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Förderungen

Hier erhältst du als Betreiber*in, Veranstalter*in oder DJ* einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten im Club- und Veranstaltungsbereich. Solltest du eine Beratung dazu benötigen, melde dich gerne über unser Beratungsformular bei uns!

Inhalt

Förderungen der Stadt Wien
Förderungen des Bundes
Förderungen der Verwertungsgesellschaften
Förderungen der EU / International

Förderungen der Stadt Wien

Musikförderung der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien
Wer:
Vereine, Unternehmen, Künstler*innen, kunstschaffende Selbstständige sowie kunstschaffende natürliche Personen. Gefördert werden Clubs bzw. Musikspielstätten, Ensembles, Orchester, Chöre und Projekte wie Konzertveranstaltungen und Festivals auf hohem künstlerischen Niveau. 
In den letzten Jahren wurden Clubs, Veranstaltungen oder Festivals gefördert, wie z. B. Basstrace, Chelsea, czirp czirp, celeste, Das Werk, Flucc, Hyperreality, Loft, Nachtigall Podcast, Parken, rhiz, RRRIOT, Sounds Queer?, Struma+Iodine, Viennese Soulfood, Viper Room, V.LAN Radio. 
 
Wofür:
Seit 2018 legt die Stadt Wien Kultur verstärkten Fokus auf die Clubkultur und möchte diese weiter unterstützen. Beachtet bei der Einreichung die Fair Pay Prinzipien.
 
Was:
Einzelförderungen, Gesamtförderungen über ein oder mehrere Jahre. Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung, Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung. Eine Gesamtförderung kann für 1 Jahr oder nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat für mehrere Jahre vergeben werden. Mehrjahresförderungen erhalten in der Regel aber nur Institutionen, die glaubhaft derart umfangreiche Projekte abwickeln können. 
 
Wie:
Online-Einreichung über die Kulturabteilung der Stadt Wien MA 7
Wann: Nächster Einreichschluss ist der 15.10.2024 für Einzel- und Gesamtförderungen. 
 
Förderprogramm Bau- und Investitionskostenzuschuss der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien
Wer:
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Wien, eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien, Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
Wofür: Im Vordergrund steht es, die Vielfalt und Infrastruktur der Wiener Kulturlandschaft sicherzustellen. 

Was:
Gefördert werden zeitlich abgegrenzte und sachlich bestimmte Bau- und Investitionsvorhaben von kulturellen Institutionen und Vereinigungen durch finanzielle Zuschüsse. Die geförderten Objekte müssen sich in Wien befinden.
Ein öffentliches Interesse ist notwendig: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
 
Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit dem geförderten Vorhaben in Zusammenhang stehen. Die Kosten werden in dem Ausmaß gefördert, das zur Erreichung des Förderzwecks unbedingt erforderlich ist.
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der MA7 möglich. 
 
Wann:
Es kann laufend eingereicht werden.
 
Links:  Förderrichtlinien Bau- und Investitionskostenzuschuss der MA7
Kulturinitiativen der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien
Wer:
Juristische Personen mit Sitz in Wien, Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien, Einzelunternehmen mit Sitz in Wien, Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien
 
Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen.
 
Was:
Gefördert werden im Bereich der Kulturinitiativen spartenübergreifende Aktivitäten, Projektreihen und Räume, die professionelles Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, über die Bezirke hinaus von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden.
 
Im Fokus der Förderung stehen künstlerische Vorhaben, die interkulturell sind, das soziale Miteinander anregen, die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abbilden, einen inklusiven Ansatz zu Kunst und Kultur begünstigen und den Zugang zu Kulturangeboten allen Wiener*innen ermöglichen.
Der künstlerische Schwerpunkt der Vorhaben sollte keinem anderen Fachreferat der Fördergeberin überwiegend zugeordnet werden können.
 
Wann:
Bis 8 Wochen vor Beginn des Vorhabens/der Veranstaltung: Einzelförderung bis 3.000 Euro
Bis 28.02.2024: für Vorhaben ab 3.001 Euro im 2. Halbjahr desselben Jahres
Bis 30.09.2023: für Vorhaben ab 3.001 Euro im 1. Halbjahr des nächsten Jahres
Bis 30.09.2023: für Vorhaben, die im 1. Halbjahr starten und im 2. Halbjahr enden
 
Wie:
Online-Einreichung über die Kulturabteilung der Stadt Wien MA 7
Bezirkskulturförderung
Wer:
Wiener Kulturschaffende, Kunst- und Kulturinstitutionen und Vereine aller Kunstrichtungen.
 
