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Förderungen

Hier erhältst du als Betreiber*in, Veranstalter*in oder DJ* einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten im Club- und Veranstaltungsbereich. Solltest du eine Beratung dazu benötigen, melde dich gerne über unser Beratungsformular bei uns!

Inhalt

Förderungen der Stadt Wien
Förderungen des Bundes
Förderungen der Verwertungsgesellschaften
Förderungen der EU / International

Förderungen der Stadt Wien

Musikförderung der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien
Wer:
Vereine, Unternehmen, Künstler*innen, kunstschaffende Selbstständige sowie kunstschaffende natürliche Personen. Gefördert werden Clubs bzw. Musikspielstätten, Ensembles, Orchester, Chöre und Projekte wie Konzertveranstaltungen und Festivals auf hohem künstlerischen Niveau. 
In den letzten Jahren wurden Clubs, Veranstaltungen oder Festivals gefördert, wie z.B. Basstrace, Chelsea, czirp czirp, Das Werk, Fluc + Fluc Wanne, Hyperreality, Loft, Nachtigall Podcast, Parken, Rhiz, RRRIOT, Sounds Queer?, Struma+Iodine, Viennese Soulfood, Viper Room, Waves Vienna.
 
Wofür:
Seit 2018 legt die Stadt Wien Kultur verstärkten Fokus auf die Clubkultur und möchte diese weiter unterstützen. 
 
Was:
Einzelförderungen, Gesamtförderungen über ein oder mehrere Jahre. Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung, Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung. Eine Gesamtförderung kann für 1 Jahr oder nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat für mehrere Jahre vergeben werden. Mehrjahresförderungen erhalten in der Regel aber nur Institutionen, die glaubhaft derart umfangreiche Projekte abwickeln können.
 
Wie:
Online-Einreichung über die Kulturabteilung der Stadt Wien MA 7
Wann: Nächster Einreichschluss ist der 15.10.2023 für Einzel- und Gesamtförderungen. 
 
Förderprogramm Bau- und Investitionskostenzuschuss der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien
Wer:
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Wien, eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien, Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
Wofür: Im Vordergrund steht es, die Vielfalt und Infrastruktur der Wiener Kulturlandschaft sicherzustellen. 

Was:
Gefördert werden zeitlich abgegrenzte und sachlich bestimmte Bau- und Investitionsvorhaben von kulturellen Institutionen und Vereinigungen durch finanzielle Zuschüsse. Die geförderten Objekte müssen sich in Wien befinden.
Ein öffentliches Interesse ist notwendig: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
 
Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit dem geförderten Vorhaben in Zusammenhang stehen. Die Kosten werden in dem Ausmaß gefördert, das zur Erreichung des Förderzwecks unbedingt erforderlich ist.
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der MA7 möglich. 
 
Wann:
Es kann laufend eingereicht werden.
 
Links:  Förderrichtlinien Bau- und Investitionskostenzuschuss der MA7
Kulturinitiativen der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien
Wer:
Juristische Personen mit Sitz in Wien, Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien, Einzelunternehmen mit Sitz in Wien, Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien
 
Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen.
 
Was:
Gefördert werden im Bereich der Kulturinitiativen spartenübergreifende Aktivitäten, Projektreihen und Räume, die professionelles Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, über die Bezirke hinaus von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden.
 
Im Fokus der Förderung stehen künstlerische Vorhaben, die interkulturell sind, das soziale Miteinander anregen, die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abbilden, einen inklusiven Ansatz zu Kunst und Kultur begünstigen und den Zugang zu Kulturangeboten allen Wiener*innen ermöglichen.
Der künstlerische Schwerpunkt der Vorhaben sollte keinem anderen Fachreferat der Fördergeberin überwiegend zugeordnet werden können.
 
