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Förderungen

Hier erhältst du als Betreiber:in, Veranstalter:in oder DJ einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten im Club- und Veranstaltungsbereich. Solltest du eine Beratung dazu benötigen, melde dich gerne über unser Beratungsformular bei uns!

Inhalt

Förderungen der Stadt Wien
Förderungen des Bundes
Förderungen der Bundesländer
Förderungen des Öst. Musikfonds
Förderungen der Verwertungsgesellschaften
Förderungen der EU / International

Förderungen der Stadt Wien

Stadt Wien Kultur (MA7): Musikförderung – Einzel- und Gesamtförderung
Seit 2018 legt die Stadt Wien Kultur verstärkten Fokus auf die Clubkultur und möchte diese weiter unterstützen. Mit der Musikförderung der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien werden Clubs bzw. Musikspielstätten, Ensembles, Orchester, Chöre und Projekte wie Konzertveranstaltungen und Festivals auf hohem künstlerischen Niveau gefördert.
 
>>> In den letzten Jahren wurden Clubs, Veranstaltungen oder Festivals gefördert, wie Basstrace, Chelsea, czirp czirp, celeste, FLUCC, Hyperreality, Loft, Nachtigall Podcast, Parken, rhiz, RRRIOT, Sounds Queer?, Struma+Iodine, Viennese Soulfood, Viper Room und V.LAN Radio. 
 
Wer:
Antragsberechtigt sind natürliche volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Wien sowie Einzelunternehmen, juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien. Nicht antragsberechtigt sind noch in Ausbildung befindliche Personen (Studierendenstatus inklusive Doktoratsstudium/PhD).
 
Hinweis: Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen.
 
Was:
  • Einzelförderung: Förderung für ein zeitlich abgegrenztes und sachlich bestimmtes Vorhaben.
  • Gesamtförderung: Förderung für die Jahrestätigkeit der Förderwerbenden innerhalb eines im Fördervertrag bestimmten Zeitraumes.  Sie deckt die Kosten oder einen Teil der Kosten, die nach Abzug allfälliger Einnahmen verbleiben, um die Jahrestätigkeit durchführen zu können. Eine Gesamtförderung kann für ein Jahr oder für mehrere Jahre vergeben werden. Eine Gesamtförderung für mehrere Jahre kann nur bei laufender Gesamtförderung und nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat beantragt werden. 
Einreichfristen:
Einzelförderungen
  •  Ab 2027: Bis 8 Wochen vor Beginn des Vorhabens/der Veranstaltung: für Vorhaben bis 3.000 Euro
  • 15.08.2026 bis 15.10.2026, 24 Uhr: für Vorhaben ab 3.001 Euro im nächsten Jahr
Gesamtförderungen
  • 15.08.2026 bis 15.09.2026, 24 Uhr: für Vorhaben im nächsten Jahr
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der MA 7 möglich. Beachtet bei der Einreichung die Fair Pay Prinzipien, sowie den Code of Ethics der Stadt Wien.
 
Links:
Stadt Wien Kultur (MA7): Musikförderung – Kompositionsförderung
Mit der Kompositionsförderung der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien werden Kompositionsvorhaben aus den Bereichen Neue Musik, Improvisation und Elektronik, Musikdrama (Oper, Musiktheater, Film), genreübergreifende Gegenwartsmusik und Jazz, die noch nicht uraufgeführt wurden, gefördert.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Wien mit abgeschlossenem Studium oder professionelle kompositorische Tätigkeit (Lebenslauf) nachweisen können.

Was:
  • Gefördert werden ausschließlich neue Kompositionen, die noch nicht uraufgeführt wurden
  • Kompositionen aus den Bereichen Neue Musik, Improvisation und Elektronik, Musikdrama (Oper, Musiktheater, Film), genreübergreifende Gegenwartsmusik, Jazz.
Einreichfristen:
  • 01.03. bis 15.04., 24 Uhr: für Vorhaben im 2. Halbjahr
  • 01.10. bis 16.11., 24 Uhr: für Vorhaben im 1. Halbjahr des nächsten Jahres
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der MA 7 möglich. Beachtet bei der Einreichung den Code of Ethics der Stadt Wien.
Stadt Wien Kultur (MA7): Musikförderung – Arbeitsstipendium Komposition
Durch das Arbeitsstipendium Komposition der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien wird das kompositorische Schaffen einer oder mehrerer komplexer Kompositionen gefördert.

Wer:
Antragsberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die ein einschlägiges Studium abgeschlossen haben oder professionelle kompositorische Tätigkeit (Lebenslauf) nachweisen können und seit mindestens 3 Jahren ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

Was:
  • Gefördert wird das kompositorische Schaffen einer oder mehrerer komplexer Kompositionen mittels 12 Stipendien in der Höhe von jeweils 18.000 Euro jährlich.
  • Die Auszahlung des Arbeitsstipendiums erfolgt monatlich zu je 1.500 Euro im Zeitraum von Jänner bis Dezember.
Einreichfristen:
  • 01.06.2026 - 30.06.2026, 24 Uhr
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der MA 7 möglich. Beachtet bei der Einreichung den Code of Ethics der Stadt Wien.
Stadt Wien Kultur (MA7): Kulturinitiativen – Einzel- und Gesamtförderungen
Durch die Kulturinitiativen der Kulturabteilung MA7 der Stadt Wien werden spartenübergreifende Aktivitäten, Projektreihen und Räume gefördert, die professionelles Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, über die Bezirke hinaus von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind natürliche volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Wien sowie Einzelunternehmen, juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien.
 
Hinweis: Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen.
 
Was:
Gefördert werden im Bereich der Kulturinitiativen spartenübergreifende Aktivitäten, Projektreihen und Räume, die professionelles Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, über die Bezirke hinaus von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden.

Im Fokus der Förderung stehen künstlerische Vorhaben, die interkulturell sind, das soziale Miteinander anregen, die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abbilden, einen inklusiven Ansatz zu Kunst und Kultur begünstigen und den Zugang zu Kulturangeboten allen Wiener:innen ermöglichen.

Der künstlerische Schwerpunkt der Vorhaben sollte keinem anderen Fachreferat der Fördergeberin überwiegend zugeordnet werden können.
 
Einreichfristen:
  • Bis 8 Wochen vor Beginn des Vorhabens/der Veranstaltung: 
    • Einzelförderung bis 3.000 Euro
  • Bis 02.03.2026:
    • Einzelförderung für Vorhaben ab 3.001 Euro im 2. Halbjahr
  • Bis 30.09.2026:
    • Einzelförderung für Vorhaben ab 3.001 Euro im 1. Halbjahr des nächsten Jahres
    • Einzelförderungen  für Vorhaben, die im 1. Halbjahr des nächsten Jahres starten und im 2. Halbjahr enden
    • Gesamtförderung für Vorhaben im nächsten Jahr
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der MA 7 möglich.
Stadt Wien Technische Stadterneuerung (MA 25):
WieNeu+ Grätzlmarie
Mit dem eigenen Budget von WieNeu+, der Grätzlmarie, bekommen Bewohner:innen die Möglichkeit ihr Wohnumfeld oder ihr Grätzl klima- oder zukunftsfit zu gestalten. Dabei werden große und kleine Aktivitäten, die der Gemeinschaft zugutekommen und so zu einem lebenswerten Grätzl beitragen, gefördert.
 