Was:
Die Bezirke fördern Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung (bisher "Projektförderung") und Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung (bisher "Jahresförderung"). Unterstützt werden Stadtteilkultur-Projekte, Aktivitäten, die einen Bezug zu einzelnen Bezirken haben sowie interkulturelle Projekte und Vorhaben. Im Fokus steht dabei, das soziale Miteinander im Bezirk zu fördern sowie die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abzubilden.
 
Wie:
Der Antrag kann Online gestellt werden. Wir empfehlen vorab Kontakt mit der Kulturkommission des Bezirkes aufzunehmen um euer Anliegen zu besprechen.
 
Wann:
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin, jedoch spätestens bis Ende Oktober des laufenden Jahres gestellt werden. Die Fristen des jeweiligen Bezirks sind zu beachten.
 
Förderung Geschäftsbelebung (Wirtschaftsagentur Wien)
Wer:
In der Förderung Geschäftsbelebung werden kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen in Gründung sowie Vereine gefördert, die in leerstehende Geschäftslokale (Leerstand mind. 3 Monate) in der Erdgeschosszone investieren und Produkte oder Dienstleistungen für den täglichen Bedarf anbieten.
 
Was:
Mit der Förderung Geschäftsbelebung werden bauliche Maßnahmen und materielle Investitionskosten (Heizungs- und Lüftungsanlage) gefördert. 

Förderquote: 50 %, max. Fördersumme: 35.000 Euro, Mindestprojektgröße: 5.000 Euro, max. Projektdauer: 2 Jahre. Zusätzlich gibt es im Falle einer Unternehmensgründung einen Gründungsbonus von 5.000 Euro.    

Wie:
Einreichungen sind online mit vorheriger Registrierung und laufend auf der Website der Wirtschaftsagentur möglich. Bitte den Förderantrag vor Projektbeginn einreichen.
 
Wann:
Einreichzeitraum laufend vom 01.01.2024 bis 31.12.2026. 
 
Grätzelinitiative Wien (Wirtschaftsagentur Wien)
Wer:
Mit der Förderung Grätzelinitiative Wien werden Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Gründer*innen gefördert, die im 2., 20. und 16. Bezirk ein Geschäftslokal in der Erdgeschosszone beziehen beziehungsweise ein bestehendes Geschäftslokal aufwerten.
 
Was:
In der Förderung Grätzelinitiative Wien werden sämtliche Sachkosten und bei Übernahme eines Leerstandes auch Mietkosten (bis maximal sechs Monate) gefördert.

Dies umfasst Investitionskosten für neue Maschinen und Anlagen sowie damit verbundene bauliche Maßnahmen, Personalkosten (z.B. für notwendige Schulungsmaßnahmen) oder externe Dienstleistungen.

Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Grätzelinitiative Ottakring die Möglichkeit, sich für ein Geschäftslokal mit geförderter Untermiete im Grätzelgebiet zu bewerben.

Wofür:
Förderquote: max. 50 %, max. Fördersumme: 10.000 Euro, Mindestprojektgröße: 500 Euro, max. Projektdauer: 1 Jahre. 
 
Wie:
Einreichungen sind laufend über das Online-Einreichformular der Wirtschaftsagentur Wien möglich. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen.
 
Wann:
Einreichzeitraum laufend vom 01.01.2024 bis 31.12.2025. 
 
Förderung Nahversorung (Wirtschaftsagentur Wien)
Wer:
Es werden Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter*innen, max. EUR 2 mio Jahresumsatz oder Bilanzsumme) aus Gewerbe, Einzelhandel und Gastronomie, die sich in einem Geschäftslokal im Erdgeschoss ansiedeln wollen oder ein Ladenlokal im Erdgeschoss umbauen möchten, gefördert. 
 
Was:
Förderbare Kosten umfasse energiesparende Maßnahmen (bauliche Maßnahmen, Anschaffung von Geräten zur Heizung/ Kühlung, Beratungsmaßnahmen) und andere Maßnahmen zur Attraktivierung des Geschäftslokals (inkl. Übernahmekosten von Investitionsabösen).
 
Förderquote: 50 % für energiesparende Maßnahmen, 25 % für andere Maßnahmen, max. Fördersumme: 25.000 Euro, Mindestprojektgröße: 3.000 Euro, max. Projektdauer: 2 Jahre. Zusätzlich gibt es im Falle einer Unternehmensgründung einen Gründungsbonus von 5.000 Euro.    

