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Förderungen

Hier erhältst du als Betreiber*in, Veranstalter*in oder DJ* einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten im Club- und Veranstaltungsbereich. Solltest du eine Beratung dazu benötigen, melde dich gerne über unser Beratungsformular bei uns!

Inhalt

Förderungen der Stadt Wien
Förderungen des Bundes
Förderungen der Verwertungsgesellschaften
Förderungen der EU / International

Förderungen der Stadt Wien

Musikförderung der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien
Seit 2018 legt die Stadt Wien Kultur verstärkten Fokus auf die Clubkultur und möchte diese weiter unterstützen.
Mit der Musikförderung der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien werden Clubs bzw. Musikspielstätten, Ensembles, Orchester, Chöre und Projekte wie Konzertveranstaltungen und Festivals auf hohem künstlerischen Niveau gefördert.
 
-> In den letzten Jahren wurden Clubs, Veranstaltungen oder Festivals gefördert, wie z. B. Basstrace, Chelsea, czirp czirp, celeste, FLUCC, Hyperreality, Loft, Nachtigall Podcast, Parken, rhiz, RRRIOT, Sounds Queer?, Struma+Iodine, Viennese Soulfood, Viper Room, V.LAN Radio. 
 
Wer:
Antragsberechtigt sind natürliche volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Wien sowie Einzelunternehmen, juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien. (Hinweis: Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen.)
Vereine, Unternehmen, Künstler*innen, kunstschaffende Selbstständige sowie kunstschaffende natürliche Personen. 
 
Was:
Einzelförderungen, Gesamtförderungen über ein oder mehrere Jahre. Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung, Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung. Eine Gesamtförderung kann für 1 Jahr oder nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat für mehrere Jahre vergeben werden. Mehrjahresförderungen erhalten in der Regel aber nur Institutionen, die glaubhaft derart umfangreiche Projekte abwickeln können. 
 
Wann:
Bis 17. März, 24 Uhr:
  • Einzelförderung für die Umsetzung von Vorhaben im 2. Halbjahr desselben Jahres
Bis 15. Oktober, 24 Uhr:
  • Einzelförderung für die Umsetzung von Vorhaben im 1. Halbjahr des nächsten Jahres und Vorhaben, die im 1. Halbjahr starten und im 2. Halbjahr enden
  • Gesamtförderung für die Umsetzung von Vorhaben im nächsten Jahr
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der MA 7 möglich.
 
-> Beachtet bei der Einreichung die Fair Pay Prinzipien.
 
Förderprogramm Bau- und Investitionskostenzuschuss der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien
Im Vordergrund des Förderprogramms der Bau- und Investitionskostenzuschüsse der Kulturabteilung der MA7 der Stadt Wien steht das Ziel, die Vielfalt der Infrastruktur der Wiener Kulturlandschaft sicherzustellen.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Wien, eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien, Einzelunternehmen mit Sitz in Wien.
 
Was:
Gefördert werden zeitlich abgegrenzte und sachlich bestimmte Bau- und Investitionsvorhaben von kulturellen Institutionen und Vereinigungen durch finanzielle Zuschüsse. Die geförderten Objekte müssen sich in Wien befinden.
Ein öffentliches Interesse ist notwendig: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
 
Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit dem geförderten Vorhaben in Zusammenhang stehen. Die Kosten werden in dem Ausmaß gefördert, das zur Erreichung des Förderzwecks unbedingt erforderlich ist.
 
Wann:
Es kann laufend eingereicht werden.
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der MA7 möglich. 
 
-> Beachtet bei der Einreichung den Code of Ethics.
Kulturinitiativen der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien
Durch die Kulturinitiativen der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien werden spartenübergreifende Aktivitäten, Projektreihen und Räume gefördert, die professionelles Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, über die Bezirke hinaus von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden.
 
Wer:
Juristische Personen mit Sitz in Wien, Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien, Einzelunternehmen mit Sitz in Wien, Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien
 
Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen.
 
Was:
 Im Fokus der Förderung stehen künstlerische Vorhaben, die interkulturell sind, das soziale Miteinander anregen, die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abbilden, einen inklusiven Ansatz zu Kunst und Kultur begünstigen und den Zugang zu Kulturangeboten allen Wiener*innen ermöglichen.
Der künstlerische Schwerpunkt der Vorhaben sollte keinem anderen Fachreferat der Fördergeberin überwiegend zugeordnet werden können.
 
Wann:
  • Bis 8 Wochen vor Beginn des Vorhabens/der Veranstaltung: 
    • Einzelförderung bis 3.000 Euro
  • Bis 3. März, 24 Uhr:
    • Einzelförderung ab 3.001 Euro für die Vorhaben (mit Vor- und Nachbereitung) im 2. Halbjahr desselben Jahres
  • Bis 30. September, 24 Uhr:
    • Einzelförderung ab 3.001 Euro für die Vorhaben (mit Vor- und Nachbereitung) im 1. Halbjahr des nächsten Jahres und Vorhaben, die im 1. Halbjahr starten und im 2. Halbjahr enden.
    • Gesamtförderung für die Umsetzung von Vorhaben im nächsten Jahr
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der MA 7 möglich.
WieNeu+ Grätzlmarie
für innovative Stadterneuerungsprojekte
Mit der Grätzlmarie, dem Ideen-Budget von WieNeu+, werden  große und kleine Aktivitäten, die der Gemeinschaft zugutekommen und so zu einem lebenswerten Grätzl beitragen, gefördert.
 
 
Wer:
Einreichen können natürliche Personen, juristische Personen, zum Beispiel (Gemeinnützige) Vereine, Grätzl-Initiativen oder Schulen, sowie sonstige betroffene nicht-natürliche und quasi-juristische Personen, zum Beispiel Wohnungseigentümer*innengemeinschaften innerhalb eines Projektgebiets.