 
Wer:
Einreichen können Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Hausgemeinschaften oder Eigentümer:innen, die einen Bezug zum WieNeu+ Programmgebiet haben, zum Beispiel, indem sie dort wohnen oder arbeiten.

Was:
Gefördert werden große und kleine Aktivitäten, die eine positive soziale und ökologische Wirkung haben, der Allgemeinheit zugutekommen und keine kommerziellen Zwecke verfolgen. Der Kreativität sind hierbei keine Grenzen gesetzt: Rad für die Hausgemeinschaft, Grätzlfest, Reparatur-Cafés, Sandkiste im Innenhof etc.
 
Projekte im Umfang von 500 bis 8.000 Euro, maximale Fördersumme pro Projekt: 30.000 Euro. 

Einreichfristen:
Einreichfristen für Programmgebiet Hernals:
13.2., 15.5., 15.10.2026
 
Wie:
Einreichungen können über das Online-Einreichformular, oder schriftlich im Büro der Gebietsbetreuung Stadterneuerung abgegeben werden.
 
Hinweis:
Vor Einreichung des Antrags muss verpflichtend eine telefonische oder persönliche Beratung durch das Team des GB*Stadtteilbüros durchgeführt werden. Der spätest mögliche Beratungstermin für die kommende Einreichfrist ist der 13.10.2026. Weitere Informationen sind hier zu finden. 
Förderung Kunst im öffentlichen Raum (KÖR)
Mit der Förderung Kunst im öffentlichen Raum verfolgt Kunst im öffentlichen Raum GmbH (KÖR) seine Aufgabe den öffentlichen Raum der Stadt Wien mit permanenten oder temporären, künstlerischen Projekten und die Auseinandersetzung mit künstlerischen Projekten im urbanen Raum zu beleben.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind volljährige natürliche Personen (Künstler:innen, Kurator:innen), Personengemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften und Gesellschaften nach bürgerlichem Recht), juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften, Organisationen oder Institutionen, die Kunstprojekte im öffentlichen Raum initiieren oder durchführen.
 
Was:
Eingereicht werden können künstlerische Einzelvorhaben - insbesondere temporäre - im Bereich der bildenden Kunst, die sich mit dem öffentlichen Raum der Stadt Wien, dessen gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten auseinandersetzen und die Identität der Stadt wie ihrer Stadtteile prägen. Mittels aller künstlerischen Medien und Methoden soll Raum für Inklusion, Partizipation und Diskurs geschaffen werden.
Ein Produktionskostenersatz wird in der maximalen Höhe von € 10.000,- exklusive Umsatzsteuer in einem einstufigen Verfahren gewährt.
Bei Projekten über € 10.000.-, bis zu einer maximalen Höhe von € 100.000,- exklusive Umsatzsteuer wird in einem zweistufigen Verfahren entschieden.
 
Einreichfristen:
Es gibt drei Einreichtermine pro Jahr: 15.01., 15.05., 15.09.2026
Nächster Einreichzeitraum: 15.08.2026 bis 15.09.2026
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-KÖR-Einreichformular möglich. Weitere Infos sind in den Förderrichtlinien zu finden.
kültüř gemma! Stipendienprogramm.
Das Stipendienprogramm von kültüř gemma! fördert jährlich künstlerische Arbeiten von BI_PoC und Migrant:innen. Die Stipendiat:innen werden dabei über ein halbes Jahr hinweg ideell und finanziell gefördert, um ein Projekt umzusetzen.
 
Wer:
Die Kandidat:innen bewerben sich mit einem Konzept für ein Projekt, das innerhalb des Förderzeitraums umzusetzen ist. In Frage kommen alle künstlerischen Sparten und Genres. Eine jährlich wechselnde Jury sichtet die Bewerbungen und vergibt die Stipendien.

Was:
kültüř gemma! vergibt jährlich vier sechsmonatige Arbeitsstipendien, die mit monatlich 1.300 Euro dotiert sind. Die Kandidat:innen bewerben sich mit einem Konzept für ein Projekt, das innerhalb des Förderzeitraums umzusetzen ist.

Einreichfristen:
Open Calls werden auf der Website von kültüř gemma! bekanntgegeben.
Stadt Wien Kultur (MA7):
Förderprogramm Bau- und Investitionskostenzuschuss
Im Vordergrund des Förderprogramms der Bau- und Investitionskostenzuschüsse der Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7) steht das Ziel, die Vielfalt der Infrastruktur der Wiener Kulturlandschaft sicherzustellen.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Wien, eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien, Einzelunternehmen mit Sitz in Wien.
 
Was:
Gefördert werden zeitlich abgegrenzte und sachlich bestimmte Bau- und Investitionsvorhaben von kulturellen Institutionen und Vereinigungen durch finanzielle Zuschüsse. Die geförderten Objekte müssen sich in Wien befinden.
Ein öffentliches Interesse ist notwendig: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
 
Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit dem geförderten Vorhaben in Zusammenhang stehen. Die Kosten werden in dem Ausmaß gefördert, das zur Erreichung des Förderzwecks unbedingt erforderlich ist.
 
Einreichfristen:
Es kann laufend eingereicht werden.
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der MA7 möglich. Beachtet bei der Einreichung den Code of Ethics der Stadt Wien.
Stadt Wien Bildung und Jugend (MA13) und WASt:
"Queerer Kleinprojektetopf"
Durch den "Queeren Kleinprojektetopf" fördern MA13, Bildung- und Jugenabteilung der Stadt Wien, und die Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) innovative, qualitative und neue Projektvorhaben zur Bekämpfung und zum nachhaltigen Abbau von bestehenden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität und die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft.
 
>>> So wurde im Jahr 2021 etwa das "Pink Noise Weekend 2021" des Vereins Pink Noise gefördert, ein musikalischer sicherer Ort für Empowerment im queer-feministischem Kontext.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Unternehmen, juristischen Personen und im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften mit Sitz in Wien.
 
Was:
Gefördert werden zeitlich abgegrenzte und sachlich bestimmte Kleinprojekte gemeinnütziger Organisationen in Wien im LGBTIQ-Bereich bis zu 5.000 Euro.
 
Einreichfristen:
Einreichungen für den Queeren Kleinprojektetopf waren von 4.12.2025 bis 31.1.2026 möglich.
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular möglich.


Hinweis:
1. Hier können laufend Informationen zu Förderung von Organisationen, Maßnahmen und Projekten im LGBTIQ-Bereich gefunden werden.
2. Hier können sich Vereine im LGBTIQ-Bereich eine Jahresförderung für ihre kontinuierliche Arbeit beantragen.
 Stadt Wien Bildung und Jugend (MA13) und WASt:
"Wiener Regenbogenmonat Juni 2026"
LGBTQ-Event- und Veranstaltungsprojekte im Rahmen des Wiener Regenbogenmonats Juni, die zur Sichtbarmachung, Vernetzung und Förderung gesellschaftlicher Akzeptanz beitragen, werden durch den "Wiener Regenbogenmonat Juni 2026" durch die Stadt Wien gefördert.
 