Wann:
Bis 8 Wochen vor Beginn des Vorhabens/der Veranstaltung: Einzelförderung bis 3.000 Euro
Bis 28.02.2024: für Vorhaben ab 3.001 Euro im 2. Halbjahr desselben Jahres
Bis 30.09.2023: für Vorhaben ab 3.001 Euro im 1. Halbjahr des nächsten Jahres
Bis 30.09.2023: für Vorhaben, die im 1. Halbjahr starten und im 2. Halbjahr enden
 
Wie:
Online-Einreichung über die Kulturabteilung der Stadt Wien MA 7
Bezirkskulturförderung
Wer:
Wiener Kulturschaffende, Kunst- und Kulturinstitutionen und Vereine aller Kunstrichtungen.
 
Was:
Die Bezirke fördern Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung (bisher "Projektförderung") und Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung (bisher "Jahresförderung"). Unterstützt werden Stadtteilkultur-Projekte, Aktivitäten, die einen Bezug zu einzelnen Bezirken haben sowie interkulturelle Projekte und Vorhaben. Im Fokus steht dabei, das soziale Miteinander im Bezirk zu fördern sowie die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abzubilden.
 
Wie:
Der Antrag kann Online gestellt werden. Wir empfehlen vorab Kontakt mit der Kulturkommission des Bezirkes aufzunehmen um euer Anliegen zu besprechen.
 
Wann:
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin, jedoch spätestens bis Ende Oktober des laufenden Jahres gestellt werden. Die Fristen des jeweiligen Bezirks sind zu beachten.
 
Creative_project (Wirtschaftsagentur Wien)
Wer:
Unternehmen in Gründung, kleine, mittlere und große UnternehmenWofür: Personalkosten und zugekaufte Leistungen, projektspezifische Spezialausstattung, Sach- und Materialkosten

Was:
Das Förderprogramm creative_project unterstützt Unternehmen der Kreativwirtschaft bei der Entwicklung kreativer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse. Der Fokus des Förderprogramms liegt auf einer kreativ-künstlerischen Qualität und der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit des Vorhabens. 
 
Förderkriterien:
Kreativ-künstlerische Qualität des Vorhabens, Additionalität fürs Unternehmen, wirtschaftliche Nachhaltigkeit, Adäquate Projektplanung, ausreichende Ressourcen
 
Frauen-Bonus:
Geförderte Projekte, die nachweislich von einer Frau geleitet werden, erhalten zusätzlich 5.000 Euro.
 
Wie:
Einreichungen sind online mit vorheriger Registrierung und laufend auf der Website der Wirtschaftsagentur möglich. Bitte den Förderantrag vor Projektbeginn einreichen.
 
Wann:
Einreichzeitraum laufend vom 01.01.2018 bis 31.12.2023. Nächste Deadline: 31.12.2023
 
Creative_pioneer (Wirtschaftsagentur Wien)
Wer:
Das Förderprogramm creative_pioneer unterstützt Gründerinnen und Jungunternehmer der Kreativwirtschaft, die neue Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse entwickeln.
 
Was:
Jungunternehmen, wobei die Gründung längstens 12 Monate vor dem Einreichdatum liegt. Die Unternehmerinnen und Unternehmer können auf eine Ausbildung oder einschlägige Erfahrung aus folgenden Branchen vorweisen: 
 
- Architektur
- Design
- Filmwirtschaft
- Kunstmarkt
- Mode
- Musikwirtschaft
- Multimedia (inkl. Gamedesign, AI & AR)
- Verlagswesen

Wofür:
Personalkosten und zugekaufte Leistungen, Beratungskosten, branchenspezifische Erstausstattung, Sach- und Materialkosten
Förderkriterien: kreativ-künstlerische Qualität des Vorhabens, Kooperationen und Synergien, Hintergrund der Gründerinnen- und Gründerpersönlichkeit
Frauen-Bonus: Geförderte Projekte, die nachweislich von einer Frau geleitet werden, erhalten zusätzlich 2.000 Euro.
 
Wie:
Einreichungen sind laufend über das Online-Einreichformular der Wirtschaftsagentur Wien möglich. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen.
 