Was:
Gefördert werden große und kleine Aktivitäten, die eine positive soziale und ökologische Wirkung haben, der Allgemeinheit zugutekommen und keine kommerziellen Zwecke verfolgen. Der Kreativität sind hierbei keine Grenzen gesetzt: Rad für die Hausgemeinschaft, Grätzlfest, Sandkiste im Innenhof etc. 
Projekte im Umfang von 500 bis 5.000 Euro, maximale Fördersumme pro Projekt: 30.000 Euro. 

Wann:
Einreichfristen für Programmgebiet Hernals:
13.2., 15.5., 15.10.2026
 
Wie:
Einreichungen können über das Online-Einreichformular, oder schriftlich im Büro der Gebietsbetreuung Stadterneuerung abgegeben werden.
 
Hinweis:
Vor Einreichung des Antrags muss verpflichtend eine telefonische oder persönliche Beratung durch das Team des GB*Stadtteilbüros durchgeführt werden. Weitere Informationen sind hier zu finden.
 
 
 
"Queerer Kleinprojektetopf" der WASt und Bildung- und Jugendabteilung MA13 der Stadt Wien
Durch den "Queeren Kleinprojektetopf" fördern MA13, Bildung- und Jugenabteilung der Stadt Wien, und die Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) innovative, qualitative und neue Projektvorhaben zur Bekämpfung und zum nachhaltigen Abbau von bestehenden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität und die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft.
 
-> So wurde im Jahr 2021 etwa das "Pink Noise Weekend 2021" des Vereins Pink Noise gefördert, ein musikalischer sicherer Ort für Empowerment im queer-feministischem Kontext.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Unternehmen, juristischen Personen und im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften mit Sitz in Wien.
 
Was:
Gefördert werden zeitlich abgegrenzte und sachlich bestimmte Kleinprojekte gemeinnütziger Organisationen in Wien im LGBTIQ-Bereich bis zu 5.000 Euro.
 
Wann:
Die Einreichfrist für das Jahr 2026 ist von 1. Oktober bis 31. Dezember 2025.
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular möglich.
 
... Weitere Informationen dazu finden sich in der Förderrichtlinie.

Hinweis:
... Hier können laufend Informationen zu Förderung von Organisationen, Maßnahmen und Projekten im LGBTIQ-Bereich gefunden werden.
... Hier können sich Vereine im LGBTIQ-Bereich eine Jahresförderung für ihre kontinuierliche Arbeit beantragen.
"Wiener Regenbogenmonat Juni 2026" - Förderung der WASt und Bildung- und Jugendabteilung MA13 der Stadt Wien
LGBTQ-Event- und Veranstaltungsprojekte im Rahmen des Wiener Regenbogenmonats Juni, die zur Sichtbarmachung, Vernetzung und Förderung gesellschaftlicher Akzeptanz beitragen, werden durch den "Wiener Regenbogenmonat Juni 2026" durch die Stadt Wien gefördert.

 -> 2025 wurde etwa das "Queer Safe Spaces" des Vereins Rollwerk - eine queere Kulturveranstaltung mit Filmscreening und einer Podiumsdiskussion zum LGBTIQ-Thema aus der Skater-Szene gefördert.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Unternehmen, juristischen Personen und im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften mit Sitz in Wien.

Was:
Es können sowohl Einzelförderung als auch Gesamtförderung beantragt werden. Die Einzelförderung gilt für ein klar abgegrenztes Projekt/Maßnahme, z.B. ein einzelnes Event oder eine Investition. Die Gesamtförderung deckt ganz oder teilweise die laufenden Kosten eines bestimmten Tätigkeitsbereichs oder der gesamten Organisation, z.B. Jahres- oder Basisförderung, welche in der Regel nur für ein Jahr bewilligt werden.
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Förderbedarf sowie den zur Verfügung stehenden, insbesondere budgetären, Ressourcen der MA13 der Stadt Wien.
 
Gefördert werden Projekte, die insbesondere eine oder mehrere Zielsetzungen verwirklichen, wie unter anderem welche, die die Regenbogenparada sinnvoll ergänzen und die Emanzipation und gleichberechtigte Teilhabe von LGBTQ-Personen an der Gesellschaft fördern. Weitere Informationen zu Zielsetzungen finden sie hier.

Wann:
Die Einreichfrist für das Jahr 2026 ist von 1. Oktober bis 31. Dezember 2025.

Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular möglich.
 
... Weitere Informationen dazu finden sich in der Förderrichtlinie.
 
Hinweis:
... Hier können laufend Informationen zu Förderung von Organisationen, Maßnahmen und Projekten im LGBTIQ-Bereich gefunden werden.
... Hier können sich Vereine im LGBTIQ-Bereich eine Jahresförderung für ihre kontinuierliche Arbeit beantragen.
 
MA 57 - Kleinprojekteförderung für Mädchen und Frauen
Für Angebote und Veranstaltungen welche Frauen und Personen, die aufgrund der Geschlechterrollen Diskriminierung erleben, vergibt die Stadt Wien im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Förderungen für Fraueneinrichtungen und Genderprojekte, wie durch die Kleinprojekteförderung und die Jahresförderung.
 
-> 2024 wurden im Rahmen der Jahresförderungen frauenspezifischer Aktivitäten unter anderem Angebote der CheckART und der Frauen*beratung Notruf bei sexueller Gewalt unterstützt.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Wien.
 
Was:
Kleinprojektförderung für Mädchen und Frauen: gilt für innovative Ideen und neue Projekte von gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen, die frauen- und genderspezifische Aktivitäten setzen und ihre Wirkung auf Wien beziehen. Im Rahmen der Kleinprojekte-Förderung werden Ansuchen bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro finanziert. Die Projekte müssen neben den vorgegebenen Förderkriterien auch inhaltlich dem Jahresschwerpunkt (2025: Demokratiehauptstadt - Meine Stadt. Meine Stimme. Mehr Teilhabe.") entsprechen.
 