>>> 2025 wurde etwa das "Queer Safe Spaces" des Vereins Rollwerk - eine queere Kulturveranstaltung mit Filmscreening und einer Podiumsdiskussion zum LGBTIQ-Thema aus der Skater-Szene gefördert.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Unternehmen, juristischen Personen und im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften mit Sitz in Wien.

Was:
Es können sowohl Einzelförderung als auch Gesamtförderung beantragt werden. Die Einzelförderung gilt für ein klar abgegrenztes Projekt/Maßnahme, z.B. ein einzelnes Event oder eine Investition. Die Gesamtförderung deckt ganz oder teilweise die laufenden Kosten eines bestimmten Tätigkeitsbereichs oder der gesamten Organisation, z.B. Jahres- oder Basisförderung, welche in der Regel nur für ein Jahr bewilligt werden.
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Förderbedarf sowie den zur Verfügung stehenden, insbesondere budgetären, Ressourcen der MA13 der Stadt Wien.
 
Gefördert werden Projekte, die insbesondere eine oder mehrere Zielsetzungen verwirklichen, wie unter anderem welche, die die Regenbogenparada sinnvoll ergänzen und die Emanzipation und gleichberechtigte Teilhabe von LGBTQ-Personen an der Gesellschaft fördern. Weitere Informationen zu Zielsetzungen finden sie hier.

Einreichfristen:
Einreichungen für das Jahr 2026 waren von 4.12.2025 bis 31.1.2026 möglich.

Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular möglich.

 
Hinweis:
1. Hier können laufend Informationen zu Förderung von Organisationen, Maßnahmen und Projekten im LGBTIQ-Bereich gefunden werden.
2. Hier können sich Vereine im LGBTIQ-Bereich eine Jahresförderung für ihre kontinuierliche Arbeit beantragen.
 
Stadt Wien Frauenservice (MA 57):
Fördercall frauenspezifischer Aktivitäten
Durch den Fördercall frauenspezifischer Aktivitäten des Frauenservices der Stadt Wien (MA 57) sollen Mädchen und Frauen, die noch immer aufgrund ihres Geschlechts in vielen Bereichen des täglichen Lebens und in verschiedenster Form benachteiligt werden, durch gezielte Förderung unterstützt und die Nachteile ausgeglichen werden.
 
Die Angebote und Projekte der geförderten Vereine und Organisationen sollen einen Beitrag zu Chancengleichheit, Schutz
vor Gewalt und Diskriminierung leisten, sowie dazu beitragen, dass Frauen sicher, unabhängig und selbstbestimmt in Wien leben können.

Wer:
Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Wien.

Was:
Unterstützt werden zeitlich abgegerenzte und sachlich bestimmte Vorhaben (Einzelförderung), wie etwa ein bestimmtes Projekt, die Durchführung einer Veranstaltung oder das Abhalten einer Ausstellung. Das Voraben muss in inhaltlicher, institutioneller und geografischer Sicht einen Bezug zur Stadt Wien aufweisen. Die Projektlaufzeit soll zwischen dem 01.10.2026 und dem 31.09.2027 liegen. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro.

Einreichzeitraum:
01.07.2026 - 31.09.2026

Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular für Kleinprojektförderungen bzw. für Jahresförderungen möglich.
 
Stadt Wien Frauenservice (MA 57):
Jahresförderung frauenspezifischer Aktivitäten
 Durch die Jahresförderung frauenspezifischer Aktivitäten vergibt die Stadt Wien (MA 57) finanzielle Unterstützung an gemeinnützige Organisationen, insbesondere an Vereine, die frauenspezifische Aktivitäten in Wien durchführen. Die geförderten Angebote und Veranstaltungen richten sich vorrangig an Mädchen und Frauen sowie an Personen, die aufgrund diskriminierender Geschlechterrollen oder Geschlechternormen gesellschaftliche Benachteiligungen erfahren.

>>> 2024 wurden im Rahmen der Jahresförderungen frauenspezifischer Aktivitäten unter anderem Angebote der CheckART und der Frauen*beratung Notruf bei sexueller Gewalt unterstützt.

Wer:
Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Wien.

Was:
Gefördert werden gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte Einrichtungen, vorzugsweise Vereine. Förderungen erhalten nur jene Projekte und Einrichtungen, die ihre Wirkung auf Wien beziehen.
 
Bei der Erstellung des Finanzplanes muss beachtet werden, dass eine Förderung durch das Frauenservice Wien an das Kalenderjahr gebunden ist und nicht jahresübergreifend erfolgen kann. Der Finanzplan muss daher für einen Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. Dezember erstellt werden.

Einreichfristen:
Bei der Erstellung des Finanzplanes muss beachtet werden, dass eine Förderung durch das Frauenservice Wien an das Kalenderjahr gebunden ist und nicht jahresübergreifend erfolgen kann. Der Finanzplan muss daher für einen Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. Dezember erstellt werden.

Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der Stadt Wien möglich.
 
Dezentrale Bezirkskulturförderung
Mithilfe der dezentrale Bezirkskulturförderung  wollen die Bezirke der Stadt Wien die Vielfalt und Infrastruktur der Wiener Kulturlandschaft sicherstellen.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind Vereine, Schulen, Religionsgemeinschaften und sonstige Institutionen mit Sitz in Wien sowie natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Wien. (Wiener Kulturschaffende, Kunst- und Kulturinstitutionen und Vereine aller Kunstrichtungen.)
 
Was:
Die Bezirke fördern Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung (bisher "Projektförderung") und Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung (bisher "Jahresförderung"). Unterstützt werden Stadtteilkultur-Projekte, Aktivitäten, die einen Bezug zu einzelnen Bezirken haben sowie interkulturelle Projekte und Vorhaben. Im Fokus steht dabei, das soziale Miteinander im Bezirk zu fördern sowie die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abzubilden.
 
Einreichfristen:
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin, jedoch spätestens bis Ende Oktober des laufenden Jahres gestellt werden. Die Fristen und Termine der Kulturkommissionen in den Bezirken sind unterschiedlich.
 
Ab 1. November können nur Anträge für Förderungen von Vorhaben im nächsten Jahr gestellt werden.
 
Wie:
Der Antrag kann online gestellt werden. Wir empfehlen vorab Kontakt mit der Kulturkommission des Bezirkes aufzunehmen um euer Anliegen zu besprechen.
 
Hinweis: Beachtet bei der Einreichung den Code of Ethics.

 
CASH.FOR.CULTURE (MA7 und MA 13)
Um speziell die Bedürfnisse und Potentiale von Jugendlichen zu fördern, bietet die Stadt Wien mit CASH.FOR.CULTURE ein entsprechendes Förderprogramm an.

Das Förderprogramm wird von Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk durchgeführt und von den Magistratsabteilungen 7 (Kultur) und 13 (Bildung und außerschulische Jugendbetreuung), sowie den Vereinen der Wiener Jugendarbeit und den Wiener Gebietsbetreuungen Stadterneuerung unterstützt.

>>> In den letzten Jahren wurden im Rahmen dieses Programms junge Künstler:innen unter anderem bei der Umsetzung von Musikvideos, Performances oder Filmen gefördert.
 