Wann:
Einreichzeitraum laufend vom 01.01.2018 bis 31.12.2023. Nächste Deadline: 31.11.2023
 
Ein-Personen-Unternehmen (Wirtschaftsagentur Wien)
Wer:
Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die zumindest sechs Monate vor Einreichung gegründet wurden. Max. ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Einreichung.
Förderkriterien: Beitrag der Maßnahmen zur Zukunftssicherheit des Unternehmens und Realisierbarkeit des Projekts.

Was:
Förderung von Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Gefördert werden Projekte, die eine wesentliche Änderung im Unternehmen abzielen und dafür einen plausiblen Lösungsansatz aufzeigen. Dies kann z.B. eine Neuausrichtung oder wesentliche Anpassung des Geschäftsmodells, die Erschließung neuer Kundschaftskreise, die Etablierung neuer Produkte und/oder Dienstleistungen oder die Eröffnung neuer Vertriebswege oder Märkte bedeuten. Förderungen unter anderem für 

- zugekaufte Leistungen
- projektbezogene Investitionen
- Personalkosten.
 
Förderquote: 60%, max. Fördersumme: 10.000 Euro pro Unternehmen; Mindestprojektgröße: 1.000 Euro; max. Projektdauer: 1 Jahr
 
Wie:
Einreichungen sind online mit dem Online-Förderantrag auf der Website der Wirtschaftsagentur möglich. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen. Die Bewertung der Anträge erfolgt im Wettbewerbsprinzip.
Wann: Die Einreichperiode wird bis 31.12.2023 verlängert. Der Einreichzeitraum ist daher laufend vom 01.01.2022 bis 31.12.2023.
 
Energiespar-Förderung (Wirtschaftsagentur Wien)
Wer:
Kleinst- und kleine Unternehmen, die zum Antragszeitpunkt seit mindestens einem Jahr bestehen und über eine Betriebsstätte in Wien verfügen. Gastronomiebetriebe sind ebenfalls Teil der förderbaren Unternehmen. 
 
Was:
Unterstützung für kleine Unternehmen, die nachhaltige Maßnahmen zur Einsparung von Energie und/oder Steigerung der Energieeffizienz setzen.
Förderquote: 60%, max. Fördersumme: 20.000 Euro pro Betriebsstätte, Mindestprojektgröße: 1.000 Euro, max. Projektdauer: 1 Jahr
 
Gefördert werden Investitionen sowie dazugehörige Beratungskosten, die zu Energieeinsparungen und/oder einer Steigerung der Energieeffizienz führen. 
Förderkriterien: Beitrag der Maßnahmen zu Energieeinsparungen oder einer Steigerung der Energieeffizienz, Realisierbarkeit und ausreichende Darstellung des Projekts
 
Wann:
Einreichzeitraum ist von 01.02.2023 bis 31.12.2023  (vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Gemeinderat). Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen. Die Bewertung der Anträge erfolgt im Wettbewerbsprinzip.
 
Wie:
Via Online-Fördercockpit auf der Website der Wirtschaftsagentur Wien
 
Förderung Kunst im öffentlichen Raum (KÖR)
Wer:
Die Projekte können von Einzelpersonen (Künstler*innen), Personengemeinschaften (ARGE, GesbR) oder juristischen Personen, die als Träger*innen des Projekts fungieren, eingereicht werden (Projektträger*innen). Projektträger*innen müssen ihren Sitz im EWR oder der EFTA haben, wobei das Auswahlkuratorium im Einzelfall Ausnahmen genehmigen kann.  
 
Was:
Gegenstand der Förderung sind Projekte, bei denen die Auseinandersetzung von Künstler*innen mit dem urbanen Raum zu einer Ausprägung der urbanen Identität der Stadt und deren Stadtteile beiträgt. 

Die Projekte müssen im frei zugänglichen, öffentlichen Raum der Stadt Wien, in dem Kunst von jedem*jeder erlebt werden kann, umgesetzt werden und müssen kostenfrei zugänglich und erlebbar sein. 