Jahresförderung frauenspezifischer Aktivitäten: gilt für gemeinnützige Vereine oder Organisationen, deren Aktivitäten einen Beitrag zu Chancengleichheit, Schutz vor Gewalt und Diskriminierung leisten, sowie dazu beitragen, dass Frauen sicher, unabhängig und selbstbestimmt in Wien leben können.
Kann als Einzelförderung oder als Gesamtförderung gewährt werden, jedoch nicht parallel.

Wann:
Anträge zur Kleinprojekteförderung müssen 8 Wochen vor Projektbeginn im Frauenservice Wien einlangen.

Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular für Kleinprojektförderungen bzw. für Jahresförderungen möglich.
Dezentrale Bezirkskulturförderung
Mithilfe der dezentrale Bezirkskulturförderung  wollen die Bezirke der Stadt Wien die Vielfalt und Infrastruktur der Wiener Kulturlandschaft sicherstellen.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind Vereine, Schulen, Religionsgemeinschaften und sonstige Institutionen mit Sitz in Wien sowie natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Wien. (Wiener Kulturschaffende, Kunst- und Kulturinstitutionen und Vereine aller Kunstrichtungen.)
 
Was:
Die Bezirke fördern Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung (bisher "Projektförderung") und Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung (bisher "Jahresförderung"). Unterstützt werden Stadtteilkultur-Projekte, Aktivitäten, die einen Bezug zu einzelnen Bezirken haben sowie interkulturelle Projekte und Vorhaben. Im Fokus steht dabei, das soziale Miteinander im Bezirk zu fördern sowie die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abzubilden.
 
Wann:
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin, jedoch spätestens bis Ende Oktober des laufenden Jahres gestellt werden. Die Fristen des jeweiligen Bezirks sind zu beachten.
 
Ab 1. November können nur Anträge für Förderungen von Vorhaben im nächsten Jahr gestellt werden.
 
Wie:
Der Antrag kann online gestellt werden. Wir empfehlen vorab Kontakt mit der Kulturkommission des Bezirkes aufzunehmen um euer Anliegen zu besprechen.

-> Beachtet bei der Einreichung den Code of Ethics.

... Weitere Informationen dazu finden sich in den Förderrichtlinien im Bereich der dezentralen
Förderung Geschäftsbelebung (Wirtschaftsagentur Wien)
Durch die Förderung Geschäftsbelebung der Wirtschaftsagentur Wien sollen Unternehmen und Vereinen Anreize geboten werden Erdgeschoßzonen zu beziehen und diese zu attraktivieren, sowie die Nahversorgung stärken. 
Ergänzend zur Stärkung der Nahversorgung und zur Diversifizierung soll damit auch eine Aufwertung des öffentlichen Raumes erfolgen und nach dem Prinzip der Stadt der kurzen Wege zum Klimaschutz beigetragen werden.

Wer:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen in Gründung sowie Vereine, die in leerstehende Geschäftslokale (Leerstand mind. 3 Monate) in der Erdgeschosszone investieren und Produkte oder Dienstleistungen für den täglichen Bedarf anbieten.
 
Was:
Gefördert werden bauliche Maßnahmen ( z.B. Einbau von Türen und Sanitär-Elektroinstallationen) und materielle Investitionskosten ( z.B. Heizungs- und Lüftungsanlage). 
 
Förderquote: 50 %, max. Fördersumme: 35.000 Euro, Mindestprojektgröße: 5.000 Euro, max. Projektdauer: 2 Jahre. Zusätzlich gibt es im Falle einer Unternehmensgründung einen Gründungsbonus von 5.000 Euro.    
 
Wann:
Einreichzeitraum laufend vom 01.01.2024 bis 31.12.2026.
Nächste Einreichstichtage:  30.09.2025 und 31.12.2025

Wie:
Einreichungen sind nach vorheriger Registrierung über das Online-Einreichformular der Wirtschaftsagentur möglich. Bitte den Förderantrag vor Projektbeginn einreichen.
Grätzelinitiative Wien (Wirtschaftsagentur Wien)
Mit der Förderung Grätzlinitiative Wien werden Kleinst- und kleinere Unternehmen sowie Gründer*innen dabei unterstützt, in ihrem Grätzel Waren und Dienstleistungen für den täglichen Bedarf der dort lebenden Menschen anzubieten.
 
Wer:
Antragsberechtig sind Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Gründer*innen, die im 2., 20. und 16. Bezirk ein Geschäftslokal in der Erdgeschosszone beziehen beziehungsweise ein bestehendes Geschäftslokal aufwerten.
 
-> So wurde unter anderem etwa Der Stickladen bei einer Renovierung unterstützt.
 
Was:
Gefördert werden sämtliche Sachkosten und bei Übernahme eines Leerstandes auch Mietkosten (bis maximal sechs Monate). Die förderbaren Kosten umfassen Investitionskosten für neue Maschinen und Anlagen sowie damit verbundene bauliche Maßnahmen, Personalkosten (z.B. für notwendige Schulungsmaßnahmen) oder externe Dienstleistungen.
 
Förderquote: max. 50 %, max. Fördersumme: 10.000 Euro, Mindestprojektgröße: 500 Euro, max. Projektdauer: 1 Jahre. 
 
Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Grätzelinitiative Ottakring die Möglichkeit, sich für ein Geschäftslokal mit geförderter Untermiete im Grätzelgebiet zu bewerben.
 
Wann:
Einreichzeitraum laufend vom 01.01.2024 bis 31.12.2025. 
 
Wie:
Einreichungen sind laufend über das Online-Einreichformular der Wirtschaftsagentur Wien möglich. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen.
Förderung Nahversorung (Wirtschaftsagentur Wien)
Durch das Förderprogramm Nahversorgung Energie der Wirtschaftsagentur Wien wird darauf abgezielt, die Nahversorgung Wiens zu stärken, keine Lücken in der branchenmäßigen Abdeckung entstehen zu lassen, die Vielfalt des Angebots nach Möglichkeit zu vergrößern und die Unternehmen für anstehende und künftige Herausforderungen zu rüsten.