Wer:
Antragsbrechtigt sind Personen zwischen 13 und 23 Jahren mit Wohnsitz in Wien. 
 
Was:
Mit CASH.FOR.CULTURE haben junge Menschen im Alter von 13 bis 23 Jahren die Möglichkeit, für ihre Kunst- und Kulturprojekte unkompliziert und schnell eine Unterstützung von maximal 1.000 Euro zu bekommen.

Für die erfolgreiche Projekteinreichung benötigen die Antragsstellenden eine Betreuung durch eine:n bereitgestellten Coach:in. 

Einreichfristen: 
Projekteinreichungen für das Jahr 2026 sind ab 1. Jänner 2026 möglich.

Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der Basis.Kultur.Wien möglich.

Förderungen der Wirtschaftsagentur Wien

Förderung Lebendiges Grätzl (Wirtschaftsagentur Wien)
Durch die Förderung Lebendiges Grätzl der Wirtschaftsagentur Wien sollen Ergeschoßzonen in Wien gestärkt und belebt werden. Unterstützt werden Projekte, die zur Revitalisierung leerstehender Geschäftslokale, zur Verbesserung des Angebotsmix im Grätzl sowie zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität beitragen. Zusätzlich sollen wirtschaftliche Effekte wie Standortstabilität, Umsatzsteigerung und die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen erzielt werden.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind Wiener Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und max. 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, sowie Unternehmensgründer:innen, Voraussetzung ist ein Geschäftslokal in Erdgeschoßlage mit regelmäßigem Kund:innenverkehr.
 
Was:
Gefördert werden bauliche Maßnahmen (z. B. Fassade, Verglasung, Sanitär, Elektrik, Barrierefreiheit), Investitionen in Geräte, Maschinen und Geschäftseinrichtung, Digitalisierungsmaßnahmen (z. B. Warenwirtschaftssysteme, Prozessdigitalisierung, IT-Sicherheit, KI-Lösungen), sowie externe Dienstleistungen.
 
Max. Fördersumme: 20.000 Euro pro Unternehmen und max. eine Förderzusage während des Geltungszeitraumes.
Förderquote: 35%  für Leerstandsprojekte, 35% für Projekte im Zielgebiet Ottakring und 25% für sonstige Projekte.
Voraussetzung bei Leerstandsprojekten ist ein ununterbrochener Leerstand des Geschäftslokals seit mindestens sechs Monaten zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Mindestprojektgröße: 7.500 Euro.
 
Einreichfristen:
Einreichzeitraum ist von 01.03.2026 bis 31. 12.2026. Die Bewertung der eingereichten Projekte erfolgt laufend.
 
Wie:
Einreichungen sind nach vorheriger Registrierung über das Online-Einreichformular der Wirtschaftsagentur möglich.
Förderung Lebensqualität Wien (Wirtschaftsagentur Wien)
Durch die Förderung Lebensqualität Wien der Wirtschaftsagentur Wien sollen soziale Innovationen, neue Produkte und Geschätfsmodelle, die zu einem positiven gesellschaftlichen Wandel führen, gefördert werden.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmensgründer:innen. Als Projektpartner:innen aber auch Universitäten, Fachhochschulen, Vereine sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder Einrichtungen aus dem Bildungs- und Sozialbereich.
 
Was:
Gefördert werden Personalkosten, Beratungs- und Entwicklungskosten, Investitionskosten für neue Maschinen und Anlagen sowie bauliche Maßnahmen. 
 
Max. Fördersumme: 150.000 Euro pro Projekt
Förderquote: max. 50%
Mindestprojektgröße: 20.000 Euro
Projektdauer: 2 Jahre.
Bonus: Gründungsbonus (5.000 Euro - Wenn im Rahmen des Projektes ein Unternehmen gegründet wird) und Frauenbonus (5.000 Euro - Wenn das Vorhaben von einer dafür qualifizierten Frau geleitet wird). 
 
Einreichfristen:
Einreichzeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2026
Nächste Einreichstichtage: 31.08.2026, 31.12.2026
 
Wie:
Einreichungen sind nach vorheriger Registrierung über das Online-Einreichformular der Wirtschaftsagentur möglich.
Creatives for Vienna - Making Spaces (Wirtschaftsagentur Wien)
Creatives for Vienna – Making Spaces unterstützt Konzepte, die konkrete Außenräume in Wien neu denken und damit aktiv zur Lebensqualität für alle in der Stadt beitragen. Der Wettbewerb findet in Kooperation mit der Klima Biennale Wien statt. Ausgewählte prämierte Projekte erhalten die Chance sich während der Klima Biennale vom 9. April bis 26. Mai 2026 zu präsentieren.

Gesucht wurden kreative Konzepte, die sich auf einen konkreten Außenraum in Wien beziehen – etwa öffentliche, halböffentliche Flächen oder Brachen – und diesen Ort so gestalten, dass Menschen dort zusammenkommen, sich begegnen, austauschen können. Ob durch gestalterische Maßnahmen wie flexible Möbel, Begrünung oder Beleuchtung, durch inhaltliche Formate wie Mitmachaktionen, Veranstaltungen oder Performances – oder eine Kombination aus beidem: Ziel ist es, städtische Freiräume neu zu denken, zugänglich zu machen und lebendig zu gestalten. Gefördert wurden 10 Konzepte mit je 15.000 Euro.
 
Zu den prämierten Projekten (2025) zählt beispielsweise "VIA TANKE" von Lukas Lex, Elisabeth Utz, Lukas Kobel und Jakob Glaser, die eine ehemalige Tankstelle in einen Grätzl-Treffpunkt umfunktioniert haben.
 
Einreichfristen:
Die Einreichmöglichkeiten für 2026 sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Die Termine werden auf der Website der Wirtschaftsagentur bekanntgegeben.
 
Förderung Kreativwirtschaft Projekt (Wirtschaftsagentur Wien)
Durch das Förderprogramm Kreativwirtschaft Projekt der Wirtschaftsagentur Wien soll die Entwicklung von kreativwirtschaftlichen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen erleichtert, die vorhandenen Strukturen gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Kreativwirtschaft erhöht werden.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Gründer:innen aus der Kreativwirtschaft. Dazu zählen Unternehmen sowie Gründer:innen, die in der Kreativwirtschaft (Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft und Verlagswesen) tätig sind.
 
Was:
Gefördert werden Personalkosten, Sach- und Materialkosten, Kosten für Maßnahmen zur Schulung von sowohl Arbeitnehmer:innen, als auch geber:innen, Anschaffungen von technischen Anlagen und Maschinen, Software-Lizenzen, Schutzrechten sowie Reise- und Personalkosten. 
 
Max. Fördersumme: 200.000 Euro
Förderquote: 50 % 
Mindestprojektgröße: 10.000 Euro
Max. Projektdauer: 2 Jahre
Bonus: Gründungsbonus (5.000 Euro - Wenn im Rahmen des Projektes ein Unternehmen gegründet wird) und Frauenbonus (10.000 Euro - Wenn das Vorhaben von einer dafür qualifizierten Frau geleitet wird)
 
Einreichfristen:
Nächste Einreichstichtage: 31.08.2026, 31.12.2026

Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der Wirtschaftsagentur Wien möglich. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen.
Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt (Wirtschaftsagentur Wien)
Durch die Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt der Wirtschaftsagentur Wien sollen bestehende Unternehmen aus der Kreativwirdschaft bei der Erschließung von neuen Märkten oder Zielgruppen sowie beim Aufbau von neuen Vertriebswegen gefördert werden.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind bestehende kleine, mittlere und große Unternehmen, die in der Kreativwirtschaft (Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft und Verlagswesen) tätig sind.
 