Die Projekte können temporär oder permanent sein.
Eine Mindestdauer für das Projekt besteht nicht, für temporäre Projekte beträgt die Höchstdauer 12 Monate ab Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit. 

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, bei denen kommerzielle Interessen im Vordergrund stehen. 
 
Wofür:
Die Aufgabe von Kunst im öffentlichen Raum GmbH (KÖR) ist die Belebung von öffentlichem Raum der Stadt Wien mit permanenten oder temporären, künstlerischen Projekten und die Auseinandersetzung mit künstlerischen Projekten im urbanen Raum 

Wie:
Der Förderantrag ist per Post einzureichen. Weitere Infos sind in den Förderrichtlinien zu finden. 
 
Wann: Es gibt drei Einreichtermine pro Jahr (15.01.,15.05., 15.09.): Die nächste Deadline ist daher der 15.09.2023(Poststempel). 
 
Links: FAQs zur Förderung
Preis der freien Szene Wien (IG Kultur)
Wer:
Die Projekte können sowohl von Einzelpersonen als auch von Vereinen, Gruppen, Initiativen und Kooperationen eingereicht werden, deren rechtlicher Sitz in Wien ist und deren eingereichte Projekte in Wien oder großteils in Wien stattfinden. Ihre Tätigkeit darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Weiters muss die Unabhängigkeit von Einrichtungen der öffentlichen Hand, Körperschaften öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, Kirchen oder Parteien gegeben sein. 
 
Was:
Seit 2004 vergibt die IG Kultur Wien den von der Stadt Wien finanzierten Preis der freien Szene. Ziel ist die Sichtbarkeit und Vernetzung unter den freien und autonomen Kulturschaffenden zu stärken und die Vielfalt der Szene abzubilden. 
 
Vergeben werden insgesamt drei Preise in der Höhe von insgesamt 7000,-. Honoriert werden unabhängige Projekte, welche in der Stadt Wien oder großteils in der Stadt Wien realisiert wurden.
 
Zur Verleihung gelangen drei Preise:
 
Ein Preis der freien Szene Wiens, dotiert mit € 3.000,– (1. Platz)
 
Zwei Förderpreise der freien Szene Wiens, dotiert mit je € 2.000,– (zwei 2. Plätze)
 
Die Preise werden von den Mitgliedern der IG Kultur Wien sowie von allen einreichenden Projekten vergeben. Jede*r hat eine Stimme und kann diese bis zur Preisverleihung vergeben. Im Zeitraum der Abstimmungsphase werden alle eingereichten Projekte präsentiert sowie in Form eines Kataloges veröffentlicht. 
 
Wann:
Die Einreichfrist lief bis 11.06.2023. 
 
SHIFT
Wer:
Wiener Kulturschaffende, Kunst- und Kulturinstitutionen und Vereine aller Kunstrichtungen sind eingeladen Projektanträge einzureichen.
 
Was:
Mit SHIFT werden 30 eingereichte Projekte mit festen Summen gefördert.
Shift (1): 3 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 100.000 Euro
Shift (2): 4 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 75.000 Euro
Shift (3): 9 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 50.000 Euro
Shift (4): 14 Projekte zur Förderung künstlerischer Arbeit zu je 20.000 Euro
 
Das Förderprogramm SHIFT ist ein Instrument, welches das Spektrum des Wiener Kunst- und Kulturlebens erweitert. Gefördert werden Projekte aller künstlerischen Genres, die in der gesamten Stadt künstlerische und kulturelle Impulse setzen. Eingereichte Projekte erfüllen zumindest eine der folgenden Zielsetzungen:
 
- Kulturelle Nahversorgung in dezentraleren Teilen Wiens verbessern
- Trans- und multidisziplinäre künstlerische Arbeiten
- Kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung bzw. die Identifikation der Bewohner:innen mit ihrem Lebens- und Wohnraum stimulieren
 
Wie:
Online-Einreichung
 
Wann:
Die Einreichfrist für SHIFT für Projekte ab 2025 wurde noch nicht veröffentlicht.
 
kültüř gemma! Stipendienprogramm.
Wer:
Die Kandidat*innen bewerben sich mit einem Konzept für ein Projekt, das innerhalb des Förderzeitraums umzusetzen ist. In Frage kommen alle künstlerischen Sparten und Genres. Eine jährlich wechselnde Jury sichtet die Bewerbungen und vergibt die Stipendien.