Wer:
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter*innen, max. 2 Mio Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme) aus Gewerbe, Einzelhandel und Gastronomie, die sich in einem Geschäftslokal im Erdgeschoss ansiedeln wollen oder ein Ladenlokal im Erdgeschoss umbauen möchten. 
 
Was:
Förderbare Kosten umfasse energiesparende Maßnahmen (bauliche Maßnahmen, Anschaffung von Geräten zur Heizung/ Kühlung, Beratungsmaßnahmen) und andere Maßnahmen zur Attraktivierung des Geschäftslokals (inkl. Übernahmekosten von Investitionsabösen).
 
Förderquote: 50 % für energiesparende Maßnahmen, 25 % für andere Maßnahmen, max. Fördersumme: 25.000 Euro, Mindestprojektgröße: 3.000 Euro, max. Projektdauer: 2 Jahre. Zusätzlich gibt es im Falle einer Unternehmensgründung einen Gründungsbonus von 5.000 Euro.    

Förderungen der Wirtschaftsagentur Wien unterstützen Unternehmensprojekte und nicht die Kosten des laufenden Betriebs. 
 
Wann:
Einreichzeitraum ist laufend von 01.01.2024 bis 31.12.2026.
 
Wie:
Einreichungen sind laufend über das Online-Einreichformular der Wirtschaftsagentur Wien möglich. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen. Die Bewertung der Anträge erfolgt nach dem First-come-first-served Prinzip.

... Weitere Informationen finden sich im Fördercockpit der Wirtschaftskammer Wien.
Förderung Kreativwirtschaft Projekt (Wirtschaftsagentur Wien)
Durch das Förderprogramm Kreativwirtschaft Projekt der Wirtschaftsagentur Wien soll die Entwicklung von kreativwirtschaftlichen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen erleichtert, die vorhandenen Strukturen gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Kreativwirtschaft erhöht werden.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Gründer*innen aus der Kreativwirtschaft. Dazu zählen Unternehmen sowie Gründer*innen, die in der Kreativwirtschaft (Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft und Verlagswesen) tätig sind.
 
Was:
Gefördert werden Personalkosten, Sach- und Materialkosten, Kosten für Maßnahmen zur Schulung von sowohl Arbeitnehmer*innen, als auch geber*innen, Anschaffungen von technischen Anlagen und Maschinen, Software-Lizenzen, Schutzrechten sowie Reise- und Personalkosten. 
 
Förderquote: 50 % für energiesparende Maßnahmen, max. Fördersumme: 200.000 Euro, Mindestprojektgröße: 10.000 Euro, max. Projektdauer: 2 Jahre. Zusätzlich gibt es im Falle einer Unternehmensgründung einen Gründungsbonus von 5.000 Euro. Wird das Vorhaben von einer Frau geleitet, gibt es einen Frauenbonus von 10.000 Euro. 
 
Wann:
Einreichzeitraum ist laufend von 01.01.2024 bis 31.12.2026. 
Nächster Einreichstichtag: 31.11.2025

Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der Wirtschaftsagentur Wien möglich. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen.
 
... Weitere Informationen finden sich im Fördercockpit der Wirtschaftsagentur Wien.
Creatives for Vienna - Making Spaces (Wirtschaftsagentur Wien)
Creatives for Vienna – Making Spaces unterstützt Konzepte, die konkrete Außenräume in Wien neu denken und damit aktiv zur Lebensqualität für alle in der Stadt beitragen. Der Wettbewerb findet in Kooperation mit der Klima Biennale Wien statt. Ausgewählte prämierte Projekte erhalten die Chance sich während der Klima Biennale vom 9. April bis 26. Mai 2026 zu präsentieren.

Wer:
Antragsberechtigt sind Kreativschaffende, darunter Einzelpersonen, kollaborative Zusammenschlüsse wie Initiativen, Vereine, Genossenschaften sowie Unternehmen mit Sitz in Wien.
 
Was:
Gesucht werden kreative Konzepte, die sich auf einen konkreten Außenraum in Wien beziehen – etwa öffentliche, halböffentliche Flächen oder Brachen – und diesen Ort so gestalten, dass Menschen dort zusammenkommen, sich begegnen, austauschen können. Ob durch gestalterische Maßnahmen wie flexible Möbel, Begrünung oder Beleuchtung, durch inhaltliche Formate wie Mitmachaktionen, Veranstaltungen oder Performances – oder eine Kombination aus beidem: Ziel ist es, städtische Freiräume neu zu denken, zugänglich zu machen und lebendig zu gestalten.
Gefördert werden 10 Konzepte mit je 15.000 Euro.
 
Wann:
24. Juni bis 22. September 2025

Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der Wirtschaftsagentur Wien möglich.
Förderung Kunst im öffentlichen Raum (KÖR)
Mit der Förderung Kunst im öffentlichen Raum verfolgt Kunst im öffentlichen Raum GmbH (KÖR) seine Aufgabe den öffentlichen Raum der Stadt Wien mit permanenten oder temporären, künstlerischen Projekten und die Auseinandersetzung mit künstlerischen Projekten im urbanen Raum zu beleben.

Wer:
Die Projekte können von Einzelpersonen (Künstler*innen), Personengemeinschaften (ARGE, GesbR) oder juristischen Personen, die als Träger*innen des Projekts fungieren, eingereicht werden (Projektträger*innen). Projektträger*innen müssen ihren Sitz im EWR oder der EFTA haben, wobei das Auswahlkuratorium im Einzelfall Ausnahmen genehmigen kann. Unternehmen (gewinnorientierte Gesellschaften), die eine Förderung beantragen, müssen einen Eigenanteil (Eigenmittel oder ungeförderte Fremdmittel) von mindestens 50% nachweisen.
 