Förderungen der Wirtschaftsagentur Wien unterstützen Unternehmensprojekte und nicht die Kosten des laufenden Betriebs. 
 
Wann:
Einreichzeitraum ist laufend von 01.01.2024 bis 31.12.2026. Die Bewertung der Anträge erfolgt nach dem First-come-first-served Prinzip. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen.
 
Wie:
Via Online-Fördercockpit auf der Website der Wirtschaftsagentur Wien
 
Förderung Kreativwirtschaft Projekt (Wirtschaftsagentur Wien)
Wer:
Mit der Förderung Kreativwirtschaft Projekt fördern wir bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Gründer*innen aus der Kreativwirtschaft. Gefördert werden Unternehmen sowie Gründer*innen, die in der Kreativwirtschaft (Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft und Verlagswesen) tätig sind.
 
Was:
Mit der Förderung Kreativwirtschaft Projekt werden Personalkosten, Sach- und Materialkosten, Kosten für Maßnahmen zur Schulung von Ihnen und Ihren Arbeitnehmer*innen, Anschaffungen von technischen Anlagen und Maschinen, Software-Lizenzen, Schutzrechten sowie Reise- und Personalkosten gefördert. 
 
Förderquote: 50 % für energiesparende Maßnahmen, max. Fördersumme: 200.000 Euro, Mindestprojektgröße: 10.000 Euro, max. Projektdauer: 2 Jahre. Zusätzlich gibt es im Falle einer Unternehmensgründung einen Gründungsbonus von 5.000 Euro.  WIrd das Vorhaben von einer Frau geleitet, gibt es einen Frauenbonus von 10.000 Euro. 
 
Wann:
Einreichzeitraum ist laufend von 01.01.2024 bis 31.12.2026.  Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen.
 
Wie:
Via Online-Fördercockpit auf der Website der Wirtschaftsagentur Wien
 
Förderung Kunst im öffentlichen Raum (KÖR)
Wer:
Die Projekte können von Einzelpersonen (Künstler*innen), Personengemeinschaften (ARGE, GesbR) oder juristischen Personen, die als Träger*innen des Projekts fungieren, eingereicht werden (Projektträger*innen). Projektträger*innen müssen ihren Sitz im EWR oder der EFTA haben, wobei das Auswahlkuratorium im Einzelfall Ausnahmen genehmigen kann.  
 
Was:
Gegenstand der Förderung sind Projekte, bei denen die Auseinandersetzung von Künstler*innen mit dem urbanen Raum zu einer Ausprägung der urbanen Identität der Stadt und deren Stadtteile beiträgt. 

Die Projekte müssen im frei zugänglichen, öffentlichen Raum der Stadt Wien, in dem Kunst von jedem*jeder erlebt werden kann, umgesetzt werden und müssen kostenfrei zugänglich und erlebbar sein. 

Die Projekte können temporär oder permanent sein.
Eine Mindestdauer für das Projekt besteht nicht, für temporäre Projekte beträgt die Höchstdauer 12 Monate ab Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit. 

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, bei denen kommerzielle Interessen im Vordergrund stehen. 
 
Wofür:
Die Aufgabe von Kunst im öffentlichen Raum GmbH (KÖR) ist die Belebung von öffentlichem Raum der Stadt Wien mit permanenten oder temporären, künstlerischen Projekten und die Auseinandersetzung mit künstlerischen Projekten im urbanen Raum 
 
Wie:
Der Förderantrag ist per Post einzureichen. Weitere Infos sind in den Förderrichtlinien zu finden. 
 
Wann: Es gibt drei Einreichtermine pro Jahr (15.01., 15.05., 15.09.). 
 
Links: FAQs zur Förderung
Preis der freien Szene Wien (IG Kultur)
Wer:
Die Projekte können sowohl von Einzelpersonen als auch von Vereinen, Gruppen, Initiativen und Kooperationen eingereicht werden, deren rechtlicher Sitz in Wien ist und deren eingereichte Projekte in Wien oder großteils in Wien stattfinden. Ihre Tätigkeit darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Weiters muss die Unabhängigkeit von Einrichtungen der öffentlichen Hand, Körperschaften öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, Kirchen oder Parteien gegeben sein. 
 