Was:
Gefördert werden Personalkosten, externe Dienstleistungen wie etwa Schulungen, Beratungen oder Marketing- und Vertriebskosten für Ihren Markteintritt, materielle und immaterielle Investitionskosten (zum Beispiel Software-Lizenzen, neue Maschinen und Ausrüstung) sowie Reisekosten. 
 
Max. Fördersumme: 50.000 Euro
Förderquote: 50 % 
Mindestprojektgröße: 5.000 Euro
Max. Projektdauer: 2 Jahre
Bonus: Frauenbonus (5.000 Euro - Wenn das Vorhaben von einer dafür qualifizierten Frau geleitet wird)
 
Einreichfristen:
Nächste Einreichstichtage: 30.06.2026 und 31.12.2026

Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der Wirtschaftsagentur Wien möglich. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen.
Förderung Gründungsstipendium (Wirtschaftsagentur Wien)
Mit dem Gründungsstipendium der Wirtschaftsagentur Wien werden Gründer:innen bei deren innovativen Vorhaben unterstützt.  Durch das Stipendium können Sie sich sechs Monate komplett auf deren Gründung konzentrieren, sich in Expert:innen-Coachings Gründungswissen aneignen und sich auf den begleitenden Netzwerkveranstaltungen mit anderen Gründer:innen austauschen.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind Personen mit einer innovativen und skalierbaren Gründungsidee, die aktuell keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, weder am Unternehmensgründungsprogramm des Arbeitsmarktservice teilnehmen noch AMS Geldleistungen beziehen und seit mindestens 6 Monaten nachweislich über einen Hauptwohnsitz oder mindestens einem Jahr über einen Nebenwohnsitz in Wien verfügen (das Ausstellungsdatum der Meldebestätigung darf nicht älter als 1 Monat sein).
 
Was:
Pro Gründungsidee können bis zu drei Personen am Gründungsstipendium teilnehmen. Während der sechsmonatigen Förderdauer erhalten die Gründer:innen jeweils 8.000 Euro pro Person zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Gründungsstipendium gibt es nur in Kombination mit Coaching-, Beratungs- und Netzwerkangeboten sowie der Teilnahme am Founders Lab der Wirtschaftsagentur Wien.
 
Einreichfristen:
15.07.2026 bis 15.09.2026

Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der Wirtschaftsagentur Wien möglich.

Förderungen des Bundes

Bei vielen Förderungen des Bundes ist zu beachten, dass diese „nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften“ bewilligt werden. Das bedeutet, dass andere Gebietskörperschaften wie Bundesländer, Städte etc. ebenfalls Förderungen auszahlen müssen, um für Förderungen des Bundes infrage zu kommen. Die Zusagen der regionalen Fördergeberstellen müssen bei der Antragstellung noch nicht vorgelegt werden, sondern können nachgereicht werden.

Jahrestätigkeitsförderung im Bereich Musik
Mit folgender Förderung des BMWKMS wird die Jahrestätigkeit von Veranstaltenden von Konzerten und Musiktheater, sowie österreichische Orchester und Musikensembles, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können, unterstützt.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind Organisationen (juristische Personen) mit Sitz in Österreich.
 
Was:
Das BMWKMS bietet Teilfinanzierungen des künstlerischen Programms und fördert subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften. Die Bemessung der Bundesleistung erfolgt im Verhältnis zu den Regionalförderungen.
 
Einreichfristen:
Bis 15. Oktober
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der BMWKMS möglich.
Förderung von Festivals und Festspielen im Bereich Musik
Mit folgender Förderung unterstützt das BMWKMS in Österreich stattfindende Festivals und Festspiele im Bereich Musik und Musiktheater.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind Organisationen (juristische Personen) mit Sitz in Österreich.
 
Was:
Das BMWKMS bietet Teilfinanzierungen des künstlerischen Programms und fördert subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften. Die Bemessung der Bundesleistung erfolgt im Verhältnis zu den Regionalförderungen.
 
Einreichfristen:
Festivals mit Durchführung ab folgenden Jänner: 15. Oktober
Festivals mit Durchführung ab folgenden Juli: 15. März

Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der BMWKMS möglich.
Jahrestätigkeitsförderung im Bereich darstellende Kunst
Mit folgender Förderung des BMWKMS wird die Jahrestätigkeit von Theaterbetrieben sowie von freien Gruppen in den Bereichen Theater, Tanz und Performance, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können unterstützt.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind Organisationen (juristische Personen) mit Sitz in Österreich und kontinuierlicher künstlerischer Tätigkeit. Bühnen müssen zumindest 100 Spieltage und eine Neuproduktion vorweisen. Freie Gruppen benötigen zumindest zwei in Österreich aufgeführte Neuproduktionen oder eine in Österreich aufgeführte Neuproduktion ergänzt durch umfassende Tourneetätigkeit im In- und Ausland.
 
Was:
Das BMWKMS bietet Teilfinanzierungen des künstlerischen Programms und fördert subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften. Die Bemessung der Bundesleistung erfolgt im Verhältnis zu den Regionalförderungen.
 
Einreichfristen:
Einreichfrist ist bis 30. September
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular des BMWKMS oder über das Transparenzportal des BMWKMS möglich.
Förderung von Festivals und Festspielen im Bereich darstellende Kunst
Mit folgender Förderung des BMWKMS werden in Österreich stattfindende Festivals und Festspiele in den Bereichen Theater, Tanz und Performance unterstützt.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind Organisationen (juristische Personen) mit Sitz in Österreich.
 
Was:
Das BMWKMS bietet Teilfinanzierungen des künstlerischen Programms und fördert subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften. Die Bemessung der Bundesleistung erfolgt im Verhältnis zu den Regionalförderungen.
 
Einreichfristen:
Festivals mit Durchführung ab folgenden Jänner: 30. September
Festivals mit Durchführung ab folgenden Juli: 28. Februar
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular des BMWKMS oder über das Transparenzportal des BMWKMS möglich.
Projektförderung im Bereich Musik
Mit folgender Förderung des BMWKMS werden in Österreich umgesetzte Projekte im Bereich Musik und Musiktheater unterstützt.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind Organisationen (juristische Personen) mit Sitz in Österreich, sowie  Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich.
 
Was:
Das BMWKMS bietet Teilfinanzierungen des künstlerischen Programms und fördert subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften. Die Bemessung der Bundesleistung erfolgt im Verhältnis zu den Regionalförderungen.
 
Einreichfristen:
Projekte mit Durchführung ab folgenden Jänner: 15. Oktober
Projekte mit Durchführung ab folgenden Juli: 15. März 2026
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der BMWKMS möglich.
Reise- und Tourneeförderung im Bereich Musik
Mit folgender Förderung des BMWKMS werden Reisen und Tourneen von Musikschaffenden im In- und Ausland unterstützt.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind Organisationen (juristische Personen) mit Sitz in Österreich, sowie  Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich.
 
