sich dabei als Impulsgeber für exportorientierte österreichische Labels, Agenturen und Künstler.
Schwerpunkte sind u.a. eine regelmäßige österreichische Präsenz auf den größten Branchenplattformen Europas, wie dem Eurosonic Festival (NL), dem Great Escape Festival (UK) und dem Reeperbahn Festival (DE), aber auch zahlreichen kleineren Plattformen und genrespezifischen Musikmessen. Kooperationen mit heimischen Festivals wie dem Waves Vienna Festival oder dem Jazzfestival Saalfelden, Eigenveranstaltungen und Toursupport-Programme ergänzen die Aktivitäten.
Ausschlaggebend für eine Unterstützung sind die Qualität der Produktion, die Marktchancen im jeweiligen Territory, Verkaufserwartungen und bisherige Verkaufserfolge in dem Territory, Booking / Tourerwartung sowie die geplanten Marketingaktivitäten des Labels.
Wer: Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben bzw. Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind.
Wann: 13.04.2023, 17.08.2023, 16.11.2023 (jeweils für die Produktionsförderung) bzw. 19.4.2023 , 7.6.2023, 4.10.2023 (jeweils für die Toursupportförderung)
Links: Musikfonds - Förderungen
Förderungen der Bundesländer
Die Förderangebote der Bundesländer sind sehr unterschiedlich, meist werden Konzerttätigkeiten gefördert, teilweise auch Tonträgerproduktionen. Auf Gemeindeebene sind die Aussichten auf Unterstützung oftmals noch vielversprechender, gerade in kleineren Gemeinden ist die Anzahl der Mitbewerber*innen gering, die seltenen Möglichkeiten der Gemeinden, sich mit kulturellen Vorhaben zu schmücken, werden daher gerne genutzt.
Förderungen der Verwertungsgesellschaften
Wenn die Künstler*innen eurer Veranstaltungen bei der AKM gemeldet sind, könnt ihr unter Umständen Förderungen der Verwertungsgesellschaften beziehen.
GFÖM - Gesellschaft zur Förderung Österreichischer Musik
Wer: Verbände, Organisationen und sonstige Musikinstitutionen
Was: Veranstaltungen, Ensembles, die überwiegend zeitgenössische österreichische Musik aller Sparten von lebenden UrheberInnen präsentieren. Wettbewerbe im Bereich Musik oder Musik/ Wort, Präsentation österreichischer Musik bei nationalen und internationalen Musikmessen, Musikkongressen, Tagungen, etc.
Wie: Über das Online Portal der GFÖM
Link: Förderungen der GFÖM
SKE - Soziale und kulturelle Einrichtungen
Wer: Die SKE vergibt Kunst- & Kulturförderungen direkt an oder zu Gunsten von zeitgenössischen Komponist*innen, die Urhebertantiemen über die austro mechana erhalten.
Was: Aufführungen: Jahres- und Festivalprogramme von Veranstaltern (Konzerte mit Eintritt)
Nicht möglich sind Anträge zu Gratiskonzerten und Einzelkonzerten.
Wann: Die Beiratstermine finden aktuell drei Mal jährlich statt. Sie sind auf der Website der SKE veröffentlicht.
Wie: Schriftlicher Förderantrag, formlos (kein Formular), per E-Mail oder Brief mit Name und Adresse, eMail- und Telefonkontakt
Link: Kunst & Kulturförderungen der SKE
Förderungen der EU / International
Creative Europe Programme (CREA) - European Cooperation Projects
Wer: Die Einreichung muss von einem Konsortium mit mindestens drei, fünf oder zehn nicht-verbundenen Antragstellern aus unterschiedlichen Teilnahmestaaten der “European Cooperation Projects” erfolgen. Es sind ausschließlich juristische Personen (öffentlich oder privat) antragsberechtigt.
Wofür: Gefördert werden transnationale Kooperationsprojekte, die zu einem der folgenden Ziele beitragen:
Ziel 1 - Stärkung der transnationalen Schöpfung und Verbreitung europäischer Werke und Künstler*innen;
Ziel 2 - Innovation: Stärkung der Innovationsfähigkeit des europäischen
Kultur- und Kreativsektors und die Schaffung von Arbeitsplätze und Wachstum.
Was: Das EU Förderprogramm bündelt Maßnahmen zur Unterstützung des europäischen Kultur- und Kreativsektors, wie bspw. Architektur, Archive, Bibliotheken, Museen, Kunsthandwerk, audiovisuelle Medien (einschließlich Film, Fernsehen, Videospiele und Multimedia), Kulturerbe, (Mode-)Design, Festivals, Musik, Literatur, darstellende Kunst, Bücher, Verlagswesen, Radio und bildende Kunst.
Gefördert werden dabei transnationale Projekte, an denen kulturelle und kreative Organisationen aus verschiedenen Teilnahmestaaten beteiligt sein müssen. Die Projekte können wiederum einen oder mehrere Kultur- und Kreativbereiche gemeinsam umfassen.
Je nach Anzahl der beteiligten Organisationen können kleine, mittlere oder große Projekte unterstützt werden.
Es stehen Mittel für drei Kategorien von Projekten zur Verfügung:
Kategorie 1: Kleinere Projekte mit mindestens drei teilnehmende Einrichtungen aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern (max. 200 000 Euro bzw. 80% Förderquote)
Kategorie 2: Mittelgroße Projekte mit mindestens fünf Einrichtungen aus fünf verschiedenen förderfähigen Ländern (max 1 Million Euro bzw. 70% Förderquote)
Kategorie 3: Großprojekte: mindestens zehn Einrichtungen aus zehn verschiedenen förderfähigen Ländern (max 2 Millionen Euro bzw. 60% Förderquote)
Die eingereichten Programme dürfen die Höchstdauer von 48 Monaten nicht überschreiten.
Mögliche Programmformate sind beispielsweise Festivals, Kunstmessen, Ausstellungen oder Performances.
Wann: Einreichzeitraum ist von 17.11.2022 bis 23.02.2023, 17:00 Uhr
Links: Call for Proposals
Allgemeine Infos zur Fördereinreichung sind hier zu finden.
Einreichungen für die EU-Kulturförderprogramme benötigen ausreichend Vorlaufzeit - der Creative Europe Desk Austria ist die erste Anlaufstelle für weiterführende Informationen in Zusammenhang mit EU Kulturförderprogrammen.