Was:
Seit 2004 vergibt die IG Kultur Wien den von der Stadt Wien finanzierten Preis der freien Szene. Ziel ist die Sichtbarkeit und Vernetzung unter den freien und autonomen Kulturschaffenden zu stärken und die Vielfalt der Szene abzubilden. 
 
Vergeben werden insgesamt drei Preise in der Höhe von insgesamt 7000,-. Honoriert werden unabhängige Projekte, welche in der Stadt Wien oder großteils in der Stadt Wien realisiert wurden.
 
Zur Verleihung gelangen drei Preise:
 
Ein Preis der freien Szene Wiens, dotiert mit € 3.000,– (1. Platz)
 
Zwei Förderpreise der freien Szene Wiens, dotiert mit je € 2.000,– (zwei 2. Plätze)
 
Die Preise werden von den Mitgliedern der IG Kultur Wien sowie von allen einreichenden Projekten vergeben. Jede*r hat eine Stimme und kann diese bis zur Preisverleihung vergeben. Im Zeitraum der Abstimmungsphase werden alle eingereichten Projekte präsentiert sowie in Form eines Kataloges veröffentlicht. 
 
Wann:
Die Einreichfrist lief bis 11.06.2023. 
 
CASH.FOR.CULTURE (MA7 und MA 13)
Wer:
Personen zwischen 13 und 23 Jahren mit Wohnsitz in Wien. 
 
Was:
Mit CASH.FOR.CULTURE haben junge Menschen im Alter von 13 bis 23 Jahren die Möglichkeit, für ihre Kunst- und Kulturprojekte unkompliziert und schnell eine Unterstützung von maximal 1.000 Euro zu bekommen.
 
Das Förderprogramm wird von Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk durchgeführt und von den Magistratsabteilungen 7 (Kultur) und 13 (Bildung und außerschulische Jugendbetreuung), sowie den Vereinen der Wiener Jugendarbeit und den Wiener Gebietsbetreuungen Stadterneuerung unterstützt.
 
Für die erfolgreiche Projekteinreichung benötigt ihr eine Betreuung durch eine*n bereitgestellten Coach*in. 
 
Wie:
 
Wann: Ihr könnt laufend eure Projektideen einreichen. 

 
SHIFT VI 2025/2026 
Wer: 
SHIFT richtet sich an die freie Kunst- und Kulturszene in Wien (Künstler:innen, Kunstvermittler*innen, Kulturschaffende, Initiativen, Kollektive und andere)
 
Antragsberechtigt sind:
- Juristische Personen (z. B. Vereine) mit Sitz in Wien
- eingetragene Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
- natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Wien. Natürliche Personen können einen Antrag bis zu einer Förderhöhe von 50.000 EUR stellen.

Was:  
Gesucht werden Kunst- und Kulturprojekte aller Disziplinen, die eine oder mehrere der folgenden Zielsetzungen erfüllen:
 
-->  Wo? Neue, wenig bespielte, dezentrale Orte erschließen: Projekte im öffentlichen Raum, in Off- und alternativen Räumen, abseits urbaner Zentren und gewohnter Orte
--> Was? Kunst, die sich mit aktuellen Themen auseinandersetzt. Projekte, die Räume für gemeinsame Erlebnisse schaffen, ungewöhnliche Perspektiven eröffnen und an den Schnittstellen zwischen Kunst, Politik und Gesellschaft angesiedelt sind.
--> Wie? Unkonventionelle Ansätze erproben: Trans- und multidisziplinäre künstlerische Arbeiten
--> Mit wem? Partizipativ, prozess- und dialogorientiert mit Bewohner:innen der Stadt, lokalen Gemeinschaften und Communities zusammenarbeiten.
 
Mit SHIFT werden 26 eingereichte Projekte mit festen Summen gefördert:
--> SHIFT (1) 2 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 100.000 Euro
--> SHIFT (2) 4 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 75.000 Euro
--> SHIFT (3) 9 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 50.000 Euro
--> SHIFT (4) 11 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 25.000 Euro
 
Gefördert werden Projekte, die in Wien im Zeitraum Jänner 2025 bis Juni 2026 umgesetzt werden.

Wie:
Alle Infos zur Einreichung sind auf der SHIFT Website zu finden. 
 