Was:
kültüř gemma! vergibt jährlich vier sechsmonatige Arbeitsstipendien, die mit monatlich 1.300 Euro dotiert sind. Die Kandidat*innen bewerben sich mit einem Konzept für ein Projekt, das innerhalb des Förderzeitraums umzusetzen ist.
 
Wann:
Open Calls werden auf der Website bekanntgegeben.
 

Förderungen des Bundes

Bei vielen Förderungen des Bundes ist zu beachten, dass diese „nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften“ bewilligt werden. Das bedeutet, dass andere Gebietskörperschaften wie Bundesländer, Städte etc. ebenfalls Förderungen auszahlen müssen, um für Förderungen des Bundes infrage zu kommen. Die Zusagen der regionalen Fördergeberstellen müssen bei der Antragstellung noch nicht vorgelegt werden, sondern können nachgereicht werden.

Förderprogramm Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen
Wer:
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen, deren Mindestjahresumsatz bei 10.000 Euro und deren Höchstjahresumsatz bei 400.000 Euro liegt. Die Energiekostenpauschale berücksichtigt folgende zwei Kriterien: Branche und Umsatz. Der gewerbliche Betrieb von Clubs und Musikspielstätten sind von der Förderfähigkeit umfasst. Dies umfasst ebenfalls gemeinnützige Rechtsträger (Vereine) mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG.
 
Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein – Unternehmen können seit 17. April 2023 einen Selbst-Check bei der FFG durchführen. Anhand einer Checkliste erfahren sie, was für die Antragsstellung vorzubereiten ist. 
 
Was:
Es handelt sich um eine Pauschalförderung. Die Höhe ist abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 und der für 2022 gewählten Förderungsperiode. Die Förderung beträgt mind 110 € und max. 2.475 €. 
 
Wie:
Die Einreichung erfolgt über das Unternehmensserviceportal
Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.
 
Wann:
Die Energiekostenpauschale ist von 08.08.2023 bis 30.11.2023 zu beantragen.
 
Förderprogramm Energiekostenzuschuss II
Wer:
Wie beim Energiekostenzuschuss I sind mit einigen branchenspezifischen Ausnahmen alle Unternehmen antragsberechtigt, darunter auch der gewerbliche Betrieb von Clubs und Musikspielstätten. 
 
Was:
Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel), Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf und Heizöl.
Diese Energie-Mehrkosten werden für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 gefördert. Es gibt insgesamt fünf verschiedene Förderstufen, wobei für Clubs und Musikspielstätten voraussichtlich nur Stufe 1 von Relevanz ist. Im Gegensatz zum Energiekostenzuschuss I entfällt das Kriterium der “Energieintensität”. 
 
FÖRDERSTUFE 1: In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 50 Prozent der Preisdifferenz zum Jahr 2021 gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 3.000 Euro  bis max. 2 Mio Euro. 
 
Wann: 
Eine Voranmeldung über den aws Fördermanager ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Die Voranmeldung ist nur bis 02.11.2023 möglich.  Der Antragsstart ist für 09.11.2023 angesetzt.
 