Was:
Gefördert werden Tourneen im Ausland (bzw. im In- und Ausland), oder in Österreich mit Auftritten in zumindest drei Bundesländern, sowie Reisen von Komponist:innen bei Uraufführungen im Ausland. Das BMWKMS bietet Teilfinanzierungen der anfallenden Reise- und Tourneekosten.
 
Einreichfristen:
Einreichfrist ist bis spätestens drei Monate vor Projektbeginn.
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der BMWKMS oder über das Transparenzportal des BMWKMS möglich.
Projektförderungen im Bereich darstellende Kunst
Mit folgender Förderung des BMWKMS werden in Österreich umgesetzte Projekte in den Bereichen Theater, Tanz und Performance unterstützt.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind Organisationen (juristische Personen) mit Sitz in Österreich, sowie  Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich.
 
Was:
Gefördert werden Neuproduktionen mit mindestens drei bestätigten Aufführungen (ohne Showings, öffentliche Proben udgl.) sowie Produktionen mit überwiegend österreichischem Produktionsanteil, die vorwiegend in Österreich produziert und aufgeführt werden. Das BMWKMS bietet Teilfinanzierungen des künstlerischen Programms und fördert subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften. Die Bemessung der Bundesleistung erfolgt im Verhältnis zu den Regionalförderungen.
 
Einreichfristen:
Projekte mit Durchführung ab folgendem Jänner: 30. September
Projekte mit Durchführung ab folgendem Juli: 28. Februar
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der BMWKMS oder über das Transparenzportal des BMWKMS möglich.
Tourneeförderung im Bereich darstellende Kunst
Mit folgender Förderung des BMWKMS werden Tourneen von Theatern und freien Theater-, Tanz- oder Performanceschaffenden im In- und Ausland unterstützt.
 
Wer:
Antragsberechtigt sind Organisationen (juristische Personen) mit Sitz in Österreich, sowie  Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich.
 
Was:
Gefördert werden Tourneen längstens innerhalb eines Jahres von Produktionen mit überwiegend österreichischem Produktionsanteil, die vorwiegend in Österreich produziert und aufgeführt wurden, mit Auftritten in mindestens zwei Bundesländern (außerhalb des Bundeslandes der Erstaufführung) oder
mit mindestens zwei Auftritten im Ausland. Das BMWKMS bietet Teilfinanzierungen der anfallenden Reise- und Tourneekosten.
 
Einreichfristen:
Einreichfrist ist bis spätestens drei Monate vor Projektbeginn.
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular der BMWKMS oder über das Transparenzportal des BMWKMS möglich.

Förderungen der Bundesländer

Die Förderangebote der Bundesländer sind sehr unterschiedlich, meist werden Konzerttätigkeiten gefördert, teilweise auch Tonträgerproduktionen. Auf Gemeindeebene sind die Aussichten auf Unterstützung oftmals noch vielversprechender, gerade in kleineren Gemeinden ist die Anzahl der Mitbewerbenden gering. Die seltenen Möglichkeiten der Gemeinden, sich mit kulturellen Vorhaben zu schmücken, werden daher gerne genutzt.

Link: Informationen zu Förderungen der Bundesländer

Förderungen des Österreichischen Musikfonds

Der österreichische Musikfonds (finanziert durch den Bund sowie Verwertungsgesellschaften, namhaften Institutionen der österreichischen Musikwirtschaft und der Stadt Wien/MA7) bietet fünf verschiedene Fördermodelle.

Produktionsförderung
Durch die Produktionsförderung werden Musikproduktionen auf Tonträgern oder sonstigen audiovisuellen Medien, beziehungsweise Musikproduktionen zur Auswertung in neuen Medien gefördert. 
 
Wer:
Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben sowie Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich ist. 
 
Was:
Gefördert werden maximal 50% der Produktionskosten (mit einem Maximalbetrag von 50.000 Euro). Die eingebrachten Eigenmittel können (teilweise) auch in Form von bewerteten Sach - und Personalleistungen (im Kalkulationsformular verkürzt "Eigenleistung" genannt) erbracht werden. Ergänzend kann eine Videoförderung bis zu 5.000 Euro und eine Basis-Vermarktungsförderung bis zu 3.000 Euro beantragt werden.
Die eingereichte Produktion sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die Produktion darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein und darf geltende Rechte nicht verletzen. Auftragsproduktionen, insbesondere Werbungs- oder Filmmusik, sowie Samplerproduktionen werden nicht gefördert.

Einreichfristen:
  • Call 62: Einreichungen sind bis 12.08.2026 (23:59 Uhr) möglich.
    Bekanntabe der Juryentschiedung ist am 14.09.2026.
  • Call 63: Einreichungen sind bis 11.11.2026 (23:59 Uhr) möglich.
    Bekanntabe der Juryentschiedung ist am 14.12.2026.
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichformular des Musikfonds möglich. Für das Ausfüllen der Formulare ist ein Login auf der Einreichplattform erforderlich. Die Zugangsdaten können über diesen Link angefordert werden.
Toursupport In- und Ausland
Der Toursupport des Österreichischen Musikfonds fördert Inlands- und Auslands-Tourneen von Künstler*innen und Bands.
 
Wer:
Einreichen kann jede natürliche Person mit Lebensmittelpunkt in Österreich sowie jedes Unternehmen/Verein mit Sitz in Österreich, sofern sie/es für die eingereichte Tournee hauptverantwortlich ist.
 
Was:
Das Toursupport-Programm steht all jenen Künstler:innen und Bands offen, die bereits im Rahmen der Musikfonds-Produktionsförderung gefördert wurden. Die vom Musikfonds geförderte Produktion muss bei Inlandstourneen innerhalb der letzten 12 Monate, bei Auslandstourneen innerhalb der letzten 36 Monate vor dem Tourstart veröffentlicht worden sein. Die eingereichte Tournee muss in direktem Zusammenhang mit der geförderten Produktion stehen, d.h. vorrangig deren Promotion dienen.
 
Gefördert werden Live-Auftritte im Rahmen einer Tournee, die in Form von Konzerten, Festivalauftritten oder speziellen Einzelveranstaltungen (CD Release Party oä.) stattfinden, wobei unter Tournee eine Serie von Live-Auftritten unter dem gleichen Programmtitel und innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten verstanden wird. Bezuschusst werden Künstler:innengagen sowie Positionen, die zur Realisierung und Bewerbung der Auftritte notwendig sind (Anmietung von technischem Equipment, Techniker*innengagen, Plakatkosten, Reisekosten,  etc.). Die Bezuschussung erfolgt individuell je nach Gegebenheiten und Bedürfnissen und wird zweckgebunden und nach Aufwand abgerechnet. Bezuschusst werden maximal 2.000 Euro pro Inlandskonzert bzw. 3.000 Euro pro Auslandskonzert, insgesamt maximal 10.000 Euro pro Inlandstournee und 20.000 Euro Gesamtsumme bei (teilweiser) Auslandstournee. 
In Sinne eines möglichst umweltschonenden Tourings kann der Öst.Musikfonds einen Bonus in Höhe von 10% der zugesprochenen Förderung für Tourneen ausschütten, die sich durch einen besonderen Nachhaltigkeitsgedanken auszeichnen.
 