Wann:
Einreichungen müssen bis spätestens 30. Juni 2024 via Online-Formular abgegeben werden.
kültüř gemma! Stipendienprogramm.
Wer:
Die Kandidat*innen bewerben sich mit einem Konzept für ein Projekt, das innerhalb des Förderzeitraums umzusetzen ist. In Frage kommen alle künstlerischen Sparten und Genres. Eine jährlich wechselnde Jury sichtet die Bewerbungen und vergibt die Stipendien.

Was:
kültüř gemma! vergibt jährlich vier sechsmonatige Arbeitsstipendien, die mit monatlich 1.300 Euro dotiert sind. Die Kandidat*innen bewerben sich mit einem Konzept für ein Projekt, das innerhalb des Förderzeitraums umzusetzen ist.
 
Wann:
Open Calls werden auf der Website bekanntgegeben.
 

Förderungen des Bundes

Bei vielen Förderungen des Bundes ist zu beachten, dass diese „nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften“ bewilligt werden. Das bedeutet, dass andere Gebietskörperschaften wie Bundesländer, Städte etc. ebenfalls Förderungen auszahlen müssen, um für Förderungen des Bundes infrage zu kommen. Die Zusagen der regionalen Fördergeberstellen müssen bei der Antragstellung noch nicht vorgelegt werden, sondern können nachgereicht werden.

Aktion Barriere:freie Unternehmen
Wer:
Unternehmen bis maximal 49 Mitarbeiter*innen, die gemäß § 5 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) im Kalendermonat des Rechnungsdatums ihre Beschäftigungspflicht zur Einstellung begünstigter Behinderter erfüllen bzw. die keiner Einstellungspflicht unterliegen. 
Was: Rampen, Eingangstüren, Einbau von Liften, Überwindung von Niveauunterschieden, Leitsysteme, Antirutschbeschichtungen, Ausstattung von  Sanitärräumen, Adaptierung von Webseiten, Onlineplattformen, die helfen Barrieren zu überwinden, Nachrüstung von Liftanlagen. Pauschalabgeltung in Höhe von 25 % der Gesamtkosten.
 
Wie:
Online-Antrag auf Gewährung einer Förderung für Dienstgeber*innen beim Sozialministerium
 
Wann:
Laufend
 
Musikfonds - Produktionsförderung, Toursupport, Exportförderung
Wer:
Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben bzw. Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind. 
 
Was:
Der österreichische Musikfonds (finanziert durch den Bund sowie weiteren Institutionen der österreichischen Musikwirtschaft) bietet drei verschiedene Fördermodelle: 
 
1) Produktionsförderungen (Albumproduktionen, titelbezogene Förderungen im Umfang von mindestens drei Titeln)
Das eingereichte Projekt sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die Produktion darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein und darf geltende Rechte nicht verletzen. Auftragsproduktionen, insbesondere Werbungs- oder Filmmusik, sowie Samplerproduktionen werden nicht gefördert Gefördert werden maximal 50% der Produktionskosten (mit einem Maximalbetrag von 50.000 Euro). Die eingebrachten Eigenmittel können (teilweise) auch in Form von bewerteten Sach - und Personalleistungen (im Kalkulationsformular verkürzt "Eigenleistung" genannt) erbracht werden.
Ergänzend können Videoproduktions- und Marketingaufwendungen mit jeweils bis zu 5.000 Euro gefördert werden. 
 
2) Toursupport Inland 
Das Toursupport-Programm steht all jenen Künstlern und Bands offen, die bereits im Rahmen der Musikfonds-Produktionsförderung gefördert wurden. Die vom Musikfonds geförderte Produktion muss innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Tourneestart veröffentlicht worden sein. Die eingereichte Tournee muss in direktem Zusammenhang mit der geförderten Produktion stehen, d.h. vorrangig deren Promotion dienen.
 
Gefördert werden Live-Auftritte im Rahmen einer Tournee, die in Form von Konzerten, Festivalauftritten oder speziellen Einzelveranstaltungen (CD Release Party oä.) innerhalb Österreichs stattfinden, wobei unter Tournee eine Serie von Live-Auftritten  unter dem gleichen Programmtitel und innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten verstanden wird. Bezuschusst werden Künstlergagen sowie Positionen, die zur Realisierung und Bewerbung der Auftritte notwendig sind (Anmietung von technischem Equipment, Technikergagen, Plakatkosten, Reisekosten,  etc.). Die Bezuschussung erfolgt individuell je nach Gegebenheiten und Bedürfnissen und wird zweckgebunden und nach Aufwand abgerechnet. Bezuschusst werden maximal 1.000 Euro pro Konzert, insgesamt maximal 10.000 Euro pro Tournee.
 