Was:
Gegenstand der Förderung sind Projekte, bei denen die Auseinandersetzung von Künstler*innen mit dem urbanen Raum zu einer Ausprägung der urbanen Identität der Stadt und deren Stadtteile beiträgt. Die Projekte müssen im frei zugänglichen, öffentlichen Raum der Stadt Wien, in dem Kunst von jedem*jeder erlebt werden kann, umgesetzt werden und müssen kostenfrei zugänglich und erlebbar sein.  Die Projekte können temporär oder permanent sein.
Eine Mindestdauer für das Projekt besteht nicht, für temporäre Projekte beträgt die Höchstdauer 12 Monate ab Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit. 

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, bei denen kommerzielle Interessen im Vordergrund stehen. 

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt und die Projekte werden mit höchstens € 150.000 gefördert.

Wann:
Es gibt drei Einreichtermine pro Jahr: 15.01., 15.05., 15.09.
 
Wie:
Der Förderantrag ist per Post einzureichen.

... Weitere Infos sind in den Förderrichtlinien und den FAQs zur Förderung zu finden.
Preis der freien Szene Wien (IG Kultur)
Seit 2004 vergibt die IG Kultur Wien den von der Stadt Wien finanzierten Preis der freien Szene. Ziel ist die Sichtbarkeit und Vernetzung unter den freien und autonomen Kulturschaffenden zu stärken und die Vielfalt der Szene abzubilden. 
 
Wer:
Die Projekte können sowohl von Einzelpersonen als auch von Vereinen, Gruppen, Initiativen und Kooperationen eingereicht werden, deren rechtlicher Sitz in Wien ist und deren eingereichte Projekte in Wien oder großteils in Wien stattfinden. Ihre Tätigkeit darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Weiters muss die Unabhängigkeit von Einrichtungen der öffentlichen Hand, Körperschaften öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, Kirchen oder Parteien gegeben sein. 
 
Was: 
Vergeben werden insgesamt drei Preise in der Höhe von insgesamt 7000,-. Honoriert werden unabhängige Projekte, welche in der Stadt Wien oder großteils in der Stadt Wien realisiert wurden.
 
Zur Verleihung gelangen drei Preise:
- Ein Preis der freien Szene Wiens, dotiert mit € 3.000,– (1. Platz)
 - Zwei Förderpreise der freien Szene Wiens, dotiert mit je € 2.000,– (zwei 2. Plätze)
 
Die Preise werden von den Mitgliedern der IG Kultur Wien sowie von allen einreichenden Projekten vergeben. Jede*r hat eine Stimme und kann diese bis zur Preisverleihung vergeben. Im Zeitraum der Abstimmungsphase werden alle eingereichten Projekte präsentiert sowie in Form eines Kataloges veröffentlicht. 
 
Wann:
Die Einreichfrist ist für das Jahr 2025 geschlossen.
 
Wie:
Über die Website zum Preis der freien Szene Wiens werden aktuelle Informationen geteilt.
CASH.FOR.CULTURE (MA7 und MA 13)
Die Stadt Wien ist ständig bemüht, das bestehende System der Kulturförderung zu verbessern und bietet mit CASH.FOR.CULTURE ein speziell auf die Bedürfnisse und Potentiale von Jugendlichen ausgerichtetes Förderprogramm.
 
Wer:
Antragsbrechtigt sind Personen zwischen 13 und 23 Jahren mit Wohnsitz in Wien. 
 
Was:
Mit CASH.FOR.CULTURE haben junge Menschen im Alter von 13 bis 23 Jahren die Möglichkeit, für ihre Kunst- und Kulturprojekte unkompliziert und schnell eine Unterstützung von maximal 1.000 Euro zu bekommen.
 
Das Förderprogramm wird von Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk durchgeführt und von den Magistratsabteilungen 7 (Kultur) und 13 (Bildung und außerschulische Jugendbetreuung), sowie den Vereinen der Wiener Jugendarbeit und den Wiener Gebietsbetreuungen Stadterneuerung unterstützt.
 
Für die erfolgreiche Projekteinreichung benötigen die Antragsstellenden eine Betreuung durch eine*n bereitgestellten Coach*in. 
 
Wann: 
Projektideen können laufen eingereicht werden.
Hinweis: Projekte für 2025 müssen bis 31.12.2025 fertiggestellt werden!
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der Basis.Kultur.Wien möglich.
 
SHIFT VI 2025/2026 
SHIFT richtet sich, etwa mit dem SHIFT VI, an die freie Kunst- und Kulturszene in Wien (Künstler:innen, Kunstvermittler*innen, Kulturschaffende, Initiativen, Kollektive und andere).

Wer: 
Antragsberechtigt sind juristische Personen (z. B. Vereine), eingetragene Personengesellschaften und Einzelunternehmen und natürliche Personen mit (Hauptwohn-)Sitz in Wien. Natürliche Personen können einen Antrag bis zu einer Förderhöhe von 50.000 EUR stellen.

Was:  
Gesucht werden Kunst- und Kulturprojekte aller Disziplinen, die eine oder mehrere der folgenden Zielsetzungen erfüllen:
 
-->  Wo? Neue, wenig bespielte, dezentrale Orte erschließen: Projekte im öffentlichen Raum, in Off- und alternativen Räumen, abseits urbaner Zentren und gewohnter Orte
--> Was? Kunst, die sich mit aktuellen Themen auseinandersetzt. Projekte, die Räume für gemeinsame Erlebnisse schaffen, ungewöhnliche Perspektiven eröffnen und an den Schnittstellen zwischen Kunst, Politik und Gesellschaft angesiedelt sind.
--> Wie? Unkonventionelle Ansätze erproben: Trans- und multidisziplinäre künstlerische Arbeiten
--> Mit wem? Partizipativ, prozess- und dialogorientiert mit Bewohner:innen der Stadt, lokalen Gemeinschaften und Communities zusammenarbeiten.
 