Einreichfristen:
  • Call 63: Einreichungen sind bis 07.10.2026 (23:59 Uhr) möglich.
    Bekanntabe der Juryentschiedung ist am 26.10.2026. 
Wie:
Einreichungen erfolgen durch Ausfüllen der Online-Formulare und Übersendung aller notwendigen Unterlagen per e-mail an office@musikfonds.at. Für das Ausfüllen der Formulare ist ein Login auf der Einreichplattform erforderlich. Die Zugangsdaten können über diesen Link angefordert werden.
OMF+ Vermarktungsförderung
Ziel der OMF+ Förderung ist eine unmittelbare Hilfestellung zur nachhaltigen Etablierung einer kunstschaffenden Person, einer Band oder eines Ensembles am Markt bzw. Festigung oder Ausweitung des Publikumskreises.
 
Wer:
Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben sowie Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind. Antragstellende müssen professionell agierende Personen und Unternehmen sein, die über die notwendige Kenntnis in strategischer Planung zur Umsetzung und Abwicklung des Förderprojekts verfügen. Dies können in der Branche tätige Unternehmen (Labels, Verlage, Managements) oder selbstvermarktende Musikschaffende sein. Die zur Planung und Durchführung der Marketingmaßnahmen notwendige Expertise kann von den Antragstellenden selbst eingebracht oder zugekauft werden.
 
Was:
Förderbar sind Aktivitäten, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten stattfinden. Bezuschusst werden Entstehungskosten für Vermarkungskonzepte inklusive Kreativhonorare (Agenturen, PR-/Marketingberater:innen, Managements, Labels, Verlage), Content Creation (Bewegtbild, Audiovisuelle Inhalte, Reels, Grafik u. a.), Organisation und Durchführung von Vermarktungsaktivitäten, Werbeschaltungskosten/paid media (Print, Radio/TV, Social Media, Außenwerbung) mit einer beschränkung auf maxmimal 25% des Gesamtvolumens, Herstellung und Verbreitung von owend media, Kosten für Events, die vorwiegend werblichen Charakter haben (Showcases o.Ä.), Werbemittelherstellungen (Plakate, Flyer, Gimmicks, Giveaways u.a.), Dienstleistungskosten (Flyerverteilung).
 
Grundsätzlich sind 50 % des Gesamtvolumens der oben genannten Kosten und Leistungen
förderbar. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt € 10.000.
 
Einreichfristen:
  • Call 2026-2: Einreichungen sind bis 21.10.2026 möglich.
    Bekanntgabe der Juryentscheidung ist am 23.11.2026. 
Wie:
 
Hinweis: Die Erstbeurteilung der Einreichung erfolgt automatisiert nach einem Punktesystem. Für eine Zulassung zur Einreichung muss eine Mindestanzahl von sechs Punkten erreicht werden. Punkte werden für die Bereiche Export-Effekt, Wertschöpfung & professionelle Struktur, Vernetzung, Diversität und Förder-Historie vergeben.
Impulsförderung
Das Impulsprogramm ermöglicht eine kurzfristige und niederschwellige Förderung von speziellen Liveaktivitäten im Ausland. Die Förderung muss der Eröffnung neuer Zielmärkte dienen und einen Nachhaltigkeitseffekt erwarten lassen. Förderungen werden unabhängig von einer vorangegangenen Produktionsförderung vergeben. 
 
Das Impulsprogramm wird im Rahmen von Austrian Music Export angeboten. 
Rechtsträger für Organisation und Förderauszahlung des Impulsprogramms ist der Österreichische Musikfonds. 
 
Wer:
Antragsberechtigt sind professionell agierende Unternehmen aus der Musikbranche
(Bookingagenturen, Labels, Verlage, Managements,…) oder selbstvermarktende Musikschaffende, sofern sie hauptverantwortlich für das Vorhaben sind. Voraussetzung ist ein Wohnsitz bzw. Sitz im Inland, nachgewiesen durch Meldezettel oder bei juristischen Personen durch eine Niederlassung.
 
Was:
Gefördert werden spezielle Liveveranstaltungen wie Showcases, Einzelveranstaltungen, Festivalauftritte, Präsentationen, Supportauftritte und ähnliches, wenn diese der internationalen Verwertung österreichischen Musikschaffens sowie der Eröffnung neuer Zielmärkte dienen und einen Nachhaltigkeitseffekt erwarten lassen. Nicht förderbar sind Inlandsaktivitäten und reguläre Auslands-Tourneen.
Pro Künstler:in/Band/Formation/Ensemble können im Rahmen des Impulsprogramms pro Jahr eine oder mehrere Förderungen vergeben werden. Die Maximalfördersumme beläuft sich pro Jahr auf € 7.000. 
 
Bezuschusst werden:
- Transport- und Aufenthaltskosten in Zusammenhang mit einem oder mehreren Konzerten oder Auftritten, die aufgrund der Art oder des Ortes der Veranstaltung einen nachhaltigen Schritt zur Internationalisierung eines Acts erwarten lassen (Festivalauftritt, Einzelveranstaltungen, Showcase, Präsentation, Supportauftritte).
- Reise- und Aufenthaltskosten der Musikschaffenden, ggf. Technikpersonal sowie einer Begleitperson aus dem professionellen Umfeld (Label/Management/Verlag/Agentur) in Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Veranstaltung
- Auftrittsgagen der beteiligten Musiker:innen
- Externe Organisationshonorare und Bewerbungskosten
 - Anmietung von technischem Equipment
 - Locationmiete bei Eigenveranstaltungen
 
Wird das Vorhaben unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten durchgeführt, so kann ein Nachhaltigkeitsbonus in Höhe von 10% der Fördersumme zugesprochen werden. 
 
Einreichfristen:
  • Call 2026-3: Einreichungen sind bis 12.08.2026 möglich.
    Bekanngabe der Juryentscheidung ist am 31.08.2026.
  • Call 2026-4: Einreichungen sind bis 21.10.2026 möglich.
    Bekanntgabe der Juryentscheidung ist am 09.11.2026.
Wie:
Exportförderungen Austrian Music Export
Der Österreichische Musikfonds setzt gemeinsam mit mica music austria unter der Dachmarke Austrian Music Export zahlreiche unterschiedliche Exportförderungs-Maßnahmen. Im Mittelpunkt der Export-Maßnahmen steht die Förderung von internationalen Showcases heimischer Künstler*innen und die Entwicklung von Maßnahmen zur Verstärkung internationaler Verwertung öst. Repertoires. Der Österreichische Musikfonds versteht sich dabei als Impulsgeber für exportorientierte österreichische Labels, Agenturen und Künstler:innen. 

Schwerpunkte sind u.a. eine regelmäßige österreichische Präsenz auf den größten Branchenplattformen Europas, wie dem Eurosonic Festival (NL), dem Great Escape Festival (UK) und dem Reeperbahn Festival (DE), aber auch zahlreichen kleineren Plattformen und genrespezifischen Musikmessen. Kooperationen mit heimischen Festivals wie dem Waves Vienna Festival oder dem Jazzfestival Saalfelden, Eigenveranstaltungen und Toursupport-Programme ergänzen die Aktivitäten.
 