3) Exportförderung  
Im Mittelpunkt der Export-Maßnahmen steht die Förderung von internationalen Showcases heimischer Künstler und die Entwicklung von Maßnahmen zur Verstärkung internationaler Verwertung öst. Repertoires. Der Österreichische Musikfonds versteht sich dabei als Impulsgeber für exportorientierte österreichische Labels, Agenturen und Künstler. 
Schwerpunkte sind u.a. eine regelmäßige österreichische Präsenz auf den größten Branchenplattformen Europas, wie dem Eurosonic Festival (NL), dem Great Escape Festival (UK) und dem Reeperbahn Festival (DE), aber auch zahlreichen kleineren Plattformen und genrespezifischen Musikmessen. Kooperationen mit heimischen Festivals wie dem Waves Vienna Festival oder dem Jazzfestival Saalfelden, Eigenveranstaltungen und Toursupport-Programme ergänzen die Aktivitäten.
 
Ausschlaggebend für eine Unterstützung sind die Qualität der Produktion, die Marktchancen im jeweiligen Territory, Verkaufserwartungen und bisherige Verkaufserfolge in dem Territory, Booking / Tourerwartung sowie die geplanten Marketingaktivitäten des Labels. 
 
Wann:
20.03.2024, 14.08.2024, 13.11.2024 (jeweils für die Produktionsförderung) bzw. 17.1.2024, 10.4.2024, 12.6.2023, 2.10.2023 (jeweils für die Toursupportförderung)
 
Aktion Barriere:freie Unternehmen
Wer:
Unternehmen bis maximal 49 Mitarbeiter*innen, die gemäß § 5 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) im Kalendermonat des Rechnungsdatums ihre Beschäftigungspflicht zur Einstellung begünstigter Behinderter erfüllen bzw. die keiner Einstellungspflicht unterliegen. 
Was: Rampen, Eingangstüren, Einbau von Liften, Überwindung von Niveauunterschieden, Leitsysteme, Antirutschbeschichtungen, Ausstattung von  Sanitärräumen, Adaptierung von Webseiten, Onlineplattformen, die helfen Barrieren zu überwinden, Nachrüstung von Liftanlagen. Pauschalabgeltung in Höhe von 25 % der Gesamtkosten.
 
Wie:
Online-Antrag auf Gewährung einer Förderung für Dienstgeber*innen beim Sozialministerium
 
Wann:
Laufend
 
Impulsförderungsprogramm Austrian Music Export
Wer: 
Gefördert werden Showcases, Einzelveranstaltungen, Festivalauftritte, Präsentationen, Supportauftritte und Kurztourneen, wenn diese der internationalen Verwertung österreichischen Musikschaffens dienen und eine Nachhaltigkeit erwarten lassen.

Antragsberechtigt sind professionell agierende Unternehmen aus der Musikbranche (Bookingagenturen, Labels, Verlage, Managements, …) oder selbstvermarktende Musikschaffende, wenn sie für das eingereichte Vorhaben unternehmerisch hauptverantwortlich sind.

Was:
Pro Künstler*in / Band / Formation / Ensemble können im Rahmen des Impulsprogramms pro Jahr eine oder mehrere Förderungen vergeben werden. Die Maximalfördersumme beläuft sich pro Jahr auf € 7.000. 

Bezuschusst werden:

- Transport- und Aufenthaltskosten in Zusammenhang mit einem oder mehreren Konzerten oder Auftritten, die aufgrund der Art oder des Ortes der Veranstaltung einen nachhaltigen Schritt zur Internationalisierung eines Acts erwarten lassen (Festivalauftritt, Einzelveranstaltungen, Showcase, Präsentation, Supportauftritte, Kurztourneen).

- Reise- und Aufenthaltskosten der Musikschaffenden, ggf. Technikpersonal sowie einer Begleitperson aus dem professionellen Umfeld (Label/Management/Verlag/Agentur) in Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Veranstaltung

- Auftrittsgagen der beteiligten Musiker*innen

- Externe Organisationshonorare und Bewerbungskosten
 
- Anmietung von technischem Equipment
 
- Locationmiete bei Eigenveranstaltungen
 
Wann: 
Einreichschluss für den ersten Call ist am 14.02.2024 (Jurysitzung am 28.02.2024).
 