Förderprogramm Klimafitte Kulturbetriebe
Wer:
Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräume
 
Was:
Das Ziel des Programmes "Klimafitte Kulturbetriebe" ist die Ökologisierung im Kunst- und Kulturbereich voranzutreiben und Nachhaltigkeit im Kunst- und Kulturbereich zu fördern. Die Maßnahmen sollen zur Senkung von CO2-Emissionen im Kunst- und Kulturbetrieb beitragen und Kulturbetriebe als öffentlichkeitswirksame Vorbilder für Klimaschutzmaßnahmen etablieren.
Was: Gefördert werden folgende ökologische Vorhaben zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen in allen zu einem Kunst- und Kulturbetrieb zugehörigen Gebäuden in Österreich:
 
- Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
- Nutzung erneuerbarer Energieträger
- Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme
- Thermische Gebäudesanierung
- Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emmissionen

Die maximale Förderhöhe beträgt 250.000 Euro pro Förderungsnehmer*in und Ausschreibung, die Förderintensivität liegt zwischen 50 % bis 75 %.
 
Wie:
Online-Einreichung 
 
Wann: 
1. Ausschreibung (Start: 15.10.2022 ; Ende: 15.03.2023, 24:00 Uhr)
2. Ausschreibung (Start: 16.03.2023; Ende: 29.09.2023, 12:00 Uhr)  
 
Aktion Barriere:freie Unternehmen
Wer:
Unternehmen bis maximal 49 Mitarbeiter*innen, die gemäß § 5 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) im Kalendermonat des Rechnungsdatums ihre Beschäftigungspflicht zur Einstellung begünstigter Behinderter erfüllen bzw. die keiner Einstellungspflicht unterliegen. 
Was: Rampen, Eingangstüren, Einbau von Liften, Überwindung von Niveauunterschieden, Leitsysteme, Antirutschbeschichtungen, Ausstattung von  Sanitärräumen, Adaptierung von Webseiten, Onlineplattformen, die helfen Barrieren zu überwinden, Nachrüstung von Liftanlagen. Pauschalabgeltung in Höhe von 25 % der Gesamtkosten.
 
Wie:
Online-Antrag auf Gewährung einer Förderung für Dienstgeber*innen beim Sozialministerium
 
Wann:
Laufend
 
Jahresprogrammförderung für Konzertveranstalter*innen und Musiktheater
Wer:
Vereine, kunstschaffende Selbstständige sowie kunstschaffende natürliche Personen. Förderung von österreichischen Konzertveranstalter*innen, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können.
 
Was:
Teilfinanzierung des künstlerischen Programms.
Wie: Online-Antrag sowie postalisch über das Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport.
 
Wann:
Spätestens am 31. Oktober für Programme des Folgejahres.
 
Musikfonds - Produktionsförderung, Toursupport, Exportförderung
Wer:
Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben bzw. Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind. 

Was:
Der österreichische Musikfonds (finanziert durch den Bund sowie weiteren Institutionen der österreichischen Musikwirtschaft) bietet drei verschiedene Fördermodelle: 
 
1) Produktionsförderungen (Albumproduktionen, titelbezogene Förderungen im Umfang von mindestens drei Titeln)
Das eingereichte Projekt sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die Produktion darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein und darf geltende Rechte nicht verletzen. Auftragsproduktionen, insbesondere Werbungs- oder Filmmusik, sowie Samplerproduktionen werden nicht gefördert Gefördert werden maximal 50% der Produktionskosten (mit einem Maximalbetrag von 50.000 Euro). Die eingebrachten Eigenmittel können (teilweise) auch in Form von bewerteten Sach - und Personalleistungen (im Kalkulationsformular verkürzt "Eigenleistung" genannt) erbracht werden.
Ergänzend können Videoproduktions- und Marketingaufwendungen mit jeweils bis zu 5.000 Euro gefördert werden. 
 
2) Toursupport Inland 
Das Toursupport-Programm steht all jenen Künstlern und Bands offen, die bereits im Rahmen der Musikfonds-Produktionsförderung gefördert wurden. Die vom Musikfonds geförderte Produktion muss innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Tourneestart veröffentlicht worden sein. Die eingereichte Tournee muss in direktem Zusammenhang mit der geförderten Produktion stehen, d.h. vorrangig deren Promotion dienen.
 