Mit SHIFT werden 26 eingereichte Projekte mit festen Summen gefördert:
--> SHIFT (1) 2 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 100.000 Euro
--> SHIFT (2) 4 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 75.000 Euro
--> SHIFT (3) 9 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 50.000 Euro
--> SHIFT (4) 11 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 25.000 Euro
 
Gefördert werden Projekte, die in Wien im Zeitraum Jänner 2025 bis Juni 2026 umgesetzt werden.

Wann:
Die Einreichfrist ist für 2025/2026 geschlossen.
Der SHIFT Open Call wird etwa alle zwei Jahre veröffentlicht. 

Wie:
Über die SHIFT Website werden aktuelle Informationen geteilt.
kültüř gemma! Stipendienprogramm.
Das Stipendienprogramm von kültüř gemma! fördert jährlich künstlerische Arbeiten von BI_PoC und Migrant*innen. Die Stipendiat*innen werden dabei über ein halbes Jahr hinweg ideell und finanziell gefördert, um ein Projekt umzusetzen.

Wer:
Die Kandidat:innen bewerben sich mit einem Konzept für ein Projekt, das innerhalb des Förderzeitraums umzusetzen ist. In Frage kommen alle künstlerischen Sparten und Genres. Eine jährlich wechselnde Jury sichtet die Bewerbungen und vergibt die Stipendien.

Was:
kültüř gemma! vergibt jährlich vier sechsmonatige Arbeitsstipendien, die mit monatlich 1.300 Euro dotiert sind. Die Kandidat:innen bewerben sich mit einem Konzept für ein Projekt, das innerhalb des Förderzeitraums umzusetzen ist.

Wann:
Open Calls werden auf der Website von kültüř gemma! bekanntgegeben.

Förderungen des Bundes

Bei vielen Förderungen des Bundes ist zu beachten, dass diese „nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften“ bewilligt werden. Das bedeutet, dass andere Gebietskörperschaften wie Bundesländer, Städte etc. ebenfalls Förderungen auszahlen müssen, um für Förderungen des Bundes infrage zu kommen. Die Zusagen der regionalen Fördergeberstellen müssen bei der Antragstellung noch nicht vorgelegt werden, sondern können nachgereicht werden.

Aktion Barriere:freie Unternehmen
Wer:
Unternehmen bis maximal 49 Mitarbeiter*innen, die gemäß § 5 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) im Kalendermonat des Rechnungsdatums ihre Beschäftigungspflicht zur Einstellung begünstigter Behinderter erfüllen bzw. die keiner Einstellungspflicht unterliegen. 
Was: Rampen, Eingangstüren, Einbau von Liften, Überwindung von Niveauunterschieden, Leitsysteme, Antirutschbeschichtungen, Ausstattung von  Sanitärräumen, Adaptierung von Webseiten, Onlineplattformen, die helfen Barrieren zu überwinden, Nachrüstung von Liftanlagen. Pauschalabgeltung in Höhe von 25 % der Gesamtkosten.
 
Wie:
Online-Antrag auf Gewährung einer Förderung für Dienstgeber*innen beim Sozialministerium
 
Wann:
Laufend
 
Musikfonds – Produktionsförderung, Toursupport In- und Ausland, OMF+ Vermarktungsförderung, Impulsförderung, Exportförderung
Wer:
Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben sowie Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion, Tournee oder das eingereichte Projekt hauptverantwortlich sind. 
 
Was:
Der österreichische Musikfonds (finanziert durch den Bund sowie Verwertungsgesellschaften, namhaften Institutionen der österreichischen Musikwirtschaft und der Stadt Wien/MA7) bietet fünf Fördermodelle: 
 
1) Produktionsförderung (Albumproduktionen, titelbezogene Förderungen im Umfang von mindestens drei Titeln)
 
Die eingereichte Produktion sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die Produktion darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein und darf geltende Rechte nicht verletzen. Auftragsproduktionen, insbesondere Werbungs- oder Filmmusik, sowie Samplerproduktionen werden nicht gefördert Gefördert werden maximal 50% der Produktionskosten (mit einem Maximalbetrag von 50.000 Euro). Die eingebrachten Eigenmittel können (teilweise) auch in Form von bewerteten Sach - und Personalleistungen (im Kalkulationsformular verkürzt "Eigenleistung" genannt) erbracht werden.
Ergänzend kann eine Videoförderung bis zu 5.000 Euro und eine Basis-Vermarktungsförderung bis zu 3.000 Euro beantragt werden. 
 
2) Toursupport In- und Ausland
 
Das Toursupport-Programm steht all jenen Künstler:innen und Bands offen, die bereits im Rahmen der Musikfonds-Produktionsförderung gefördert wurden. Die vom Musikfonds geförderte Produktion muss bei Inlandstourneen innerhalb der letzten 12 Monate, bei Auslandstourneen innerhalb der letzten 36 Monate vor dem Tourstart veröffentlicht worden sein. Die eingereichte Tournee muss in direktem Zusammenhang mit der geförderten Produktion stehen, d.h. vorrangig deren Promotion dienen.
 
Gefördert werden Live-Auftritte im Rahmen einer Tournee, die in Form von Konzerten, Festivalauftritten oder speziellen Einzelveranstaltungen (CD Release Party oä.) stattfinden, wobei unter Tournee eine Serie von Live-Auftritten unter dem gleichen Programmtitel und innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten verstanden wird. Bezuschusst werden Künstlergagen sowie Positionen, die zur Realisierung und Bewerbung der Auftritte notwendig sind (Anmietung von technischem Equipment, Technikergagen, Plakatkosten, Reisekosten,  etc.). Die Bezuschussung erfolgt individuell je nach Gegebenheiten und Bedürfnissen und wird zweckgebunden und nach Aufwand abgerechnet. Bezuschusst werden maximal 2.000 Euro pro Inlandskonzert bzw. 3.000 Euro pro Auslandskonzert, insgesamt maximal 10.000 Euro pro Inlandstournee und 20.000 Euro Gesamtsumme bei (teilweiser) Auslandstournee.
 