Im Rahmen des Impulsprogramms finden 2024 fünf Jury-Sitzungstermine statt. Einreichschluss für den ersten Call ist der 14.02, die Jury-Sitzung findet am 28. Februar statt. Alle weiteren Termine werden Ende Jänner 2024 bekanntgegeben. 
 
Wie: Einreichungen zum Impulsprogramm von Austrian Music Export erfolgen über die Einreichplattform.
 
Links: Förderrichtlinien
 
 
Jahresprogrammförderung für Konzertveranstalter*innen und Musiktheater
Wer:
Vereine, kunstschaffende Selbstständige sowie kunstschaffende natürliche Personen. Förderung von österreichischen Konzertveranstalter*innen, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können.
 
Was:
Teilfinanzierung des künstlerischen Programms.
Wie: Online-Antrag sowie postalisch über das Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport.
 
Wann:
Spätestens am 31. Oktober für Programme des Folgejahres.
 

Förderungen der Bundesländer

Die Förderangebote der Bundesländer sind sehr unterschiedlich, meist werden Konzerttätigkeiten gefördert, teilweise auch Tonträgerproduktionen. Auf Gemeindeebene sind die Aussichten auf Unterstützung oftmals noch vielversprechender, gerade in kleineren Gemeinden ist die Anzahl der Mitbewerbenden gering. Die seltenen Möglichkeiten der Gemeinden, sich mit kulturellen Vorhaben zu schmücken, werden daher gerne genutzt.

Link: Informationen zu Förderungen der Bundesländer

Förderungen der Verwertungsgesellschaften

Wenn die Künstler*innen eurer Veranstaltungen bei der AKM gemeldet sind, könnt ihr unter Umständen Förderungen der Verwertungsgesellschaften beziehen.

GFÖM - Gesellschaft zur Förderung Österreichischer Musik
Wer:
Verbände, Organisationen und sonstige Musikinstitutionen
 
Was:
Veranstaltungen, Ensembles, die überwiegend zeitgenössische österreichische Musik aller Sparten von lebenden UrheberInnen präsentieren. Wettbewerbe im Bereich Musik oder Musik/ Wort, Präsentation österreichischer Musik bei nationalen und internationalen Musikmessen, Musikkongressen, Tagungen, etc.
 
Wie:
Über das Online Portal der GFÖM
 
SKE - Soziale und kulturelle Einrichtungen
Wer:
Die SKE vergibt Kunst- & Kulturförderungen direkt an oder zu Gunsten von zeitgenössischen Komponist*innen, die Urhebertantiemen über die austro mechana erhalten.
 
Was:
Aufführungen: Jahres- und Festivalprogramme von Veranstalter*innen (Konzerte mit Eintritt)
Nicht möglich sind Anträge zu Gratiskonzerten und Einzelkonzerten.
 
Wann:
Die Beiratstermine finden aktuell drei Mal jährlich statt. Sie sind auf der Website der SKE veröffentlicht.
 
Wie:
Schriftlicher Förderantrag, formlos (kein Formular), per E-Mail oder Brief mit Name und Adresse, eMail- und Telefonkontakt
 

Förderungen EU / International

Creative Europe Desk Austria
Wer:

Creative Europe Desk Austria ist die österreichische Beratungsstelle zum EU-Programm CREATIVE EUROPE 2021-2027, die von der Europäischen Union, dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport und dem Österreichischen Filminstitut kofinanziert wird.

Der Creative Europe Des Austria informiert über die Aktionsbereiche von Creative Europe, begleitet und berät euer Projekt, hilft bei der Antragstellung,
bietet Infoveranstaltungen und Workshops an, vernetzt Akteur*innen aus dem Kultursektor, der Kreativwirtschaft und der Filmbranche, und
verbreitet und dokumentiert Förderergebnisse und Best Practices.
 
Eine aktuelle Liste mit allen offenen Ausschreibungen findet ihr hier.  

Einreichungen für die EU-Kulturförderprogramme benötigen ausreichend Vorlaufzeit - der Creative Europe Desk Austria ist die erste Anlaufstelle für weiterführende Informationen in Zusammenhang mit EU Kulturförderprogrammen. 

Die Vienna Club Commission befasst sich im
Auftrag der Wiener Geschäftsgruppen:

– Kultur und Wissenschaft
– Finanzen, Wirtschaft, Arbeit
   und 
Internationales
– Bildung, Jugend, Integration
   und Transparenz

Hauptfördergeberin

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