Gefördert werden Live-Auftritte im Rahmen einer Tournee, die in Form von Konzerten, Festivalauftritten oder speziellen Einzelveranstaltungen (CD Release Party oä.) innerhalb Österreichs stattfinden, wobei unter Tournee eine Serie von Live-Auftritten  unter dem gleichen Programmtitel und innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten verstanden wird. Bezuschusst werden Künstlergagen sowie Positionen, die zur Realisierung und Bewerbung der Auftritte notwendig sind (Anmietung von technischem Equipment, Technikergagen, Plakatkosten, Reisekosten,  etc.). Die Bezuschussung erfolgt individuell je nach Gegebenheiten und Bedürfnissen und wird zweckgebunden und nach Aufwand abgerechnet. Bezuschusst werden maximal 1.000 Euro pro Konzert, insgesamt maximal 10.000 Euro pro Tournee.
 
3) Exportförderung  
Im Mittelpunkt der Export-Maßnahmen steht die Förderung von internationalen Showcases heimischer Künstler und die Entwicklung von Maßnahmen zur Verstärkung internationaler Verwertung öst. Repertoires. Der Österreichische Musikfonds versteht sich dabei als Impulsgeber für exportorientierte österreichische Labels, Agenturen und Künstler. 
Schwerpunkte sind u.a. eine regelmäßige österreichische Präsenz auf den größten Branchenplattformen Europas, wie dem Eurosonic Festival (NL), dem Great Escape Festival (UK) und dem Reeperbahn Festival (DE), aber auch zahlreichen kleineren Plattformen und genrespezifischen Musikmessen. Kooperationen mit heimischen Festivals wie dem Waves Vienna Festival oder dem Jazzfestival Saalfelden, Eigenveranstaltungen und Toursupport-Programme ergänzen die Aktivitäten.
 
Ausschlaggebend für eine Unterstützung sind die Qualität der Produktion, die Marktchancen im jeweiligen Territory, Verkaufserwartungen und bisherige Verkaufserfolge in dem Territory, Booking / Tourerwartung sowie die geplanten Marketingaktivitäten des Labels. 
 
Wann:
13.04.2023, 17.08.2023, 16.11.2023 (jeweils für die Produktionsförderung) bzw. 19.4.2023 , 7.6.2023, 4.10.2023 (jeweils für die Toursupportförderung)
 

Förderungen der Bundesländer

Die Förderangebote der Bundesländer sind sehr unterschiedlich, meist werden Konzerttätigkeiten gefördert, teilweise auch Tonträgerproduktionen. Auf Gemeindeebene sind die Aussichten auf Unterstützung oftmals noch vielversprechender, gerade in kleineren Gemeinden ist die Anzahl der Mitbewerbenden gering. Die seltenen Möglichkeiten der Gemeinden, sich mit kulturellen Vorhaben zu schmücken, werden daher gerne genutzt.

Link: Informationen zu Förderungen der Bundesländer

Förderungen der Verwertungsgesellschaften

Wenn die Künstler*innen eurer Veranstaltungen bei der AKM gemeldet sind, könnt ihr unter Umständen Förderungen der Verwertungsgesellschaften beziehen.

GFÖM - Gesellschaft zur Förderung Österreichischer Musik
Wer:
Verbände, Organisationen und sonstige Musikinstitutionen
 
Was:
Veranstaltungen, Ensembles, die überwiegend zeitgenössische österreichische Musik aller Sparten von lebenden UrheberInnen präsentieren. Wettbewerbe im Bereich Musik oder Musik/ Wort, Präsentation österreichischer Musik bei nationalen und internationalen Musikmessen, Musikkongressen, Tagungen, etc.
 
Wie:
Über das Online Portal der GFÖM
 
SKE - Soziale und kulturelle Einrichtungen
Wer:
Die SKE vergibt Kunst- & Kulturförderungen direkt an oder zu Gunsten von zeitgenössischen Komponist*innen, die Urhebertantiemen über die austro mechana erhalten.
 