3) OMF+ Vermarktungsförderung 
 
Ziel der OMF+ Förderung ist eine unmittelbare Hilfestellung zur nachhaltigen Etablierung einer:s Künstler:in, einer Band oder eines Ensembles am Markt bzw. Festigung oder Ausweitung des Publikumskreises.
Die Erstbeurteilung der Einreichung erfolgt automatisiert nach einem Punktesystem. Für eine Zulassung zur Einreichung muss eine Mindestanzahl von sechs Punkten erreicht werden. Punkte werden für die Bereiche Export-Effekt, Wertschöpfung & professionelle Struktur, Vernetzung, Diversität und Förder-Historie vergeben. Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Förderung trifft eine Fachjury. Die Vergabe der Förderungen erfolgt im Rahmen von zwei ausgeschriebenen Calls pro Jahr. 
 

4) Impulsförderung
 
Die Impulsförderung ermöglicht eine kurzfristige und niederschwellige Förderung von speziellen Liveaktivitäten im Ausland. Förderungen werden unabhängig von einer vorangegangenen Produktionsförderung vergeben. Gefördert werden Showcases, Einzelveranstaltungen, Festivalauftritte, Präsentationen, Supportauftritte und ähnliches, wenn diese der internationalen Verwertung österreichischen Musikschaffens  sowie der Eröffnung neuer Zielmärkte dienen und einen Nachhaltigkeitseffekt erwarten lassen.
Pro Künstler:in/Band/Formation/Ensemble können im Rahmen des Impulsprogramms pro Jahr eine oder mehrere Förderungen vergeben werden. Die Maximalfördersumme beläuft sich pro Jahr auf € 7.000. 
 
Bezuschusst werden:
- Transport- und Aufenthaltskosten in Zusammenhang mit einem oder mehreren Konzerten oder Auftritten, die aufgrund der Art oder des Ortes der Veranstaltung einen nachhaltigen Schritt zur Internationalisierung eines Acts erwarten lassen (Festivalauftritt, Einzelveranstaltungen, Showcase, Präsentation, Supportauftritte).
- Reise- und Aufenthaltskosten der Musikschaffenden, ggf. Technikpersonal sowie einer Begleitperson aus dem professionellen Umfeld (Label/Management/Verlag/Agentur) in Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Veranstaltung
- Auftrittsgagen der beteiligten Musiker*innen
- Externe Organisationshonorare und Bewerbungskosten
 - Anmietung von technischem Equipment
 - Locationmiete bei Eigenveranstaltungen
 
Das Impulsprogramm wird im Rahmen von austrian music export (AME) angeboten. 
Rechtsträger für Organisation und Förderauszahlung des Impulsprogramms ist der Österreichische Musikfonds. 

5) Exportförderungsmaßnahmen Austrian Music Export   
 
Der Österreichische Musikfonds setzt gemeinsam mit mica music austria unter der Dachmarke Austrian Music Export zahlreiche unterschiedliche Exportförderungs-Maßnahmen. Im Mittelpunkt der Export-Maßnahmen steht die Förderung von internationalen Showcases heimischer Künstler:innen und die Entwicklung von Maßnahmen zur Verstärkung internationaler Verwertung öst. Repertoires. Der Österreichische Musikfonds versteht sich dabei als Impulsgeber für exportorientierte österreichische Labels, Agenturen und Künstler:innen. 
Schwerpunkte sind u.a. eine regelmäßige österreichische Präsenz auf den größten Branchenplattformen Europas, wie dem Eurosonic Festival (NL), dem Great Escape Festival (UK) und dem Reeperbahn Festival (DE), aber auch zahlreichen kleineren Plattformen und genrespezifischen Musikmessen. Kooperationen mit heimischen Festivals wie dem Waves Vienna Festival oder dem Jazzfestival Saalfelden, Eigenveranstaltungen und Toursupport-Programme ergänzen die Aktivitäten.
 
Ausschlaggebend für eine Unterstützung sind die Qualität der Produktion, die Marktchancen im jeweiligen Territory, Verkaufserwartungen und bisherige Verkaufserfolge in dem Territory, Booking / Tourerwartung des wirtschaftlichen Umfelds. Zudem werden auch Maßnahmen, die nicht direkt einer Produktion oder der Vermarktung eine konkreten Produktion dienen (zB Etablierung eines Acts in einem Auslandsmarkt) sowie selbstvermarktende Musikschaffende unterstützt.  
 
 
Wann:
Produktionsförderung Einreichtermine: 
Call 59: Einreichungen möglich ab 01.07.2025 bis 13.08.2025
Call 60: Einreichungen möglich ab 01.10.2025 bis 12.11.2025

OMF+ Vermarktungsförderung Call-Termine:
- Call 2025-1: Einreichschluss 21.05.2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 23.Juni 2025)
- Call 2025-2: Einreichschluss 22.10.2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 24.November 2025)
 
Toursupport Einreichtermine: 
Call 2025-02: Einreichschluss 11.06.2025 (Einlangen der Unterlagen)
Call 2025-03: Einreichschluss 01.10.2025 (Einlangen der Unterlagen)
 
Impulsprogramm Einreichtermine:
Call 2025-03: Einreichschluss 21.Mai 2025 (Bekanntgabeder Juryentscheidung: 10.Juni 2025)
Call 2025-04: Einreichschluss 16.Juli 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 04. August 2025)
Call 2025-05: Einreichschluss 22.Oktober 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 10.November 2025)
 
International Club Culture Matchmaking Programme
(EN) The International Club Culture Matchmaking (ICCM) is a project funded by BMKÖS and is designed to foster international networking within the club scene(s) and support artists based in Austria.
 
Find all the necessary Information here.
 
(GE)  Das International Club Culture Matchmaking (ICCM) ist ein vom BMKÖS gefördertes Projekt und zielt darauf ab, die internationale Vernetzung zwischen den Clubszenen zu fördern und Künstler:innen mit Sitz in Österreich zu unterstützen.
 
Du kannst alle nötigen Informationen hier finden.
 