Ausschlaggebend für eine Unterstützung sind die Qualität der Produktion, die Marktchancen im jeweiligen Territory, Verkaufserwartungen und bisherige Verkaufserfolge in dem Territory, Booking / Tourerwartung des wirtschaftlichen Umfelds. Zudem werden auch Maßnahmen, die nicht direkt einer Produktion oder der Vermarktung eine konkreten Produktion dienen (zB Etablierung eines Acts in einem Auslandsmarkt) sowie selbstvermarktende Musikschaffende unterstützt.
 
Genauere Informationen sind auf der Website der AME zu finden.

Förderungen der Verwertungsgesellschaften

Wenn die Künstler:innen eurer Veranstaltungen bei der AKM gemeldet sind, könnt ihr unter Umständen Förderungen der Verwertungsgesellschaften beziehen.

GFÖM - Gesellschaft zur Förderung Österreichischer Musik
Die Gesellschaft zur Förderung österreichischer Musik (GFÖM) unterstützen Projekte, die zur Hebung des Stellenwerts österreichischer Musik im Bewusst sein der Öffentlichkeit beitragen und Verände und Organisationen, die im Interesse der AKM Bezugsberechtigten tätig sind, sowie Veranstaltungen und Wettbewerbe im In- und Ausland.
 
Wer bzw. was:
Gefördert werden Verbände, Organisationen, sonstige Musikinstitutationen, Veranstaltungen, Ensembles, die überwiegend zeitgenössische österreichische Musik aller Sparten von lebenden UrheberInnen präsentieren, Wettbewerbe im Bereich Musik oder Musik/ Wort, Präsentation österreichischer Musik bei nationalen und internationalen Musikmessen, Musikkongressen, Tagungen, etc. Genauere Details können aus den Richtlinien entnommen werden.

Einreichfristen:
Förderansuchen müssen spätestens 21 Tage vor der jeweiligen Sitzung vollständig ausgefüllt und abgeschlossen sein.
 
Der nächste Sitzungstermin für das 2. Halbjahr 2026 findet am 15.9.2026 statt. Einreichschluss für diese Sitzung ist der 24.8.2026.
 
Wie:
Einreichungen sind über das Online-Einreichportal der GFÖM möglich.
 
Hinweis: von 25.01.2026 bis voraussichtlich Mitte Februar 2026 werden keine Förderanträge entgegengenommen!
AKM Gratisbon 2026
Für Gastronomiebetriebe, die deren Gäste gerne mit Musik unterhalten, hat der Veranstalterverband gemeinsam mit der AKM einen AKM Gratisbon 2026 für eine AKM-freie Veranstaltung im persönlichen AKM-Kund*innenportal hinterlegt.

Wer:
Gastronomiebetriebe, die AKM Gebühren bezahlen.

Was:
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten: 
  • Es muss eine zusätzliche - von deinem bestehenden Vertrag nicht erfasste - 1-tägige Veranstaltung sein.
  • Eine Mindestkonsumation ist erlaubt, aber kein Eintritt oder Spenden.
  • Der Aufwand für Mitwirkende (Musiker*innen, Sänger*innen, DJ, etc.) darf 904 Euro plus Ust. nicht übersteigen.
  • Der Gratisbon gilt nur für eine Veranstaltung in deinem Betrieb vom 07. Jänner bis inkl. 30. November 2026.
  • Der AKM-Gratisbon ist nicht übertragbar. 
Einreichfristen:
Der Gratisbon muss spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung bei der AKM oder VVAT einlangen.

Wie:
Online im AKM Kund*innenportal hinterlegt.
SKE - Soziale und kulturelle Einrichtungen
die austro mechana Urhebertantiemen beziehen.
 
-> So wurden im Jahr 2024 etwa Konzerte im Chelsea, das Elevate Festival, das Hyperreality Festival for Club Culture, das unsafe+sounds und noch vieles mehr unterstützt.
 
Wer:
Gesetzliche Voraussetzung für Förderungen ist die Mitgliedschaft der Urheber:innen bei der austro mechana.

Was:
Direkte Förderung an zeitgenössische Komponist:innen betreffen Musikproduktionen (Vertrieb physisch und/oder online), Musikinstallationen, Aus-/Weiterbildungen im Ausland und Workshops,  Kompositionsaufträge (auch zu Film, Theater, Tanz, Installationen).
 
Indirekte Förderungen an Vereine oder andere Institutionen mit Schwerpunkt (auch) auf oben genannte Komponist:innen betreffen Aufführungen, wie Jahres- und Festivalprogramme von Veranstalter:innen (Konzerte mit Eintritt), Kopmositionsauftraäge, Jahres- und Festivalprogramme von Orchestern, Produktion, Vertrieb und PR durch Kleinlabels/Web-Labels, Interessenvertretungen, Lobbying- und andere Organisationen. (Nicht möglich sind etwa Anträge zu Gratiskonzerten und Einzelkonzerten.)

Einreichfristen:
Die nächsten Beiratstermine:
  • Pop / Jazz / Elektronik / Blues / Volksmusik: 16.07.2026, 20.08.2026, 10.09.2026
  • Zeitgenössische Musik / Klangkunst: 27.08.2026
  • Kommerzielle Musik aller Stile: Herbst 2026
Aktuelle Termine sind auf der Website der SKE veröffentlicht.

-> Anträge an die SKE sind rechtzeitig (2 bis 4 Monate) vor Publikation und Umsetzung zu stellen.
-> Anträge zu Jahresprogrammen bzw. zum Jahresbetrieb sind bis spätestens 30.06. des betreffenden Kalenderjahres zu stellen.

Wie:
Einreichungen sind über das Antragsportal der Website der SKE möglich.

Förderungen EU / International

Creative Europe Desk Austria
Creative Europe Desk Austria ist die österreichische Beratungsstelle zum EU-Programm CREATIVE EUROPE 2021-2027, die von der Europäischen Union, dem BMWKMS und dem Österreichischen Filminstitut kofinanziert wird.

Der Creative Europe Desk Austria informiert über die Aktionsbereiche von Creative Europe, begleitet und berät euer Projekt, hilft bei der Antragstellung, bietet Infoveranstaltungen und Workshops an, vernetzt Akteur:innen aus dem Kultursektor, der Kreativwirtschaft und der Filmbranche, und verbreitet und dokumentiert Förderergebnisse und Best Practices.

Eine aktuelle Liste mit allen offenen Ausschreibungen findet ihr hier.  

Einreichungen für die EU-Kulturförderprogramme benötigen ausreichend Vorlaufzeit - der Creative Europe Desk Austria ist die erste Anlaufstelle für weiterführende Informationen in Zusammenhang mit EU Kulturförderprogrammen. 

Die Vienna Club Commission befasst sich im
Auftrag der Wiener Geschäftsgruppen:

– Kultur und Wissenschaft
– Finanzen, Wirtschaft, Arbeit
   und 
Internationales
– Bildung, Jugend, Integration
   und Transparenz

Hauptfördergeberin

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