Was:
Aufführungen: Jahres- und Festivalprogramme von Veranstaltern (Konzerte mit Eintritt)
Nicht möglich sind Anträge zu Gratiskonzerten und Einzelkonzerten.
 
Wann:
Die Beiratstermine finden aktuell drei Mal jährlich statt. Sie sind auf der Website der SKE veröffentlicht.
 
Wie:
Schriftlicher Förderantrag, formlos (kein Formular), per E-Mail oder Brief mit Name und Adresse, eMail- und Telefonkontakt
 

Förderungen EU / International

Creative Europe Programme (CREA) - European Cooperation Projects
Wer:
Die Einreichung muss von einem Konsortium mit mindestens drei, fünf oder zehn nicht-verbundenen Antragstellern aus unterschiedlichen Teilnahmestaaten der “European Cooperation Projects” erfolgen. Es sind ausschließlich juristische Personen (öffentlich oder privat) antragsberechtigt. 
 
Wofür:
Gefördert werden transnationale Kooperationsprojekte, die zu einem der folgenden Ziele beitragen:
 
Ziel 1 - Stärkung der transnationalen Schöpfung und Verbreitung europäischer Werke und Künstler*innen;
Ziel 2 - Innovation: Stärkung der Innovationsfähigkeit des europäischen
Kultur- und Kreativsektors und die Schaffung von Arbeitsplätze und Wachstum. 
 
Was:
Das EU Förderprogramm bündelt Maßnahmen zur Unterstützung des europäischen Kultur- und Kreativsektors, wie bspw. Architektur, Archive, Bibliotheken, Museen, Kunsthandwerk, audiovisuelle Medien (einschließlich Film, Fernsehen, Videospiele und Multimedia), Kulturerbe, (Mode-)Design, Festivals, Musik, Literatur, darstellende Kunst, Bücher, Verlagswesen, Radio und bildende Kunst.

Gefördert werden dabei transnationale Projekte, an denen kulturelle und kreative Organisationen aus verschiedenen Teilnahmestaaten beteiligt sein müssen. Die Projekte können wiederum einen oder mehrere Kultur- und Kreativbereiche gemeinsam umfassen. 
 
Je nach Anzahl der beteiligten Organisationen können kleine, mittlere oder große Projekte unterstützt werden. 
Es stehen Mittel für drei Kategorien von Projekten zur Verfügung:
 
Kategorie 1: Kleinere Projekte mit mindestens drei teilnehmende Einrichtungen aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern (max. 200 000 Euro bzw. 80% Förderquote)
Kategorie 2: Mittelgroße Projekte mit mindestens fünf Einrichtungen aus fünf verschiedenen förderfähigen Ländern (max 1 Million Euro bzw. 70% Förderquote)
Kategorie 3: Großprojekte: mindestens zehn Einrichtungen aus zehn verschiedenen förderfähigen Ländern (max 2 Millionen Euro bzw. 60% Förderquote) 

Die eingereichten Programme dürfen die Höchstdauer von 48 Monaten nicht überschreiten. 
 
Mögliche Programmformate sind beispielsweise Festivals, Kunstmessen, Ausstellungen oder Performances.
 
Wann:
Einreichzeitraum ist von 17.11.2022 bis 23.02.2023, 17:00 Uhr
 
 
Allgemeine Infos zur Fördereinreichung sind hier zu finden. 
Einreichungen für die EU-Kulturförderprogramme benötigen ausreichend Vorlaufzeit - der Creative Europe Desk Austria ist die erste Anlaufstelle für weiterführende Informationen in Zusammenhang mit EU Kulturförderprogrammen. 

Die Vienna Club Commission befasst sich im
Auftrag der Wiener Geschäftsgruppen:

– Kultur und Wissenschaft
– Finanzen, Wirtschaft, Arbeit
   und 
Internationales
– Bildung, Jugend, Integration
   und Transparenz

Hauptfördergeberin

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