Jahresprogrammförderung für Konzertveranstalter*innen und Musiktheater
Wer:
Vereine, kunstschaffende Selbstständige sowie kunstschaffende natürliche Personen. Förderung von österreichischen Konzertveranstalter*innen, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können.
 
Was:
Teilfinanzierung des künstlerischen Programms.
 
Wann
Projektstart ab Jänner bis 30. September des Vorjahres
Projektstart ab Mai bis 31. Jänner
Projektstart ab September bis 31. Mai
 
Festivals/Festspiele 
Wer:
Vereine, kunstschaffende Selbstständige sowie kunstschaffende natürliche Personen. Förderung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich mit überregionaler Bedeutung

Was:
Teilfinanzierung des künstlerischen Programms.
Wie: Online-Antrag
 
Wann
Festivals mit Durchführung ab Jänner: 30. September
Festivals mit Durchführung ab Juli: 28. Februar
 
Links: BMKÖS – Festivals/Festspiele 

Förderungen der Bundesländer

Die Förderangebote der Bundesländer sind sehr unterschiedlich, meist werden Konzerttätigkeiten gefördert, teilweise auch Tonträgerproduktionen. Auf Gemeindeebene sind die Aussichten auf Unterstützung oftmals noch vielversprechender, gerade in kleineren Gemeinden ist die Anzahl der Mitbewerbenden gering. Die seltenen Möglichkeiten der Gemeinden, sich mit kulturellen Vorhaben zu schmücken, werden daher gerne genutzt.

Link: Informationen zu Förderungen der Bundesländer

Förderungen der Verwertungsgesellschaften

Wenn die Künstler*innen eurer Veranstaltungen bei der AKM gemeldet sind, könnt ihr unter Umständen Förderungen der Verwertungsgesellschaften beziehen.

GFÖM - Gesellschaft zur Förderung Österreichischer Musik
Wer:
Verbände, Organisationen und sonstige Musikinstitutionen
 
Was:
Veranstaltungen, Ensembles, die überwiegend zeitgenössische österreichische Musik aller Sparten von lebenden UrheberInnen präsentieren. Wettbewerbe im Bereich Musik oder Musik/ Wort, Präsentation österreichischer Musik bei nationalen und internationalen Musikmessen, Musikkongressen, Tagungen, etc.
 
Wie:
Über das Online Portal der GFÖM
 
AKM Gratisbon 2025
Wer:
Gastronomiebetriebe, die AKM Gebühren bezahlen
 
Was:
Du hast einen Gastrobetrieb und unterhältst deine Gäste mit Musik? 

Der Veranstaltungsverband hat gemeinsam mit der AKM einen Gutschein für eine AKM-freie Veranstaltung in deinem persönlichen AKM-Kundenportal hinterlegt.
Der AKM-Gratisbon kann nur online eingelöst werden.

Folgende Voraussetzungen sind zu beachten: 
  • Es muss eine zusätzliche - von deinem bestehenden Vertrag nicht erfasste - 1-tägige Veranstaltung sein.
  • Eine Mindestkonsumation ist erlaubt, aber kein Eintritt oder Spenden.
  • Der Aufwand für Mitwirkende (Musiker:innen, Sänger:innen, DJ, etc.) darf € 868,-- plus Ust. nicht übersteigen.
  • Der Gratisbon gilt nur für eine Veranstaltung in deinem Betrieb vom 02. Jänner bis inkl. 30. November 2025.
  • Der Gratisbon muss spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung bei der AKM oder VVAT einlangen.
Der Gratisbon ist nicht übertragbar!
 
Wie:
online im AKM Kundenportal hinterlegt
 
Links: 

Veranstalterverband Österreich
A-1010 Wien, Dorotheergasse 7,
T  +43 (0) 1 512 29 18 - 0
F  +43 (0) 1 512 29 18 - 33
E  office@vvat.at
SKE - Soziale und kulturelle Einrichtungen
Wer:
Die SKE vergibt Kunst- & Kulturförderungen direkt an oder zu Gunsten von zeitgenössischen Komponist*innen, die Urhebertantiemen über die austro mechana erhalten.
 
Was:
Aufführungen: Jahres- und Festivalprogramme von Veranstalter*innen (Konzerte mit Eintritt)
Nicht möglich sind Anträge zu Gratiskonzerten und Einzelkonzerten.
 
Wann:
Die Beiratstermine finden aktuell drei Mal jährlich statt. Sie sind auf der Website der SKE veröffentlicht.
 
Wie:
Schriftlicher Förderantrag, formlos (kein Formular), per E-Mail oder Brief mit Name und Adresse, eMail- und Telefonkontakt
 

Förderungen EU / International

Creative Europe Desk Austria
Wer:

Creative Europe Desk Austria ist die österreichische Beratungsstelle zum EU-Programm CREATIVE EUROPE 2021-2027, die von der Europäischen Union, dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport und dem Österreichischen Filminstitut kofinanziert wird.

Der Creative Europe Des Austria informiert über die Aktionsbereiche von Creative Europe, begleitet und berät euer Projekt, hilft bei der Antragstellung,
bietet Infoveranstaltungen und Workshops an, vernetzt Akteur*innen aus dem Kultursektor, der Kreativwirtschaft und der Filmbranche, und
verbreitet und dokumentiert Förderergebnisse und Best Practices.
 
Eine aktuelle Liste mit allen offenen Ausschreibungen findet ihr hier.  

Einreichungen für die EU-Kulturförderprogramme benötigen ausreichend Vorlaufzeit - der Creative Europe Desk Austria ist die erste Anlaufstelle für weiterführende Informationen in Zusammenhang mit EU Kulturförderprogrammen. 

Die Vienna Club Commission befasst sich im
Auftrag der Wiener Geschäftsgruppen:

– Kultur und Wissenschaft
– Finanzen, Wirtschaft, Arbeit
   und 
Internationales
– Bildung, Jugend, Integration
   und Transparenz

Hauptfördergeberin

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