Förderungen für Veranstalter*innen und Betreiber*innen von Musikspielstätten
Wir geben euch hier eine Übersicht über Förderungen, die ihr als Veranstalter*in, Betreiber*in oder Kunstschaffende beziehen könnt. [Achtung: Dieser Artikel wird mit November 2021 nicht mehr upgedatet]

Diese Zusammenstellung soll eine Übersicht über Förderungen bieten, die ihr als Veranstalter*innen und Betreiber*innen von Musikspielstätten beziehen könnt.
Nicht enthalten sind hierin Covid Hilfsmaßnahmen.
Förderungen die ihr als Musikschaffende und Labels beziehen könnt, findet ihr auf den Seiten des mica.
Förderungen der Stadt Wien
Förderungen des Bundes
Bei Förderungen des Bundes ist zu beachten, dass diese „nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften“ bewilligt werden. Dies bedeutet, dass andere Gebietskörperschaften wie Bundesländer, Städte etc. ebenfalls Förderungen auszahlen müssen, um für Förderungen des Bundes infrage zu kommen. Die Zusagen der regionalen Fördergeber müssen bei der Antragstellung noch nicht vorgelegt werden, sondern können nachgereicht werden.
Förderungen der Bundesländer
Die Förderangebote der Bundesländer sind sehr unterschiedlich, meist werden Konzerttätigkeiten gefördert, teilweise auch Tonträgerproduktionen. Auf Gemeindeebene sind die Aussichten auf Unterstützung oftmals noch vielversprechender, gerade in kleineren Gemeinden ist die Anzahl der Mitbewerber*innen gering, die seltenen Möglichkeiten der Gemeinden, sich mit kulturellen Vorhaben zu schmücken, werden daher gerne genutzt.
Förderprogramme der Europäischen Union
Förderungen der Verwertungsgesellschaften
Wenn die Künstler*innen euer Veranstaltungen bei der AKM gemeldet sind, könnt ihr unter Umständen Förderungen der Verwertungsgesellschaften beziehen.